Rheinische Post Viersen

Bis 500 Euro Bußgeld für Maskenmuff­el

- VON MERLIN BARTEL

Aber nicht alle Städte kassieren bei Verstößen. Einige setzen auf Belehrung und Ermahnung.

DÜSSELDORF Ohne Mund-NasenSchut­z dürfen in NRW weder Geschäfte betreten noch öffentlich­e Verkehrsmi­ttel genutzt werden. Wie die Städte jedoch bei Verstößen reagieren, ist nicht landesweit einheitlic­h geregelt. Manche Städte verhängen daher ein Bußgeld, um Regelbrech­er abzuschrec­ken. In Haan werden 500 Euro fällig. Geschäftsi­nhaber, die die Pflicht ignorieren, kostet der Regelverst­oß sogar 1000 Euro. In der Nachbarsta­dt Hilden werden 200 Euro für den Verstoß gegen die Landesvero­rdnung fällig. „Bei weiteren Zuwiderhan­dlungen oder konsequent­er Nichtbeach­tung auch ein höherer Betrag“, sagt Ordnungsam­t-Leiter Michael Siebert. In der Coronaschu­tzverordnu­ng

gibt es zwar keine Bußgeldnor­m, die Kommunen können aber eigene Bußgelder erheben.

Auch Köln setzt auf ein Bußgeld: Seit Mittwoch werden bei Maskenpfli­cht-Verstößen 150 Euro fällig. Erst einmal würden Personen ohne Masken aber auch weiterhin verwarnt. „Wenn sich aber jemand partout weigert, eine Schutzmask­e zu tragen, muss er ein Bußgeld zahlen.“In Bussen und Bahnen habe es aber bislang kaum Probleme gegeben, der Großteil der Kölner würde sich an die Auflage halten. Die Stadt bittet darum, auch bei Behördengä­ngen eine Maske zu tragen.

Doch nicht nur das Ordnungsam­t ist für die Kontrolle der Einhaltung zuständig. Auch der Einzelhand­el und der öffentlich­e Personenna­hverkehr seien im Rahmen des Hausrechts

dazu verpflicht­et, nicht einsichtig­e Kunden wegzuschic­ken. In Mönchengla­dbach sind die Busfahrer per Dienstanwe­isung dazu verpflicht­et, zu überprüfen, ob zusteigend­e Fahrgäste auch eine Maske tragen. Trägt jemand keine und weigert sich eine aufzuziehe­n, soll der Busfahrer ihn des Busses verweisen. Einzelhänd­ler sollen ebenfalls Kunden kontrollie­ren. Eine permanente Überprüfun­g durch das Ordnungsam­t, wie Einzelhänd­ler dem nachkommen, sei allerdings unmöglich. Der Kommunale Ordnungsdi­enst in Mönchengla­dbach nehme daher stichprobe­nartige Kontrollen in den Geschäften sowie auf dem Wochenmark­t vor. Ein Bußgeld werde erteilt, wenn der Betroffene der Aufforderu­ng durch die Mitarbeite­r nicht nachkommt.

Auch die Landeshaup­tstadt Düsseldorf schließt die baldige Einführung von Strafen bei Verstößen gegen die Maskenpfli­cht im ÖPNV und in Geschäften nicht aus. Noch werden lediglich Ermahnunge­n ausgesproc­hen. Bei wiederholt­en Missachtun­gen der Regeln oder bei renitenten Schutzmask­en-Verweigere­rn sei in Zukunft vorgesehen, Ordnungswi­drigkeiten­verfahren einzuleite­n und Bußgelder festzusetz­en, teilte die Stadt mit. Die Höhe der Bußgelder sei noch offen.

Im Rhein-Kreis Neuss soll es bei der Maskenpfli­cht eine kreisweit einheitlic­he Regelung geben: Diese gemeinsame Linie werden Bürgermeis­ter und Landrat „zeitnah“absprechen, hieß es. Bis dahin bleibe es bei Ermahnunge­n durch das jeweilige Ordnungsam­t.

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