Rheinische Post Viersen

Wann Makler Anspruch auf Provision haben

- VON KATJA FISCHER

Wer einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen – so lautet die Regelung für vermietete Immobilien. Aber wer muss seine Dienste eigentlich beim Kauf oder Verkauf bezahlen? kennen. Wurde der Was muss der Makler dem Interessen­ten sind. In Bayern und NRW Vertrag online oder am Telefon über die Immobilie zahlen Käufer und Verkäufer geschlosse­n, darf der Auftraggeb­er sagen? oft jeweils die Hälfte. In anderen davon innerhalb von 14 Er muss umfassend und nach Bundesländ­ern wie Berlin, Tagen zurücktret­en. bestem Wissen über die Immobilie Hamburg oder Brandenbur­g informiere­n – auch über zahlen die Käufer meist Mängel. Dabei darf er nichts vollständi­g. beschönige­n oder gar falsch „Wie das im Einzelfall gehandhabt darstellen. „Macht ein Makler wird, hängt aber zusätzlich wissentlic­h falsche Angaben auch immer von den zu einer Immobilie, verwirkt er konkreten Marktbedin­gungen seinen Anspruch auf das Honorar“, ab“, erläutert Wagner. Bei einer sagt Jürgen Hillmayer von schlecht verkäuflic­hen Immobilie der Arbeitsgem­einschaft Bauund lässt sich der Verkäufer Immobilien­recht im Deutschen wohl eher darauf ein, die Anwaltvere­in (DAV ). Im Provision anteilig zu zahlen. schlimmste­n Fall können der Bei begehrten Objekten muss Verlust der Provision und sogar der Käufer die Zahlung oft vollständi­g Schadeners­atz drohen. übernehmen.

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, kann einen Makler beauftrage­n. Für ihre Dienste fallen Provisione­n an – bundesweit bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreise­s, informiert der Verbrauche­rschutzver­band „Wohnen im Eigentum“. Nicht alle Forderunge­n von Maklern sind aber berechtigt und nicht jeder Vertrag ist gültig.

Wie kommt überhaupt ein Maklervert­rag zustande?

Es gibt keine Vorschrift­en zur Form. „Er kann schriftlic­h, mündlich, per E-Mail oder am Telefon abgeschlos­sen werden“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Voraussetz­ung sei, dass beide Partner die Bedingunge­n und Konsequenz­en

Manche Verträge verlängern sich automatisc­h – ist das zulässig?

Ein Maklervert­rag ist grundsätzl­ich jederzeit auflösbar. Häufig gibt es aber Alleinauft­räge mit einer Mindestlau­fzeit sowie einer automatisc­hen Verlängeru­ng. Sollte der Makler die Immobilie nicht erfolgreic­h verkaufen, müssen Verkäufer reagieren. „Kunden sind auf der sicheren Seite, wenn sie den Alleinauft­rag vor Ablauf fristgerec­ht kündigen“, so Wagner. Dann ist die automatisc­he Verlängeru­ng ausgeschlo­ssen und sie können selbst tätig werden oder einen anderen Makler beauftrage­n.

Wer zahlt die Provision?

Das sei zwischen den Vertragspa­rtnern frei verhandelb­ar ebenso die Höhe der Provision, sagt Wagner. Es gibt regionale Gewohnheit­en, die nicht bindend

Dürfen Makler auch Spesen in Rechnung stellen? Grundsätzl­ich muss der Käufer keine Auslagen erstatten, es sei denn, dies ist ausdrückli­ch im Vertrag vereinbart.

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