Donnerstag startet die Schule – für einige
Ein Teil der Schülerschaft in NRW darf wieder zur Schule gehen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer kehrt als erstes zurück? Am 23. April sind die Abiturienten dran, die sich in den jeweiligen Prüfungsfächern freiwillig in ihren Schulen vorbereiten können. Verpflichtend ist der Schulstart für die Schüler des Berufskollegs, wenn sie sich auf ihre dezentralen Abschlussprüfungen vorbereiten. Das gilt auch für die einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule. Die Schüler der Hauptschule, die nach Klasse 10 ihren Hauptschulabschluss erwerben wollen, sowie diejenigen der Realschulen, die den Mittleren Schulabschluss anstreben, müssen ebenfalls am 23. April antreten.
Und die anderen? Am 4. Mai sollen weitere Öffnungen erfolgen. Zunächst sind die die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse vier der Grundschulen dran. Es folgen dann weitere Klassen der Grundschulen. Die Öffnung hängt von der Entwicklung der Infektionsraten ab. Für die anderen Stufen steht die Entscheidung aus.
Was geschieht mit Risikogruppen unter den Schülern? Für Vorerkrankte mit einem besonderen Risiko bei Corona-Infektionen entscheiden die Eltern über eine Teilnahme ihrer Kinder am Schulbesuch. Sie sollten dabei einen Arzt konsultieren. Die Eltern sind verpflichtet, das Fehlen ihrer Kinder der Schule unverzüglich zu melden. Volljährige Schüler entscheiden entsprechend selbst.
Wie können diese Kinder trotzdem am Unterricht teilnehmen? Die Schüler bekommen Lernangebote der Schulen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit erhalten, an Prüfungen teilzunehmen. Dazu richten die Schulen besondere Vorkehrungen ein. Wenn das nicht möglich ist, gelten die gleichen Bestimmungen, wie wenn ein Kind aus Krankheitsgründen fehlt.
Wie stellen die Schulen Hygiene und Infektionsschutz sicher? Die Schüler müssen im Unterricht und in den Pausen Abstand wahren, sich regelmäßig 20 bis 30 Sekunden lang die Hände waschen oder Desinfektionsmittel verwenden. Die Schulen ihrerseits müssen einen Hygieneplan aufstellen.
Welche Voraussetzungen müssen Schulen dafür schaffen? Die Schulen müssen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stellen, dass die Schüler ihre Hände waschen oder desinfizieren können. Die Toiletten müssen penibel gereinigt und unter Wahrung der Abstandsregel gut erreichbar sein. Türklinken, Treppenläufe oder Flächen, die häufig mit der Hand berührt werden, müssen jeden Tag gereinigt werden. Das Gleiche gilt für Toiletten und sonstigen Sanitäranlagen. Die Schulen müssen für Tastaturen genügend Wischtücher und sonstige Desinfektionsmittel bereithalten.
Wie müssen die Klassenzimmer vorbereitet werden? Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist einzuhalten. Das heißt, Klassen und Kurse sind nicht mehr in der ursprünglichen Größe zu unterrichten. Es muss zu einer Teilung in Lerngruppen kommen. Auch in den Pausen müssen die Schulen dafür
Sorge tragen, dass der Abstand eingehalten wird.
Ist eine Maskenpflicht in Schulen sinnvoll? In Nordrhein-Westfalen besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht. Einzelne Städte können sie einführen. Auch einige Schulen haben sie beschlossen.
Was ist mit dem Schutz der Lehrkräfte? Lehrer, die wegen einer Vorerkrankung einem besonderen Gefährdungsrisiko ausgesetzt sind, können das gegenüber der Schulleitung erklären, ohne die Art zu nennen. Somit wird der Datenschutz eingehalten. Sie werden dann nicht im Präsenzunterricht eingesetzt, können aber digitale Lernformate nutzen und an Konferenzen und schulinternen Besprechungen teilnehmen. Schwangere erhalten ein Beschäftigungsverbot. Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht mehr im Präsenzunterricht einzusetzen. Sie können aber freiwillig Schüler unterrichten, wenn sie das schriftlich gegenüber der Schulleitung erklären. kes