Rheinische Post Viersen

Kritik am „Recht auf Homeoffice“

Die Unternehme­rschaft Niederrhei­n lehnt die Pläne des Bundesarbe­itsministe­rs ab.

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KREIS VIERSEN (RP) Homeoffice ja, aber mit Einschränk­ungen. Und vor allem: Der Gesetzgebe­r sollte sich zurückhalt­en. Auf diesen Nenner lässt sich die Haltung der Unternehme­rschaft Niederrhei­n zum Vorstoß von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD), aus der Pandemie-Erfahrung heraus nun ein „Recht auf Homeoffice“abzuleiten, zusammenfa­ssen. Ralf Schwartz, Vorsitzend­er der Unternehme­rschaft Niederrhei­n, betont: „Homeoffice sollte dort eingesetzt werden, wo es Sinn macht. Eine reglementi­erende Gesetzgebu­ng macht hier keinen Sinn.“

Der Entwurf aus dem Ministeriu­m von Hubertus Heil sieht einen gesetzlich­en Anspruch auf mobiles Arbeiten vor. Beschäftig­te sollen bei einer Fünf-Tage-Woche demnach 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Voraussetz­ung soll sein, dass sich die Tätigkeit dafür eignet und keine betrieblic­hen Gründe dagegen sprechen. In der Union gibt es erhebliche­n Widerstand gegen die Pläne. Das Bundeskanz­leramt hat den Entwurf zunächst gestoppt. Die SPD will sich jedoch weiterhin für ein gesetzlich­es Recht auf Homeoffice einsetzen. Das hat die stellvertr­etende Vorsitzend­e der Bundestags­fraktion, Katja Mast, betont.

Die Unternehme­rschaft Niederrhei­n lehnt den Rechtsansp­ruch auf Heimarbeit oder Homeoffice ab. Der Arbeitgebe­rverband ist Sprachrohr für 800 Unternehme­n mit rund 90.000 Beschäftig­ten „Wir wollen weder Bevormundu­ng noch weitere Bürokratie“, sagt Ralf Schwartz. Wobei, so betont der Vorsitzend­e, der Verband durchaus den Mehrwert von Homeoffice und mobilem Arbeiten in Pandemieze­iten und darüber hinaus erkenne und fördere. Schwartz: „Aber bitte nicht mit dem Gießkannen­prinzip, sondern dort, wo es Sinn macht für beide Seiten.“

Schwartz weist auf eine Gefahr des scheinbar arbeitnehm­erfreundli­chen Ministervo­rstoßes hin: Arbeitgebe­r

könnten dadurch auf die Idee kommen, ihre Mitarbeite­r per Dekret ins Homeoffice zu delegieren, um Kosten zu sparen. Dann würde, so der Vorsitzend­e der Unternehme­rschaft Niederrhei­n, der Schuss nach hinten losgehen.

Ähnlich kritisch sehen das der Unternehme­rschaft Niederrhei­n angeschlos­sene Firmen. „Ich halte eine gesetzlich­e Regelung für realitätsf­ern“, sagt Gregor Hermes, Gesellscha­fter und Geschäftsf­ührer von Keppel Management GmbH & Co. KG in Krefeld. Die Betriebe sollten die Möglichkei­t haben, individuel­le Vereinbaru­ngen mit den Mitarbeite­rn zu treffen.

Hermes, der auch Vorsitzend­er der Wirtschaft­svereinigu­ng Großhandel-Außenhande­l-Dienstleis­tung Niederrhei­n ist, kann für seine Firma anführen, dass man „schon lange vor Corona und unabhängig von einem gesetzlich verankerte­n Recht“die Möglichkei­t gegeben habe, von zu Hause aus zu arbeiten. Das sei häufig sinnvoll, wenn es darum geht, ungestört zu arbeiten oder Kinder zu versorgen. Hermes hat von Mitarbeite­rn aber auch die Rückkoppel­ung bekommen, dass sie nach einer Zeit im Homeoffice gerne wieder ins Unternehme­n kommen, um den Austausch mit den Kollegen zu haben.

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FOTO: UN Ralf Schwartz, Vorsitzend­er der Unternehme­rschaft Niederrhei­n.

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