Rheinische Post Viersen

Spahn bessert Klinik-Hilfen nach

Der Bundesgesu­ndheitsmin­ister passt nach heftiger Kritik seinen Gesetzentw­urf zur Entlastung der Kliniken im Kampf gegen das Coronaviru­s an.

- VON PHILIPP JACOBS

DÜSSELDORF In den deutschen Operations­sälen bleiben einige Skalpelle und Tupfer derzeit verpackt. Wer in diesen Tagen ein neues Hüft- oder Kniegelenk eingesetzt bekommen sollte, muss darauf vorerst verzichten. Denn die Kliniken sollen auf Geheiß von Bund und Ländern geplante, nicht lebensnotw­endige Eingriffe verschiebe­n. Dadurch sollen mehr Kapazitäte­n für die mögliche Welle an Patienten gewonnen werden, die an der Lungenkran­kheit Covid-19 leiden – ausgelöst durch das neuartige Coronaviru­s. Doch durch den Wegfall von geplanten Operatione­n geht den Krankenhäu­sern im Schnitt ein Drittel der Einnahmen verloren. Insbesonde­re für kleinere Häuser ist das existenzbe­drohend.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) wollte nun rasch Abhilfe schaffen und hatte deshalb am Wochenende einen ersten Gesetzentw­urf zur Entlastung der Kliniken in der Corona-Krise vorgelegt. Insgesamt 7,8 Milliarden Euro sollten die Krankenhäu­ser von Bund und Kassen bekommen. Doch an den Details des Konzepts gab es sofort heftige Kritik vonseiten der Kliniken. „Das ist kein Schutzschi­rm, das ist ein fataler politische­r Fehler“, kritisiert­e die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft. Mitunter war auch von „Sterbepake­t“die Rede. So wurde unter anderem moniert, dass der Entwurf Liquidität­sengpässe nicht auffangen würde und alles in allem viel zu bürokratis­ch sei, um schnell eine Hilfe zu sein.

Spahn lenkte noch am Samstagabe­nd ein und gab bei Twitter eine Überarbeit­ung des Gesetzentw­urfs bekannt. Der sieht nun vor, dass die Kliniken für die konkret ausgefalle­nen stationäre­n Behandlung­en durch den Wegfall von Operatione­n eine Ausgleichs­zahlung bekommen sollen. Diese berechnet sich wie folgt: Von der Zahl der im Jahresdurc­hschnitt 2019 pro Tag volloder teilstatio­när behandelte­n Patienten sollen die Kliniken die Zahl der am jeweiligen Tag in diesem Jahr stationär behandelte­n Patienten abziehen. Sofern das Ergebnis größer als null ist, ist dieses mit einer tagesbezog­enen Pauschale zu multiplizi­eren. Sie liegt nun bei 560 Euro. In Spahns erstem Entwurf lag sie je nach Klinikgröß­e bei 410 bis 540 Euro.

Angegliche­n werden auch die Bonuszahlu­ngen für zusätzlich geschaffen­e oder vorgehalte­ne Intensivbe­tten. Für jede neue intensivme­dizinische Behandlung­seinheit mit Beatmungsm­öglichkeit sollen die Kliniken nun 50.000 statt wie zunächst geplant 30.000 Euro erhalten. Im Moment gibt es in Deutschlan­d rund 28.000 Intensivbe­tten, nicht jedes davon hat auch ein Beatmungsg­erät angeschlos­sen. Befristet für acht Wochen soll zudem ein Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro gezahlt werden. Ausgesetzt wird eine Verordnung zu Untergrenz­en beim Pflegepers­onal.

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