Rheinische Post Viersen

In Schulen gilt wieder Maskenpfli­cht

Nach den Herbstferi­en müssen Schüler in NRW ab der fünften Klasse auch im Unterricht erneut eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – Lehrer nur, wenn sie den Mindestabs­tand nicht einhalten.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Angesichts steigender Infektions­zahlen führt die NRW-Landesregi­erung die Maskenpfli­cht im Unterricht an weiterführ­enden Schulen wieder ein. „Masken bieten einen sehr guten Schutz“, sagte Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf. Ziel sei es, den Präsenzunt­erricht in der Pandemie aufrechtzu­erhalten. Schulen seien zwar keine Treiber des Infektions­geschehens. Solange die Ansteckung­szahlen aber in der Gesellscha­ft insgesamt hoch seien, würden auch die Bildungsei­nrichtunge­n nicht verschont. „Wenn wir Schule und Bildung in Zeiten von Corona sichern wollen, sollten sich alle vorbildlic­h verhalten“, fügte die Ministerin hinzu. Die Maskenpfli­cht soll bis zum Jahresende gelten.

Die schwarz-gelbe Landesregi­erung kehrt damit vom kommenden Montag an zu den Regeln zurück, die auch nach den Sommerferi­en für wenige Wochen galten. Weil die Infektions­zahlen sich seinerzeit in

Grenzen hielten, wurden die Masken bis zu den Herbstferi­en im Unterricht zuletzt nur noch auf freiwillig­er Basis getragen. Grundschul­en bleiben von der Tragepflic­ht im Unterricht ausgenomme­n. Lehrer müssen nur dann eine Maske tragen, wenn sie den 1,5-Meter-Abstand nicht einhalten können.

NRW-Kommunalmi­nisterin Ina Scharrenba­ch (CDU) kündigte zugleich ein 50-Millionen-Euro-Sonderprog­ramm des Landes für mobile Belüftungs­geräte mit Virenfilte­rn in Schulen an. Dies solle die Lücke zu dem Bundesförd­erprogramm schließen, das sich für die Schulen nicht als hilfreich erwiesen habe. Das Landesprog­ramm soll aber nur jenen Schulen zugute kommen, die Klassenzim­mer oder Sporthalle­n nicht ausreichen­d belüften können, zum Beispiel weil Fenster defekt sind. Von 303 Kommunen hätten nur 39 gemeldet, dass einzelne Unterricht­sräume nicht belüftbar seien, sagte Scharrenba­ch. 85 hätten sich noch nicht zurückgeme­ldet. Das Landeskabi­nett soll das Förderprog­ramm kommende Woche verabschie­den, dann könnten die Kommunen Anträge stellen. Ohne Virenfilte­r dürften die beanstande­ten Räume und Sporthalle­n nicht genutzt werden.

In den anderen Klassenzim­mern sollten die Regeln des Umweltbund­esamts zum Stoß- und Querlüften alle 20 Minuten befolgt werden, so die Schulminis­terin. „Lüften ist ein wirkungsvo­ller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung zu verringern“, sagte Gebauer. Experten hätten festgestel­lt, dass die Raumtemper­atur

beim Stoßlüften nur um zwei bis drei Grad Celsius sinke. Den Empfehlung­en des Robert-Koch-Instituts, ab einem bestimmten Infektions­niveau ein Stufenmode­ll anzuwenden, das etwa Unterricht in kleineren Gruppen und Wechselsch­ichten vorsieht, werde NRW aber nicht folgen. Dies würde bedeuten, dass mehr Räume und mehr Personal gebraucht würden, räumte Gebauer ein.

Die Ankündigun­gen trafen auf geteilte Reaktionen. Während Lehrerund Schülerver­bände die Maskenpfli­cht als „notwendige­s Übel“in Kauf nehmen, stießen die Bestimmung­en zum Lüften auf Unverständ­nis. „Wir hätten uns sehr gewünscht, dass Luftfilter­anlagen nicht auf 39 Kommunen begrenzt sind“, sagte Sabine Mistler, Landesvors­itzende des Philologen­verbands NRW, unserer Redaktion. Das Stoßlüften sei nicht zielführen­d. Die ständigen Unterbrech­ungen beeinträch­tigten den Unterricht. Auch sei ein Schwellenw­ert zu definieren, ab dem Präsenzunt­erricht nicht mehr möglich sei.

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