Gericht entscheidet: Baustelle Viersener Straße geht weiter
WINDBERG Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine erste Entscheidung über die Baugenehmigung für den Wohn- und Geschäftskomplex an der Viersener Straße getroffen. Die Kammer hat im Eilverfahren den Antrag der Klägerin abgelehnt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei rechtskräftig. Demnach dürfen die Bauarbeiten dort erstmal weiterlaufen. Allerdings ist damit noch nicht über die eigentliche Klage gegen die Baugenehmigung entschieden, das Hauptverfahren läuft noch. Nur hat diese Klage jetzt keine aufschiebende Wirkung.
Eine Nachbarin hatte Klage gegen die Baugenehmigung erhoben, weil ihrer Ansicht nach der dafür aufgestellte Bebauungsplan nicht rechtens zustande gekommen sei. In der Klage weist die Antragstellerin auf eventuell unwirksame Regelungen zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung hin. Die Stadt hatte sich nach eigenem Bekunden dabei an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten. Allerdings entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Jahr, dass Formulierungen daraus geeignet sein könnten, Bürger von Einwendungen abzuhalten. Das NRW-Bauministerium empfahl im September 2019, diese Formulierungen zu ändern. Da war der Bebauungsplan aber längst beschlossen und die Baugenehmigung erteilt.
Dennoch hat die Stadt bereits begonnen, den identischen Bebauungsplan ein zweites Mal aufzustellen. An dem Plan soll sich nichts ändern, wie Baudezernent Gregor Bonin in einem Schreiben an die Bezirksvertretung Nord bekräftigte.
Unterdessen läuft auch der Abriss des Hauses mit der Nummer 147 an der Viersener Straße weiter, dessen Giebelwand im Februar in die Baugrube gestürzt war. Das soll bis nach Ostern dauern, teilte die Stadt mit. Eine bereits installierte, aber noch nicht programmierte Ampel soll den Verkehr bis dahin einspurig ermöglichen.