Rheinische Post Viersen

Giffey will Elterngeld-Regeln ändern

Die Ministerin will verhindern, dass Eltern in der Corona-Krise Einbußen haben.

- VON JAN DREBES

BERLIN Tausende Eltern sind wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit oder können nicht in Elternzeit gehen, weil sie einem systemrele­vanten Beruf nachgehen. Das kann direkte Auswirkung­en auf die Höhe des Elterngeld­es haben. Um möglichst alle Gruppen vor Einbußen zu schützen, will Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) die Regeln für den Bezug der staatliche­n Leistung ändern.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes zunächst nicht oder weniger arbeiten wollen. Mindestens 300 und maximal 1800 Euro sind möglich, je nach Netto-Einkommen vor der Geburt des Kindes. Wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen, wird das Elterngeld höchstens 14 Monate lang gezahlt. Mit dem sogenannte­n Elterngeld plus kann die Zahlungsda­uer noch gestreckt werden, die monatliche­n Beträge fallen dann geringer aus.

Giffey ist im Gespräch mit den Ländern, um ohne eine Gesetzesän­derung schnell Unterstütz­ung zu bieten. Dabei stehen drei Szenarien im Fokus: „Wer in einem systemrele­vanten Beruf arbeitet und deswegen nicht wie geplant Elternzeit nehmen kann, soll seinen Anspruch nicht verlieren, sondern auf einen späteren Zeitpunkt schieben können, wenn die Situation gemeistert ist“, sagte Giffey in dieser Woche unserer Redaktion. Hintergrun­d ist, dass Eltern eigentlich nur innerhalb der ersten 14 Lebensmona­te des Kindes Elterngeld erhalten können.

Zweitens geht es um werdende Eltern: „Schwangere­n, die aufgrund der aktuellen Situation Einkommens­einbußen haben, zum Beispiel weil sie in Kurzarbeit geschickt werden, sollen dadurch keine Nachteile bei der Berechnung des Elterngeld­es entstehen“, sagte Giffey. „Deswegen wollen wir mit den Ländern erreichen, dass Monate mit Einkommens­verlusten bei der Berechnung ausgeklamm­ert werden.“Üblicherwe­ise wird das Elterngeld anhand der zwölf Monate vor Geburt des Kindes berechnet. Sind wegen der Corona-Krise Monate mit Kurzarbeit dabei, wäre der Anspruch nach bisherigen Regeln geringer.

Die dritte Fallkonste­llation betrifft Elternpaar­e in Teilzeit, die wegen der Corona-Krise nun mehr arbeiten müssen. „Wenn beide Elternteil­e in Teilzeit gehen und maximal 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, bekommen sie einen Partnersch­aftsbonus beim Elterngeld“, so Giffey. „Dieser soll kurzfristi­g in der geplanten Höhe erhalten bleiben, auch wenn Eltern die Teilzeit wegen der aktuellen Situation jetzt nicht mehr einhalten können.“Man wolle diese drei Dinge mit den Ländern in einer untergeset­zlichen Vereinbaru­ng regeln, sagte die Ministerin. „Dazu laufen gerade die Abstimmung­en.“

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FOTO: DPA Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) will Eltern und werdende Eltern finanziell absichern.

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