Angeklagter soll Kinder mehrfach mit Faust geschlagen haben
Der kleine Fabio (5) starb am 21. April eines gewaltsames Todes. Jetzt stehen seine Mutter und deren Freund vor Gericht. Beide sollen das Kind gezüchtigt haben.
MÖNCHENGLADBACH Sie lebten in einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung: Fabio (5), sein Halbbruder (3), die Mutter (23) der beider Kinder und deren gleichaltriger Lebensgefährte. Jetzt ist der Fünfjährige tot. Der Dreijährige lebt in der Obhut des Jugendamtes. Und das Paar steht vor Gericht: Er ist angeklagt wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Anstiftung zur Geiselnahme. Die Mutter muss sich wegen Totschlags durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Von Mitte Februar bis zum 20. April soll der Lebensgefährte beide Kinder seiner Freundin mehrfach mit der Faust gegen ihre Köpfe geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schläge für die Kinder potenziell lebensbedrohlich waren. Schließlich hätten sie unter anderem multiple Hämatome und Schwellungen verursacht.
Am 21. April gegen 18 Uhr sei die Situation eskaliert: Der Angeklagte habe in Tötungsabsicht auf Fabios Kopf und Oberkörper eingeschlagen. Das Kind habe durch die grobe, stumpfe Gewalteinwirkung schwere Verletzungen, unter anderem ein Schädelhirntrauma, eine offene Kinnverletzung sowie innere Verletzungen im Bauchraum erlitten. Das war das Ende von Fabios kurzem Leben.
Nicht nur der Lebensgefährte der Mutter soll die beiden Kinder körperlich gezüchtigt haben, sondern auch sie selbst. Die Staatsanwaltschaft spricht von Schlägen auf die Finger und das Gesäß sowie kaltes Abduschen. Und – vielleicht noch entscheidender – die Mutter soll weggeguckt haben bei den Misshandlungen ihres Sohnes durch den Freund.
Dass der jetzt angeklagte, 23-jährige Mönchengladbacher äußerst gewaltbereit sein muss, zeigt auch folgender Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er soll am 5. Mai in der Untersuchungshaft im Justizkrankenhaus Fröndenberg versucht haben, einen Mitgefangenen dazu zu überreden, eine Justizvollzugsbeamtin in ihre Gewalt zu bringen. Um seine Freilassung zu erreichen, so soll der Plan gewesen sein, habe er mit der Androhung ihrer Tötung drohen wollen. Es blieb bei einem Vorhaben. Justizbeamte hatten rechtzeitig Wind von der Sache bekommen. Der Mann blieb in Untersuchungshaft.
Am Mittwoch beginnt nun der Prozess: Vorgeworfen werden dem 23-Jährigen sowie der Mutter auch unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, wenn auch im geringen Umfang. Wie aus der Antwort einer Anfrage im Landtag hervorgeht, hatte die Mutter am 21. April die gemeinsame Wohnung verlassen, um Cannabis zu holen, das ihr Lebensgefährte bestellt hatte. Da muss es Fabio schon sehr schlecht gegangen sein. Der Mutter, so wirft es ihr die Anklage vor, sei dabei angesichts der schweren Verletzungen, die der Angeklagte ihrem Kind am Vortag beigebracht habe, bewusst gewesen, welche Gefahr für ihr Kind von dem Lebensgefährten ausgeht. Dass der Angeklagte ihr Kind in ihrer Abwesenheit umbringen könnte, habe sie billigend in Kauf genommen.
Als die Mutter nach einem Anruf ihres Freundes nach Hause zurückkehrte, rief sie angesichts des Zustand ihres Kindes den Notarzt. Doch da war es bereits zu spät.