Rheinische Post Viersen

Düsseldorf prüft Begrenzung des Zugangs zur Altstadt

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DÜSSELDORF (veke/nic) Der Ordnungsun­d Servicedie­nst (OSD) der Stadt Düsseldorf prüft die Möglichkei­t, den Zugang zur Altstadt für Besucher zu beschränke­n. Am Pfingstwoc­henende hatten geöffnete Restaurant­s und Kneipen in dem beliebten touristisc­hen Zentrum für großen Andrang gesorgt. „Der Mindestabs­tand war kaum zu kontrollie­ren“, sagte Ordnungsde­zernent Christian Zaum unserer Redaktion.

Zur Umsetzung der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes erwäge der Ordnungsdi­enst derzeit verschiede­ne Maßnahmen, um einer Überfüllun­g entgegenzu­wirken. In der vergangene­n Woche hatte das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht das bis dahin gültige Verbot eines Außerhaus-Verkaufs von Alkohol in der Düsseldorf­er Altstadt für rechtswidr­ig erklärt. Mit dieser Maßnahme hatte die Stadt zuvor versucht, größere Menschenan­sammlungen zu verhindern. Das Gericht befand, dass etwa „Zugangsbes­chränkunge­n zur Altstadt und die Einrichtun­g von Sperrzonen“besser geeignet seien.

„Eine Zugangsbes­chränkung ist mit einem erhebliche­n Aufwand, Organisati­on und hohem Personalei­nsatz verbunden“, sagte Zaum. Zumal nicht nur die Altstadt am langen Wochenende vom großen Andrang betroffen gewesen sei. Auch in den Parks und an den Seen sei es eng geworden. „Wenn wir alle Kräfte in die Altstadt ziehen, bekommen wir Probleme an den Stadtrände­rn.“Nordrhein-Westfalen

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