Anklage gegen Maaßen zugelassen
Der frühere Chef der GWSG muss sich demnächst vor Gericht verantworten.
MÖNCHENGLADBACH Der Fall Armin Maaßen landet vor Gericht. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer im Landgericht hat die Klage wegen des Vorwurfs der Untreue und Beihilfe zu verbotenen Preisabsprachen gegen den früheren Chef der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWSG zugelassen. Das bestätigte Gerichtssprecher Fabian Novara unserer Redaktion. Termine in dem Verfahren stehen allerdings noch nicht fest. Wegen der Corona-Pandemie könnte es Monate dauern, bis das Verfahren vor Gericht eröffnet wird.
Damit ist Maaßen, der mit drei weiteren mutmaßlich Beteiligten angeklagt ist, jetzt Angeklagter. Die Kammer habe die Anklage so angenommen wie sie erhoben wurde, allerdings auch einen Hinweis ausgesprochen: Angeklagt ist unter anderem, dass Maaßen Telefonabrechnungen von der Stadttochter habe bezahlen lassen, obwohl er dies nicht in voller Höhe habe tun dürfen. Die Staatsanwaltschaft wertete jede Abrechnung einzeln als Tat, das Gericht gab allerdings den Hinweis, es könnte sich auch um einen einzigen Tatvorwurf handeln – das wird die Hauptverhandlung zeigen.
Das mag eine juristische Spitzfindigkeit sein, allerdings eine mit erheblicher Wirkung. Maaßen werden nämlich 114 Taten vorgeworfen: In 86 Fällen geht es um Untreue, davon 67 gewerbsmäßig. Die Telefonrechnungen wertete die Staatsanwaltschaft als gewerbsmäßige Untreue. Wenn daraus nur noch eine Tat wird, dann dürfte auch die Zahl der angeklagten Taten deutlich sinken. Maaßen wird vorgeworfen, als Geschäftsmann mit Firmengeldern lax umgegangen zu sein und darüber hinaus an der Bildung eines Preiskartells für Malerarbeiten beteiligt gewesen zu sein – beides zulasten der Stadttochter GWSG und damit zulasten der Stadt. Neben Maaßen sind drei Maler angeklagt, das Kartell gebildet zu haben.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft haben alle Angeschuldigten die Vorwürfe in ihren Einlassungen zurückgewiesen. Maaßens Rechtsanwälte teilten auf Nachfrage mit, angesichts des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben zu wollen. „Allerdings sei angemerkt, dass die gegen den Mandanten erhobenen Vorwürfe unsererseits vollumfänglich zurückgewiesen werden“, teilte Rechtsanwalt Lutz Hähle mit.
Die Ermittlungen waren 2015 in Gang gekommen, nachdem ein anonymer Hinweisgeber Anzeige erstattet hatte. 40 Belastungszeugen werden in der Anklage benannt, 360 Urkunden dienen als Beweismittel. Dafür hat es insgesamt drei Durchsuchungsaktionen gegeben, und das nicht nur in den früheren Geschäftsräumen der GWSG (Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft) am Berliner Platz. Zum Teil wurden auch Privaträume durchsucht, außerdem zehn Malerunternehmen und die Räumlichkeiten eines Zeugen.