Gericht: NPD-Wahlplakate waren volksverhetzend
MÖNCHENGLADBACH Die Wahlplakate der rechtsextremen Partei NPD zur Europawahl im vergangenen Jahr waren volksverhetzend. Deshalb durfte die Stadt von der Partei auch verlangen, dass diese entfernt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ohne mündliche Verhandlung am Donnerstag entschieden und damit seine Entscheidung im Eilverfahren aus dem Vorjahr bestätigt. Gegen das Urteil kann die Partei allerdings beim Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung gehen. Noch ist also nicht klar, ob die Entscheidung rechtskräftig ist.
Die NPD hatte im Mai 2019 Plakate in Mönchengladbach aufgehängt mit dem Slogan: „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners hatte der Partei deshalb eine Ordungsverfügung zukommen lassen, in der er die NPD aufforderte, alle Plakate mit dem Slogan in Mönchengladbach zu entfernen. Dagegen hatte die Partei im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, die aber abgewiesen wurde. Die NPD hielt die Ordnungsverfügung allerdings für rechtswidrig und klagte – ohne Erfolg. Die unbedeutende Partei erreichte damals bei der Wahl in Mönchengladbach 231 Stimmen – 0,2 Prozent.
In seinem Urteil findet das Gericht klare Worte: Die Partei habe mit dem Aufhängen der Plakate im Stadtgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Inhalt und Gestaltung erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung. „Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten werden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreift“, so das Gericht. Durch die Aussage „Migration tötet!“würden Migranten generell als gefährlich gebrandmarkt und pauschal mit der Gefahr von Tötungsdelikten verknüpft. Dadurch würden Ängste gegen Migranten geschürt, indem sie pauschal als Schwerststraftäter dargestellt würden. Dazu werde suggeriert, dass der Staat selbst nicht willens oder in der Lage sei, Deutsche vor gewalttätigen Angriffen von Migranten zu schützen.