Das müssen Sie beim Osterfest beachten
Das Kontaktverbot und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bestimmen in diesem Jahr natürlich auch die Osterfeiertage. Doch wie sieht es im Kreis der Familie aus? Was ist erlaubt und was nicht? Ein Überblick.
MÖNCHENGLADBACH Viele Menschen nutzen die Osterfeiertage für gewöhnlich für einen Kurzurlaub. Andere wappnen sich für den Familien-Marathon und hangeln sich von einem Kaffeekränzchen zum nächsten. Normalerweise. Denn in diesem Jahr gilt die Rechtsverordnung des Landes NRW aufgrund der Corona-Pandemie. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind weiterhin untersagt. Was erlaubt ist und was nicht, und welche Familientraditionen unter welchen Maßnahmen weiterhin stattfinden dürfen.
Ostereinkäufe Ein Osterfest ohne Leckereien – das ist auch zur Corona-Zeit unvorstellbar. Die Supermärkte sind wie gewohnt an Karsamstag geöffnet. Es wird mit einem großen Kundenaufkommen gerechnet. Planen Sie daher viel Zeit und
Geduld ein und kaufen Sie nur ein, was Sie in Ihrem engsten Familienkreis benötigen. Zu Ostern kommt ja schließlich der Hase – und nicht der Hamster.
Eiersuche Apropos Osterhase: Die Eiersuche ist für Groß und Klein ein fester Bestandteil des Osterfestes. „Innerhalb der Grenzen der Rechtsverordnung des Landes NRW steht dem nichts im Wege“, versichert Stadtsprecher Mike Offermanns. Das bedeutet: Sofern die Eiersuche im eigenen Garten stattfindet, können ohne Probleme weiterhin Schokoladeneier und andere Süßigkeiten versteckt und gesucht werden.
Wer aber gewohnt ist, Ostereier in Parks und Wäldern – also außerhalb der eigenen vier Wände – zu verstecken und zu suchen, sollte das in diesem Jahr unterlassen. Personen oder Familien, die keinen eigenen (Schreber-)Garten haben, können die Regeln etwas abändern: Zum Beispiel kann das Wohnzimmer zur neuen Ostereier-Such-Zone umfunktioniert werden. Für Profi-Sucher könnte alternativ diesmal nur ein kleines goldenes Ei auf dem Balkon versteckt werden – das macht die Suche umso schwieriger. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, solange auf das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit geachtet wird. „Wir sind sicher, dass auch der Osterhase die Abstandsregelung einhalten wird“, fügt Offermanns hinzu.
Kontrollen Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen – auch im Kreise der engsten Familie – ist weiterhin nicht erlaubt, eine sportliche Betätigung in Gruppen verboten. Wie die Stadt mitteilt, wird der Kommunale Ordnungsdienst auch am Osterwochenende – genau wie am vergangenen Wochenende – mit rund 40 Kräften in zwei Schichten im Stadtgebiet unterwegs sein und hat verstärkt auch Kinderspielplätze sowie
Sport-, Park- und Freizeitanlagen im Blick. Das vergangene Wochenende habe aber gezeigt, dass sich die Mönchengladbacher an das Kontaktverbot weitgehend halten und viele die Bestimmungen und verordneten Maßnahmen gut verinnerlicht haben, heißt es weiter.
Familienfeier Der Besuch unter Freunden und Verwandten in Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich weiterhin erlaubt. „Hier setzen das Land NRW und wir als Stadt auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen“, sagt Offermanns. Weiter weist er darauf hin: „Wenn das (Privat-)Treffen aber eindeutig den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung oder Party annimmt, werden die Ordnungsbehörden auch da einschreiten.“
Ausflüge Wer der eigenen Familie während der vier Ostertage zwischendurch mal aus dem Weg gehen muss, darf das ohne Bedenken weiterhin tun. Ein Spaziergang an der frischen Luft oder ein Fahrradausflug in die Natur ist auch an Ostern noch erlaubt. Für alle Oster-Aktionen gilt: „Am besten alleine oder nur mit den Personen, mit denen man die eigenen vier Wände teilt“, so Offermanns. Bei zufälligen Begegnungen im Freien ist unbedingt die Abstandsregelung einzuhalten. Eine Massenwanderung oder Schnitzeljagd ähnlich eines Familienausflugs sollte vermieden werden.
Ostermesse Auch der Kirchgang, der zum Osterfest gehört, fällt in diesem Jahr flach: Die Kirchen bleiben auch über die Feiertage für Messen geschlossen. Auf eine Predigt muss dennoch niemand verzichten: Viele Gotteshäuser bieten in Zeiten von Corona Online-Gottesdienste an, Ostermessen werden im Fernsehen übertragen. Auf den Internetseiten der Kirchengemeinden sind außerdem Aneitungen für den eigenen Hausgottesdienst zu finden.