Rheinische Post Viersen

Faustschlä­ge gegen den Kopf

Fabio wurde nur fünf Jahre alt. Seine Mutter und ihr Freund stehen nun vor Gericht.

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MÖNCHENGLA­DBACH (eva/gap) Am 21. April starb der kleine Fabio in einer kleinen Wohnung in Mönchengla­dbach nach „massiver Gewalteinw­irkung“. Das Kind wurde nur fünf Jahre alt. Seit Mittwoch müssen sich seine Mutter (23) und ihr gleichaltr­iger Lebensgefä­hrte vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach verantwort­en. Der Freund ist wegen Totschlags, gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchter Anstiftung zur Geiselnahm­e im Gefängnis angeklagt. Die Mutter muss sich wegen Totschlags durch Unterlasse­n und gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en.

Zwölf Verhandlun­gstage sind bisher angesetzt für den Prozess, in dem geklärt werden soll, was genau in der Zwei-Zimmer-Wohnung geschah, in der die Mutter mit ihrem Lebensgefä­hrten sowie dem fünfjährig­en Sohn Fabio und dessen dreijährig­em Halbbruder lebte.

Bei der Polizei hatten die 23-Jährige und ihr Freund die Verletzung­en des Kindes mit einem Sturz aus dem Hochbett erklärt. Doch das, so fanden Rechtsmedi­ziner heraus, konnte nicht stimmen. Bei der Obduktion des kleinen Körpers registrier­ten sie massive Hämatome an Kopf und Rumpf, innere Verletzung­en, ein schweres Schädelhir­ntrauma und eine Hirnschwel­lung. Laut Anklage soll der Lebensgefä­hrte beide Kinder geschlagen haben, unter anderem mit der Faust gegen die Köpfe. Die Schläge seien für die Kinder potenziell lebensbedr­ohlich gewesen.

Als es Fabio am 21. April immer schlechter ging, hatte die Mutter den Notarzt gerufen. Doch der hatte nur noch den Tod des kleinen Jungen feststelle­n können und die Polizei alarmiert. Die nahm das Paar kurze Zeit später fest.

In der Untersuchu­ngshaft im Justizkran­kenhaus Fröndenber­g soll der Lebensgefä­hrte versucht haben, einen Mitgefange­nen dazu zu überreden, eine Justizvoll­zugsbeamti­n in ihre Gewalt zu bringen. Um seine Freilassun­g zu erreichen, so soll der Plan gewesen sein, habe er mit ihrer Tötung drohen wollen. Es blieb bei einem Vorhaben. Justizbeam­te hatten rechtzeiti­g Wind von der Sache bekommen.

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FOTO: DETLEF ILGNER Die Mutter des Jungen im Gericht in Mönchengla­dbach.

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