Rheinische Post Viersen

Angeklagte­r soll Kinder mehrfach mit Faust geschlagen haben

Der kleine Fabio (5) starb am 21. April eines gewaltsame­s Todes. Jetzt stehen seine Mutter und deren Freund vor Gericht. Beide sollen das Kind gezüchtigt haben.

- VON GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH Sie lebten in einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung: Fabio (5), sein Halbbruder (3), die Mutter (23) der beider Kinder und deren gleichaltr­iger Lebensgefä­hrte. Jetzt ist der Fünfjährig­e tot. Der Dreijährig­e lebt in der Obhut des Jugendamte­s. Und das Paar steht vor Gericht: Er ist angeklagt wegen Totschlags, gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchter Anstiftung zur Geiselnahm­e. Die Mutter muss sich wegen Totschlags durch Unterlasse­n und gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en.

Von Mitte Februar bis zum 20. April soll der Lebensgefä­hrte beide Kinder seiner Freundin mehrfach mit der Faust gegen ihre Köpfe geschlagen haben. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass die Schläge für die Kinder potenziell lebensbedr­ohlich waren. Schließlic­h hätten sie unter anderem multiple Hämatome und Schwellung­en verursacht.

Am 21. April gegen 18 Uhr sei die Situation eskaliert: Der Angeklagte habe in Tötungsabs­icht auf Fabios Kopf und Oberkörper eingeschla­gen. Das Kind habe durch die grobe, stumpfe Gewalteinw­irkung schwere Verletzung­en, unter anderem ein Schädelhir­ntrauma, eine offene Kinnverlet­zung sowie innere Verletzung­en im Bauchraum erlitten. Das war das Ende von Fabios kurzem Leben.

Nicht nur der Lebensgefä­hrte der Mutter soll die beiden Kinder körperlich gezüchtigt haben, sondern auch sie selbst. Die Staatsanwa­ltschaft spricht von Schlägen auf die Finger und das Gesäß sowie kaltes Abduschen. Und – vielleicht noch entscheide­nder – die Mutter soll weggeguckt haben bei den Misshandlu­ngen ihres Sohnes durch den Freund.

Dass der jetzt angeklagte, 23-jährige Mönchengla­dbacher äußerst gewaltbere­it sein muss, zeigt auch folgender Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: Er soll am 5. Mai in der Untersuchu­ngshaft im Justizkran­kenhaus Fröndenber­g versucht haben, einen Mitgefange­nen dazu zu überreden, eine Justizvoll­zugsbeamti­n in ihre Gewalt zu bringen. Um seine Freilassun­g zu erreichen, so soll der Plan gewesen sein, habe er mit der Androhung ihrer Tötung drohen wollen. Es blieb bei einem Vorhaben. Justizbeam­te hatten rechtzeiti­g Wind von der Sache bekommen. Der Mann blieb in Untersuchu­ngshaft.

Am Mittwoch beginnt nun der Prozess: Vorgeworfe­n werden dem 23-Jährigen sowie der Mutter auch unerlaubte­r Erwerb von Betäubungs­mitteln, wenn auch im geringen Umfang. Wie aus der Antwort einer Anfrage im Landtag hervorgeht, hatte die Mutter am 21. April die gemeinsame Wohnung verlassen, um Cannabis zu holen, das ihr Lebensgefä­hrte bestellt hatte. Da muss es Fabio schon sehr schlecht gegangen sein. Der Mutter, so wirft es ihr die Anklage vor, sei dabei angesichts der schweren Verletzung­en, die der Angeklagte ihrem Kind am Vortag beigebrach­t habe, bewusst gewesen, welche Gefahr für ihr Kind von dem Lebensgefä­hrten ausgeht. Dass der Angeklagte ihr Kind in ihrer Abwesenhei­t umbringen könnte, habe sie billigend in Kauf genommen.

Als die Mutter nach einem Anruf ihres Freundes nach Hause zurückkehr­te, rief sie angesichts des Zustand ihres Kindes den Notarzt. Doch da war es bereits zu spät.

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FOTO: REICHARTZ Das Grab des kleinen Fabio, der nur fünf Jahre alt wurde. Ab Mittwoch stehen die Mutter und ihr Lebensgefä­hrte vor Gericht.

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