Wann Makler Anspruch auf Provision haben
Wer einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen – so lautet die Regelung für vermietete Immobilien. Aber wer muss seine Dienste eigentlich beim Kauf oder Verkauf bezahlen? kennen. Wurde der Was muss der Makler dem Interessenten sind. In Bayern und NRW Vertrag online oder am Telefon über die Immobilie zahlen Käufer und Verkäufer geschlossen, darf der Auftraggeber sagen? oft jeweils die Hälfte. In anderen davon innerhalb von 14 Er muss umfassend und nach Bundesländern wie Berlin, Tagen zurücktreten. bestem Wissen über die Immobilie Hamburg oder Brandenburg informieren – auch über zahlen die Käufer meist Mängel. Dabei darf er nichts vollständig. beschönigen oder gar falsch „Wie das im Einzelfall gehandhabt darstellen. „Macht ein Makler wird, hängt aber zusätzlich wissentlich falsche Angaben auch immer von den zu einer Immobilie, verwirkt er konkreten Marktbedingungen seinen Anspruch auf das Honorar“, ab“, erläutert Wagner. Bei einer sagt Jürgen Hillmayer von schlecht verkäuflichen Immobilie der Arbeitsgemeinschaft Bauund lässt sich der Verkäufer Immobilienrecht im Deutschen wohl eher darauf ein, die Anwaltverein (DAV ). Im Provision anteilig zu zahlen. schlimmsten Fall können der Bei begehrten Objekten muss Verlust der Provision und sogar der Käufer die Zahlung oft vollständig Schadenersatz drohen. übernehmen.
Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, kann einen Makler beauftragen. Für ihre Dienste fallen Provisionen an – bundesweit bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises, informiert der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“. Nicht alle Forderungen von Maklern sind aber berechtigt und nicht jeder Vertrag ist gültig.
Wie kommt überhaupt ein Maklervertrag zustande?
Es gibt keine Vorschriften zur Form. „Er kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder am Telefon abgeschlossen werden“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Voraussetzung sei, dass beide Partner die Bedingungen und Konsequenzen
Manche Verträge verlängern sich automatisch – ist das zulässig?
Ein Maklervertrag ist grundsätzlich jederzeit auflösbar. Häufig gibt es aber Alleinaufträge mit einer Mindestlaufzeit sowie einer automatischen Verlängerung. Sollte der Makler die Immobilie nicht erfolgreich verkaufen, müssen Verkäufer reagieren. „Kunden sind auf der sicheren Seite, wenn sie den Alleinauftrag vor Ablauf fristgerecht kündigen“, so Wagner. Dann ist die automatische Verlängerung ausgeschlossen und sie können selbst tätig werden oder einen anderen Makler beauftragen.
Wer zahlt die Provision?
Das sei zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar ebenso die Höhe der Provision, sagt Wagner. Es gibt regionale Gewohnheiten, die nicht bindend
Dürfen Makler auch Spesen in Rechnung stellen? Grundsätzlich muss der Käufer keine Auslagen erstatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart.