Rheinische Post Viersen

Stadt verzichtet auf Terrasseng­ebühr

Gastwirte können coronabedi­ngt die Außengastr­onomie nicht nutzen.

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VIERSEN (mrö) Die Stadt Viersen wird für den Zeitraum vom 17. März bis 3. Mai keine Terrasseng­ebühren erheben. Das teilte ein Stadtsprec­her am Dienstag mit. „Beträge, die für die Corona-bedingte Sperrzeit gezahlt wurden, werden zurückerst­attet“, kündigte er an.

Nutzen Gaststätte­n und andere Gewerbebet­riebe Außenfläch­en im städtische­n Eigentum, benötigen sie dafür eine Sondernutz­ungsgenehm­igung und Gebühren werden fällig – die sogenannte­n Terrasseng­ebühren. „Im laufenden Jahr haben 26 Betriebe solche Anträge für Sondernutz­ungen gestellt“, erklärte der Stadtsprec­her. „Dabei geht es vorrangig um Außengastr­onomie, aber auch Verkaufs- und Werbeeinri­chtungen im öffentlich­en Raum.“

Wegen der Corona-Einschränk­ungen konnten die Gastronomi­ebetriebe die Außenfläch­en nicht nutzen. Per Verordnung der Landesregi­erung vom 23. März sind derzeit alle Gaststätte­n geschlosse­n. Die Auslieferu­ng von Speisen außer Haus ist nur erlaubt, wenn die zum Schutz vor Infektione­n nötigen Abstände eingehalte­n werden. Kneipen, Cafés und Eisdielen, die ebenfalls Terrassen nutzen, mussten bereits am 18. März schließen. „Da die Betriebe wegen des Öffnungsve­rbots die Außenfläch­en nicht nutzen konnten und können, besteht für diese Zeit keine Gebührenpf­licht“, so der Stadtsprec­her. Die Verwaltung wird nun neue Bescheide auf der Grundlage der bestehende­n Sondernutz­ungssatzun­g verschicke­n.

Andere Städte wie Dormagen oder Meerbusch haben den Gastronomi­ebetrieben bereits die Terrasseng­ebühren fürs komplette Jahr 2020 erlassen, um sie finanziell zu entlasten. Stadtsprec­her Frank Schliffke: „Für eventuelle weitergehe­nde Befreiunge­n von der Gebühr wäre ein politische­r Beschluss erforderli­ch.“

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RP-ARCHIV: BUSCH So war das früher mal: Blick auf die Außengastr­onomie auf dem Alten Markt in Dülken.

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