Spahn bessert Klinik-Hilfen nach
Der Bundesgesundheitsminister passt nach heftiger Kritik seinen Gesetzentwurf zur Entlastung der Kliniken im Kampf gegen das Coronavirus an.
DÜSSELDORF In den deutschen Operationssälen bleiben einige Skalpelle und Tupfer derzeit verpackt. Wer in diesen Tagen ein neues Hüft- oder Kniegelenk eingesetzt bekommen sollte, muss darauf vorerst verzichten. Denn die Kliniken sollen auf Geheiß von Bund und Ländern geplante, nicht lebensnotwendige Eingriffe verschieben. Dadurch sollen mehr Kapazitäten für die mögliche Welle an Patienten gewonnen werden, die an der Lungenkrankheit Covid-19 leiden – ausgelöst durch das neuartige Coronavirus. Doch durch den Wegfall von geplanten Operationen geht den Krankenhäusern im Schnitt ein Drittel der Einnahmen verloren. Insbesondere für kleinere Häuser ist das existenzbedrohend.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte nun rasch Abhilfe schaffen und hatte deshalb am Wochenende einen ersten Gesetzentwurf zur Entlastung der Kliniken in der Corona-Krise vorgelegt. Insgesamt 7,8 Milliarden Euro sollten die Krankenhäuser von Bund und Kassen bekommen. Doch an den Details des Konzepts gab es sofort heftige Kritik vonseiten der Kliniken. „Das ist kein Schutzschirm, das ist ein fataler politischer Fehler“, kritisierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Mitunter war auch von „Sterbepaket“die Rede. So wurde unter anderem moniert, dass der Entwurf Liquiditätsengpässe nicht auffangen würde und alles in allem viel zu bürokratisch sei, um schnell eine Hilfe zu sein.
Spahn lenkte noch am Samstagabend ein und gab bei Twitter eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs bekannt. Der sieht nun vor, dass die Kliniken für die konkret ausgefallenen stationären Behandlungen durch den Wegfall von Operationen eine Ausgleichszahlung bekommen sollen. Diese berechnet sich wie folgt: Von der Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag volloder teilstationär behandelten Patienten sollen die Kliniken die Zahl der am jeweiligen Tag in diesem Jahr stationär behandelten Patienten abziehen. Sofern das Ergebnis größer als null ist, ist dieses mit einer tagesbezogenen Pauschale zu multiplizieren. Sie liegt nun bei 560 Euro. In Spahns erstem Entwurf lag sie je nach Klinikgröße bei 410 bis 540 Euro.
Angeglichen werden auch die Bonuszahlungen für zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten. Für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken nun 50.000 statt wie zunächst geplant 30.000 Euro erhalten. Im Moment gibt es in Deutschland rund 28.000 Intensivbetten, nicht jedes davon hat auch ein Beatmungsgerät angeschlossen. Befristet für acht Wochen soll zudem ein Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro gezahlt werden. Ausgesetzt wird eine Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal.