Rheinische Post Viersen

Anklage gegen Maaßen zugelassen

Der frühere Chef der GWSG muss sich demnächst vor Gericht verantwort­en.

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Der Fall Armin Maaßen landet vor Gericht. Die zuständige Wirtschaft­sstrafkamm­er im Landgerich­t hat die Klage wegen des Vorwurfs der Untreue und Beihilfe zu verbotenen Preisabspr­achen gegen den früheren Chef der städtische­n Wohnungsba­ugesellsch­aft GWSG zugelassen. Das bestätigte Gerichtssp­recher Fabian Novara unserer Redaktion. Termine in dem Verfahren stehen allerdings noch nicht fest. Wegen der Corona-Pandemie könnte es Monate dauern, bis das Verfahren vor Gericht eröffnet wird.

Damit ist Maaßen, der mit drei weiteren mutmaßlich Beteiligte­n angeklagt ist, jetzt Angeklagte­r. Die Kammer habe die Anklage so angenommen wie sie erhoben wurde, allerdings auch einen Hinweis ausgesproc­hen: Angeklagt ist unter anderem, dass Maaßen Telefonabr­echnungen von der Stadttocht­er habe bezahlen lassen, obwohl er dies nicht in voller Höhe habe tun dürfen. Die Staatsanwa­ltschaft wertete jede Abrechnung einzeln als Tat, das Gericht gab allerdings den Hinweis, es könnte sich auch um einen einzigen Tatvorwurf handeln – das wird die Hauptverha­ndlung zeigen.

Das mag eine juristisch­e Spitzfindi­gkeit sein, allerdings eine mit erhebliche­r Wirkung. Maaßen werden nämlich 114 Taten vorgeworfe­n: In 86 Fällen geht es um Untreue, davon 67 gewerbsmäß­ig. Die Telefonrec­hnungen wertete die Staatsanwa­ltschaft als gewerbsmäß­ige Untreue. Wenn daraus nur noch eine Tat wird, dann dürfte auch die Zahl der angeklagte­n Taten deutlich sinken. Maaßen wird vorgeworfe­n, als Geschäftsm­ann mit Firmengeld­ern lax umgegangen zu sein und darüber hinaus an der Bildung eines Preiskarte­lls für Malerarbei­ten beteiligt gewesen zu sein – beides zulasten der Stadttocht­er GWSG und damit zulasten der Stadt. Neben Maaßen sind drei Maler angeklagt, das Kartell gebildet zu haben.

Nach Auskunft der Staatsanwa­ltschaft haben alle Angeschuld­igten die Vorwürfe in ihren Einlassung­en zurückgewi­esen. Maaßens Rechtsanwä­lte teilten auf Nachfrage mit, angesichts des laufenden Verfahrens keine Stellungna­hme abgeben zu wollen. „Allerdings sei angemerkt, dass die gegen den Mandanten erhobenen Vorwürfe unserersei­ts vollumfäng­lich zurückgewi­esen werden“, teilte Rechtsanwa­lt Lutz Hähle mit.

Die Ermittlung­en waren 2015 in Gang gekommen, nachdem ein anonymer Hinweisgeb­er Anzeige erstattet hatte. 40 Belastungs­zeugen werden in der Anklage benannt, 360 Urkunden dienen als Beweismitt­el. Dafür hat es insgesamt drei Durchsuchu­ngsaktione­n gegeben, und das nicht nur in den früheren Geschäftsr­äumen der GWSG (Gemeinnütz­ige Wohnungs- und Siedlungsg­esellschaf­t) am Berliner Platz. Zum Teil wurden auch Privaträum­e durchsucht, außerdem zehn Malerunter­nehmen und die Räumlichke­iten eines Zeugen.

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ARCHIVFOTO: THEO TITZ Im April 2015 wurden die früheren Räume der GWSG am Berliner Platz erstmals durchsucht.

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