Sozialbetrug: Freispruch für zwei Angeklagte
Am Landgericht wurde der Prozess gegen fünf Nettetaler wegen Veruntreuung von Löhnen oder Beihilfe dazu fortgesetzt.
KREFELD/NETTETAL Am Krefelder Landgericht, 4. Große Strafkammer (als Wirtschaftskammer) kam es jetzt – nach längerer Pause – zur Prozessfortsetzung gegen fünf rumänische oder mazedonische Staatsangehörige im Alter zwischen 36 und 64 Jahren aus Nettetal . Den beiden Männern und den drei Frauen wird das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder die Beihilfe hierzu in mehreren Fällen vorgeworfen.
Eine 36-jährige Frau und ein 56-jähriger Mann sollen in der Zeit von Mai 2011 bis Oktober 2014 in
Nettetal zwei Gesellschaften geführt haben, in der Kleidung aufgearbeitet wurde. Den drei anderen Beschuldigten wird vorgeworfen, Stunden für die Arbeitnehmerinnen berechnet oder Lohnauszahlungen vorgenommen zu haben. Für die beiden Firmen waren eine Reihe von rumänischen Frauen angeblich als Selbstständige oder Kurzarbeiterinnen tätig. Tatsächlich sollen sie aber fest angestellte Arbeitnehmerinnen gewesen sein. Alle Frauen seien nicht ordnungsgemäß beim Sozialversicherungsträger gemeldet worden.
Während der letzten Verhandlungstage hatte eine Reihe von Zeugen
ausgesagt, darunter auch Frauen, die in den Nettetaler Firmen tätig gewesen sind. Eine 25-jährige gebürtige Rumänin meinte zum Beispiel, dass sie zunächst von ihren Arbeitgebern einen Gewerbeschein erhielt, somit also als Selbstständige galt, und später dann einen Arbeitsvertrag erhalten habe. Sie sei nach Stunden bezahlt worden und habe wöchentlich Essengeld erhalten. Eine 49-jährige Zeugin erklärte, dass sie „definitiv nicht selbstständig“gewesen sei, sondern Angestellte. Als Lohn für ihre Tätigkeit habe sie lediglich 3 Euro pro Stunde erhalten.
Zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages wurde das Verfahren gegen zwei der Angeklagten – eine 51-jährige Frau und ein 64-jähriger Mann – abgetrennt, weil hier die Beweisaufnahme geschlossen werden konnte. Beiden Beschuldigten war Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen worden. Konkret soll der 64-Jährige Arbeitsstunden berechnet und die 51-Jährige soll Lohnauszahlungen vorgenommen haben. In ihren Plädoyers forderten sowohl die Staatsanwältin als auch die beiden Verteidiger Freispruch. Es könne nämlich nicht nachgewiesen werden, so formulierte es die Staatsanwältin, dass die Angeklagten „Kenntnis von den Schein-Selbstständigkeiten der Arbeiterinnen“hatten. Die Kammer sah dies auch so und sprach den Mann und die Frau frei. Im Fall des 64-Jährigen erfolgte der Freispruch übrigens ohne dessen Anwesenheit. Er war, als das noch möglich war, nach Rumänien gereist, um dort Rentenangelegenheiten zu klären und durfte dann, bedingt durch Corona, nicht wieder nach Deutschland zurückkehren.
Die Verhandlung gegen die übrigen drei Beschuldigten wird am 25. Mai, 9.30 Uhr, fortgesetzt.