Eltern klagen auf Präsenzunterricht
Gegen die Corona-Verordnung des Landes sind mehrere Klagen anhängig.
DÜSSELDORF (ala/dpa) Am Oberverwaltungsgericht Münster sind mehrere Klagen von Eltern auf durchgängigen Präsenzunterricht in den Schulen eingegangen. Die Kläger gehen gegen die Corona-Betreuungsverordnung des Landes vor, wie das OVG mitteilte. Eine Familie mit vier Kindern aus Euskirchen verweist auf das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf Bildung. Der Unterricht über Datenplattformen oder per Mail führe bestenfalls zur Erhaltung der vorhandenen Kenntnisse, wie ihre Rechtsanwälte mitteilten. Die Corona-Betreuungsverordnung vom 20. Mai sei unverhältnismäßig.
Eine Kölner Familie mit zwei Kindern hat ebenfalls Klage eingereicht. Nach Angaben des OVG wird eine Entscheidung frühestens in der kommenden Woche fallen. In dieser Woche will das OVG zunächst Entscheidungen zu einem Quarantäne-Fall und zu einer Forderung nach unbeschränktem Kontaktsport verkünden.
Der Druck auf die Landesregierung wächst. Auch der Chef des Gewerkschaftsbunds und Ökonomen wie Justus Haucap sprechen sich für eine rasche Rückkehr zum Regelbetrieb aus. Man solle den Unterricht dort in Richtung Regelbetrieb ausweiten, wo die Infektionszahlen niedrig seien, fordert Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft. „Das Distanzlernen erhöht die Chancenungleichheit weiter. Kinder aus bildungsfernen Haushalten können weniger gut durch Eltern unterstützt werden.“
Die Kultusminister der Länder berieten am Dienstagabend in einer Schaltkonferenz über das weitere Vorgehen an den Schulen nach den Sommerferien. Nach Angaben eines Sprechers der Kultusministerkonferenz waren aber keine konkreten Beschlüsse zu erwarten.
Die „FAZ“berichtete zuvor über ein ihr vorliegendes Rahmenkonzept der KMK mit konkreten Planungen für das nächste Schuljahr. Alle Länder wollen demnach so rasch wie möglich zu einem regulären Schulbetrieb nach geltendem Stundenplan zurückkehren. In dem Konzept werden aber auch andere Szenarien entworfen für den Fall, dass bis dahin weiterhin die strengen Abstands- und Hygieneregeln gelten.