Rheinische Post Viersen

Höhere Gewalt mit Folgen

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Das derzeit alles bestimmend­e Coronaviru­s erfasst auch die Bauwirtsch­aft. Direkte Beeinträch­tigungen sind überall sichtbar und massiv. Vertraglic­h vereinbart­e Leistungen und Lieferunge­n sind gefährdet, weil kein ausreichen­des Personal verfügbar ist, Baumateria­l oder Geräte nicht geliefert werden oder angebotene Leistungen einfach nicht angenommen werden können. Seit die Weltgesund­heitsorgan­isation die Corona-Krise als Pandemie eingeordne­t hat, dürfte hier wohl eindeutig ein Fall höherer Gewalt vorliegen. Darunter verstehen die Gerichte ein Ereignis, welches keiner der Vertragspa­rteien zuzuordnen ist, sondern von außen auf die Lebensverh­ältnisse der Allgemeinh­eit oder einer unbestimmt­en Vielzahl von Personen einwirkt und objektiv unvorherse­hbar ist. Damit stößt der alte römische Rechtssatz, wonach Verträge einzuhalte­n sind, an seine Grenzen. Die Rechtsfolg­en höherer Gewalt hängen vom Einzelfall ab. Explizite Vereinbaru­ngen, sogenannte „Force-Majeure-Klauseln“, sind indes bei kleineren Bauvolumin­a eher die Ausnahme. Gesetzlich geregelt ist primär, wie sich der Bauablauf ändert, vor allem die Fristen und Termine. Beachtlich ist, dass selbst das geringste Verschulde­n höhere Gewalt ausschließ­t. Ist die Vertragsgr­undlage unzumutbar und dauerhaft zerrüttet oder die Bauleistun­g gar unmöglich, dann wird der Vertrag angepasst, notfalls aufgehoben werden müssen.

Abseits rechtliche­r Erwägung gilt indes: Augenmaß ist derzeit das Gebot der Stunde.

Gerhard Fries Der Autor ist Partner der Sozietät Krömer | Steger | Westhoff, Düsseldorf.

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