45 Haltestellen werden barrierefrei
Ein Programm regelt den Umbau der Einrichtungen für den Busverkehr bis Ende 2021. Danach erreicht die Stadt einen Ausbaugrad von etwa 22 Prozent. Eigentlich müssten ab Januar 2022 alle Bushaltestellen barrierefrei sein.
MÖNCHENGLADBACH Beim barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hinkt Mönchengladbach weit hinterher. Jetzt hat das Rathaus ein neues Haltestellenumbauprogramm für dieses und das kommende Jahr vorgelegt. Daraus geht hervor, dass bis Ende 2021 weitere 45 Teilhaltestellen barrierefrei umgebaut werden sollen. Dazu gehört etwa, dass Buskapsteine mit einer Bordhöhe von 16 Zentimetern eingebaut werden. Der Spalt beim Einstieg soll kleiner als fünf Zentimeter sein. Dadurch wird ein nahezu höhengleicher Einstieg in den Bus ermöglicht. Außerdem werden Noppenplatten im Boden als taktile Leitelemente verlegt, was Fahrgästen mit Sehbehinderung den Einstieg erleichtert.
Zuständig für den Umbau der Haltestellen ist die Stadt, nicht die NEW. Bis Oktober sollen nach Angaben aus dem Rathaus die Haltestellen „Bootstraße“, „Am Sternenfeld“, „Sportplatz 08“, „Frankenstraße“und „Herrath Bahnhof“abgeschlossen sein, bis Ende Dezember folgen die Haltestellen „Odenkirchen Gymnasium“, „Burgmühle“, „Eicken Markt“, „Bettrath Kirche“und „Kochschulstraße“. Die geschätzten Kosten liegen dieses Jahr bei knapp 550.000 Euro, davon werden 375.000 Euro vom Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR) gefördert.
Sollten die jetzt geplanten Haltestellen tatsächlich bis Ende kommenden Jahres barrierefrei ausgebaut sein, dann gäbe es in Mönchengladbach rund 260 auf diese Weise ausgebauten Einstiegspunkte – von insgesamt 1158 Bushaltestellen. Bei einer Erhebung des VRR vom November vergangenen Jahres kam Mönchengladbach damit auf einen Ausbaugrad von etwa 18 Prozent. Der Durchschnitt im VRR liegt bei 32 Prozent. Mit der nun vorgelegten Ausbauplanung käme Mönchengladbach zum Jahresbeginn 2022 auf rund 22 Prozent barrierefreier Bushaltestellen. Das ist insofern ein relevantes Datum, weil ab dem 1. Januar 2022 eigentlich der gesamte Öffentliche Nahverkehr
barrierefrei ausgebaut sein muss. So verlangt es das vor sieben Jahren in Kraft getretene Personenbeförderungsgesetz. Ausnahmen müssen begründet sein.
Die in Mönchengladbach sehr vielen Ausnahmen begründet die Stadt in den Unterlagen an die Ratspolitiker mit personellen und finanziellen Kapazitäten der Kommune, diesen Spielraum lasse das Gesetz. „Die Stadt macht sicher, was sie hinbekommt. Aber in dem Tempo werden wir nicht schnell fertig“, sagt SPD-Fraktionschef Felix Heinrichs, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der für Nahverkehr zuständigen NEW-Tochter Mobil und Aktiv ist. „Wir müssen da mehr Tempo machen und werden darüber in den Haushaltsberatungen sprechen müssen.“Der Nahverkehrsplan hatte das Defizit bereits vor drei Jahren offengelegt. Darin hieß es, 50 bis 100 Haltestellen pro Jahr müssten ausgebaut werden, um die Vorgaben einzuhalten.
Im Nahverkehrsplan hat die Stadt ein Haltestellenkataster vorgelegt und darin die Haltestellen nach Wichtigkeit und Nähe, etwa zu Krankenhäusern und Altenheimen, priorisiert. Dieses Verfahren sei mit der Inklusionsbeauftragten und den Behindertenverbänden abgestimmt worden. Danach wird jetzt entsprechend ausgebaut.
Stadtbezirk Ost Haltestelle „Am Sternenfeld (zwei Teilhaltestellen, Linien 018, 020, 021 und 022); „Bettrath Kirche“(zwei Teilhaltestellen, Linien 003, 007, 015, 025); „Jenaer Straße“(eine Teilhaltestelle, Linie 005), „Alleestraße“(eine Teilhaltestelle,
Linie 005).
Stadtbezirk West Haltestelle „Herrath Bahnhof“(zwei Teilhaltestellen, die räumlich auch verlegt werden müssen, Linie 016); „Böcklinstraße (drei Teilhaltestellen, Linien 007, 014, 017, 035).
Stadtbezirk Nord Haltestelle „Eicken Markt“(zwei Teilhaltestellen, Linien 002, 003, 033); „Bleichstraße“(eine Teilhaltestelle, Linien 015, 017, 025); „Geroplatz“(eine Teilhaltestelle, Linie 017); „Karrenweg“(eine Teilhaltestelle, Linien 015, 023, 026).
Stadtbezirk Süd Haltestelle „Odenkirchen Gymnasium“(zwei Teilhaltestellen, Linien 001, 002, 026), „Burgmühle“(vier Teilhaltestellen, zwei davon werden von den Linien 001, 002, 026 angefahren, zwei weitere von den Linien 020, 022, 026 und 097); „Bootstraße“(eine Teilhaltestelle, Linien 004, 019, 020, 022); „Sportplatz 08“(zwei Teilhaltestellen, eine muss verlegt werden, Linie 008); „Frankenstraße“(zwei Teilhaltestellen, Linie 008), „Theater“(zwei Teilhaltestellen, Linien 001, 002, 020, 097); „Kochschulstraße“(zwei Teilhaltestellen, Linien 001, 002); „Akazienstraße (zwei Teilhaltestellen, Linien 014, 024); „Amtsgericht“(drei Teilhaltestellen, Linien 016, 019), „Dahlener Straße Friedhof (zwei Teilhaltestellen, Linien 004, 019, SB81), „Elbenstraße“(zwei Teilhaltestellen, Linien 020, 022); „Giesenkirchener Straße“(eine Teilhaltestelle, Linie 014), „Elisabethkrankenhaus“(eine Teilhaltestelle, Linien 004, 019); „Laurentiuskirche“(zwei Teilhaltestellen, Linien 002, 026).