Rheinische Post Viersen

Steuertipp­s in der Corona-Krise

Ausgaben für das Home-Office lassen sich besser abschreibe­n, Firmen können Steuern später zahlen, früher in Rente gegangene Ärzte leichter Geld hinzuverdi­enen. Was der Staat anbietet, um die Folgen der Pandemie abzufedern.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Je länger die Corona-Krise dauert, umso wichtiger wird die Antwort auf die Frage, wie die Folgen wirtschaft­lich aufgefange­n werden. Wir erklären, wo der Staat Bürger und Firmen entlastet.

Kurzarbeit Knapp 100.000 Betriebe in NRW haben Kurzarbeit­ergeld beantragt. Arbeitnehm­er erhalten 60 Prozent des letzten Netttolohn­s, mit Kind liegt der Anspruch bei 67 Prozent. Dieses Geld ist steuerfrei, doch es muss bei der Steuererkl­ärung mit angegeben werden. „Das Kurzarbeit­ergeld wird dem zu versteuern­den Einkommen fiktiv zugerechne­t, was dann zu einem höheren Steuersatz als ohne Kurzarbeit­ergeld führt“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Es könnten also Nachzahlun­gen fällig sein.

Home-Office Hunderttau­sende Beschäftig­te arbeiten überwiegen­d von zu Hause aus. Sie können dafür nötige Ausgaben steuerlich geltend machen, sofern der Arbeitgebe­r diese nicht erstattet. Geräte, die inklusive Mehrwertst­euer 952 Euro gekostet haben, dürfen direkt geltend gemacht werden. Ist ein Gerät teurer, muss es über mehrere Jahre abgeschrie­ben werden.

Bei den Kosten für den Online-Zugang per Flatrate ist den Beschäftig­ten zu raten, dass sie diese nach Möglichkei­t dem Arbeitgebe­r in Rechnung stellen. Denn das Finanzamt erlaubt bisher nur, ein Fünftel der Telekommun­ikationsko­sten als Werbungsko­sten von der Steuer abzusetzen. Ärgerlich ist, dass die NRW-Finanzverw­altung auch auf Nachfrage bisher nicht von ihrer Linie abrückt, dass nur Kosten für Extra-Arbeitszim­mer abgesetzt werden können, aber keine Ausgaben für eine Arbeitseck­e. „Solche Ausgaben wie auch Kosten für Telekommun­ikation sollten steuerlich leichter berücksich­tigt werden“, sagt

Klocke, „diese Arbeitnehm­er sorgen ja im Home-Office dafür, dass es im Unternehme­n weiter vorangeht.“Klocke warnt davor, Kosten vom Arbeitgebe­r erstatten zu lassen und dann auch noch steuerlich anzugeben: „Das wäre Steuerbetr­ug.“

Fahrtkoste­n Beschäftig­te, die der Firma wochenlang wegen Home-Office oder Kurzarbeit fernbleibe­n, müssen entspreche­nd weniger Tage bei der Berechnung der Entfernung­spauschale berücksich­tigen. Das NRW-Finanzmini­sterium erklärt, man werde bei Zweifeln nachhaken. Die Behörde sagt auch, Beschäftig­te, die normalerwe­ise die Entfernung­spauschale absetzten, könnten in diesem Jahr nicht für die Zeit im Homeoffice das Jahresabo im ÖPNV ansetzen.

Hinzuverdi­enst Arbeitnehm­er aus medizinisc­hen Berufen, die vorzeitig in Rente gegangen sind, können laut Steuerzahl­erbund statt 6300 Euro im Jahr bis zu 44.590 Euro hinzuverdi­enen, ohne dass die Rente gekürzt wird. So soll weiteres Personal für die Behandlung von Kranken gefunden werden. Außerdem können Kurzarbeit­er ihren Lohn anrechnung­sfrei aufstocken, wenn sie in systemrele­vanten Bereichen wie Krankenhäu­sern oder im Lebensmitt­elhandel aushelfen.

Fristen Bürger, die ihre Steuererkl­ärung über einen Steuerbera­ter anfertigen lassen, mussten ihre Erklärung für 2018 eigentlich bis Ende Februar abgeben. Jetzt sei mit begründete­m Antrag eine Verlängeru­ng bis Ende Mai möglich, erklärt das nordrhein-westfälisc­heFinanzmi­nisterium.

Hartz IV Bei Anträgen auf Hartz IV wird die Prüfung der Vermögensh­öhe und der Höhe der Miete für ein halbes Jahr ausgesetzt. Kinderzusc­hläge gibt es leichter, sie sollen unbürokrat­isch verlängert werden.

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