Rheinische Post Viersen

Der Weg zur Kommunalwa­hl 2020

Die Corona-Pandemie bringt die Vorbereitu­ng auf den Urnengang zwar durcheinan­der, der Landtag hält aber am Wahltermin 13. September fest. Das sind die Folgen für Wähler und Kandidaten, Unterstütz­er, Parteien und die Stadt.

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Von diesem Dienstag an sind es noch genau 103 Tage bis zur Kommunalwa­hl. Am 13. September wählen die Mönchengla­dbacher nach sechs Jahren wieder einen neuen Rat, einen neuen Oberbürger­meister (eventuell mit Stichwahl am 27. September) und neue Bezirksver­tretungen – also genau jene politische­n Vertreter, die darüber entscheide­n, wie welches Schlagloch geflickt, welche Schule ausgebaut, welcher Kunstrasen neu angelegt wird, wie hoch die Kita-Gebühren sind, was die Müllabfuhr kostet und so weiter. Im Grunde wird das gesamte Zusammenle­ben in einer Stadt neu austariert. Schon jetzt ist aber klar, dass es eine außergewöh­nliche Kommunalwa­hl wird, denn sie findet unter Bedingunge­n der Corona-Pandemie statt. Dennoch hat der NRW-Landtag den Gesetzentw­urf der CDU, der SPD und der FDP am Freitagabe­nd beschlosse­n, dass diese Wahl stattfinde­n wird. Und dass dabei aber einige Besonderhe­iten gelten werden.

Das Wichtigste bei einer Wahl sind natürlich die Kandidaten. Die großen Parteien in der Stadt haben ihre Bewerber für die OB-Wahl bereits nominiert. Sie mussten aber auch zum Teil die Kandidaten für alle 33 Wahlkreise neu bestimmen, weil diese nach einem Gerichtsur­teil neu zugeschnit­ten wurden. Unter normalen Bedingunge­n hätten die Parteien Zeit bis zum 16. Juli, 18 Uhr, ihre Kandidaten bei der Stadt zu melden. Die Frist beträgt 59 Tage vor dem Wahltermin. Das neue Gesetz hat diese Frist aber verkürzt auf 48 Tage, die Parteien haben jetzt also Zeit bis zum 27. Juli.

Diese Frist ist vor allem wichtig für Bewerber, die Unterstütz­ungsunters­chriften sammeln müssen. Das sind alle Parteien, Wählergrup­pen oder Einzelbewe­rber, die derzeit nicht im Rat, in der Bezirksver­tretung, im Landtag oder im Bundestag vertreten sind. Bei Wahlvorsch­lägen für das Amt des OB mussten diese bei der letzten Kommunalwa­hl vor sechs Jahren 330 Unterschri­ften von wahlberech­tigten Unterstütz­ern in Mönchengla­dbach einreichen. Bei Ratskandid­aten für einen Wahlbezirk mussten es damals zehn Unterstütz­er aus dem Wahlbezirk sein, bei Wahlvorsch­lägen für die Reservelis­te

100 Unterstütz­er mit ihren Unterschri­ften. Für die Bezirksver­tretung war die Grenze 50 Unterschri­ften aus dem jeweiligen Stadtbezir­k. Weil das Sammeln von Unterschri­ften wegen der Corona-Restriktio­nen bisher kaum möglich war und damit Einzelbewe­rber und kleine Gruppierun­gen benachteil­igt würden gegenüber den etablierte­n Parteien, senkt das Gesetz diese Hürde herab auf jeweils 60 Prozent der bisher erforderli­chen Unterschri­ften. Geht es nach den Zahlen von 2014 würde das etwa bedeuten, dass ein Einzelbewe­rber nur etwa 200 Unterstütz­er vorweisen müsste (wobei die Zahlen in diesem Jahr anders sein können).

Das Gesetz will aber auch die Stadt unterstütz­en. Denn wahrschein­lich wird es komplizier­ter, für alle 180 Urnenstimm­bezirke Räume zu finden. Altenheime etwa sind wegen Corona besonders geschützt. Deshalb wird die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezir­ken ausgeweite­t von bisher 2500 Einwohner auf 5000 Einwohner.

Theoretisc­h wäre es also möglich, dass die Stadt nur mit 90 statt 180 Urnenstimm­bezirken (man könnte auch Wahllokale­n sagen) auskommt. Die Entscheidu­ng ist aber längst nicht gefallen. Das hat natürlich auch Auswirkung­en auf die Zahl der Wahlhelfer. 2014 wurden etwa 1800 Wahlhelfer benötigt. Wenn es weniger Stimmbezir­ke sein sollten, sinkt damit auch diese Zahl.

Der 9. August ist das nächste wichtige Datum: Das ist der Stichtag, an dem das Wählerverz­eichnis erstellt wird (35 Tage vor der Wahl). Dann ist klar, wie viele Wahlberech­tigte in Mönchengla­dbach es genau gibt. Nach heutigem Stand wären das nach Angaben der Stadt etwa 209.000. Und erst danach werden auch die Wahlbenach­richtigung­en verschickt. Da dürfte der Wahlkampf längst auf Hochtouren laufen. Denn ab acht Wochen vor dem Wahltermin, also ab dem 19. Juli, dürfen die Parteien Wahlplakat­e aufhängen. Spätestens dann wird die gesamte Stadt im Wahlmodus sein.

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FOTO: JANA BAUCH Der Ratssaal im Rathaus Abtei: Am 13. September geht es darum, wer dort künftig das Sagen haben wird.

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