Kritik am „Recht auf Homeoffice“
Die Unternehmerschaft Niederrhein lehnt die Pläne des Bundesarbeitsministers ab.
KREIS VIERSEN (RP) Homeoffice ja, aber mit Einschränkungen. Und vor allem: Der Gesetzgeber sollte sich zurückhalten. Auf diesen Nenner lässt sich die Haltung der Unternehmerschaft Niederrhein zum Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), aus der Pandemie-Erfahrung heraus nun ein „Recht auf Homeoffice“abzuleiten, zusammenfassen. Ralf Schwartz, Vorsitzender der Unternehmerschaft Niederrhein, betont: „Homeoffice sollte dort eingesetzt werden, wo es Sinn macht. Eine reglementierende Gesetzgebung macht hier keinen Sinn.“
Der Entwurf aus dem Ministerium von Hubertus Heil sieht einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten vor. Beschäftigte sollen bei einer Fünf-Tage-Woche demnach 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Voraussetzung soll sein, dass sich die Tätigkeit dafür eignet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. In der Union gibt es erheblichen Widerstand gegen die Pläne. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf zunächst gestoppt. Die SPD will sich jedoch weiterhin für ein gesetzliches Recht auf Homeoffice einsetzen. Das hat die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Katja Mast, betont.
Die Unternehmerschaft Niederrhein lehnt den Rechtsanspruch auf Heimarbeit oder Homeoffice ab. Der Arbeitgeberverband ist Sprachrohr für 800 Unternehmen mit rund 90.000 Beschäftigten „Wir wollen weder Bevormundung noch weitere Bürokratie“, sagt Ralf Schwartz. Wobei, so betont der Vorsitzende, der Verband durchaus den Mehrwert von Homeoffice und mobilem Arbeiten in Pandemiezeiten und darüber hinaus erkenne und fördere. Schwartz: „Aber bitte nicht mit dem Gießkannenprinzip, sondern dort, wo es Sinn macht für beide Seiten.“
Schwartz weist auf eine Gefahr des scheinbar arbeitnehmerfreundlichen Ministervorstoßes hin: Arbeitgeber
könnten dadurch auf die Idee kommen, ihre Mitarbeiter per Dekret ins Homeoffice zu delegieren, um Kosten zu sparen. Dann würde, so der Vorsitzende der Unternehmerschaft Niederrhein, der Schuss nach hinten losgehen.
Ähnlich kritisch sehen das der Unternehmerschaft Niederrhein angeschlossene Firmen. „Ich halte eine gesetzliche Regelung für realitätsfern“, sagt Gregor Hermes, Gesellschafter und Geschäftsführer von Keppel Management GmbH & Co. KG in Krefeld. Die Betriebe sollten die Möglichkeit haben, individuelle Vereinbarungen mit den Mitarbeitern zu treffen.
Hermes, der auch Vorsitzender der Wirtschaftsvereinigung Großhandel-Außenhandel-Dienstleistung Niederrhein ist, kann für seine Firma anführen, dass man „schon lange vor Corona und unabhängig von einem gesetzlich verankerten Recht“die Möglichkeit gegeben habe, von zu Hause aus zu arbeiten. Das sei häufig sinnvoll, wenn es darum geht, ungestört zu arbeiten oder Kinder zu versorgen. Hermes hat von Mitarbeitern aber auch die Rückkoppelung bekommen, dass sie nach einer Zeit im Homeoffice gerne wieder ins Unternehmen kommen, um den Austausch mit den Kollegen zu haben.