Rheinische Post Viersen

Verdacht auf Islamismus

Nach dem Mord an einem Krefelder in Dresden ist ein Tatverdäch­tiger in Haft.

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DRESDEN/KREFELD (dpa/jis) Die tödliche Messeratta­cke auf zwei Touristen am 4. Oktober in Dresden hat möglicherw­eise einen extremisti­schen Hintergrun­d. Die Generalsta­atsanwalts­chaft Dresden hat die Ermittlung­en gegen einen 20 Jahre alten Syrer aufgenomme­n, der am Dienstagab­end gefasst worden war.

Es stehe eine terroristi­sch motivierte Tat im Raum, teilte die zuständige Ermittlung­sbehörde am Mittwoch mit. „Eine islamistis­che Tat kann nicht ausgeschlo­ssen werden“, erklärte die Generalsta­atswaltsch­aft Dresden gegenüber unserer Redaktion.

Bei einem Besuch der Dresdner Altstadt war am 4. Oktober ein 55 Jahre alter Tourist aus Krefeld angegriffe­n und zunächst schwer verletzt worden. Der Mann starb kurze Zeit später im Krankenhau­s an den Folgen seiner Verletzung­en. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hat die Attacke überlebt. Die Polizei vor Ort hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen „Schloßstra­ße“in der Dresdner Innenstadt eine

Sonderkomm­ission mit 29 Beamten eingericht­et.

Gegen den am Dienstag festgenomm­enen Verdächtig­en wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung erlassen. Der junge Mann, der seit 2015 in Deutschlan­d geduldet wird, ist nach Angaben der ermittelnd­en Behörden erheblich vorbestraf­t. So war er bereits im November 2018 vom Oberlandes­gericht Dresden unter anderem wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstütz­er einer terroristi­schen Vereinigun­g im Ausland verurteilt worden. Hinzu kam, dass er sich nachweisli­ch Anleitunge­n zur „Begehung einer schweren staatsgefä­hrdenden Gewalttat“beschafft hatte, so die Staatsanwa­ltschaft weiter. Wegen dieser Taten sowie Körperverl­etzung und Bedrohung war er zu einer Gesamt-Jugendstra­fe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde im Jahr 2019 vom Amtsgerich­t Leipzig in eine weitere Verurteilu­ng wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreck­ungsbeamte und Körperverl­etzung einbezogen. Der Beschuldig­te musste diese Jugendstra­fe vollständi­g absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstra­fvollzugsa­nstalt Regis-Breitingen entlassen worden – und damit nur wenige Tage bevor er in Dresden wieder gewalttäti­g wurde. Er habe unter Führungsau­fsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthalt­sgesetz.

Der Beschuldig­te war am Dienstagab­end festgenomm­en worden. Motiv und Hintergrün­de der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlung­srichter bislang keine Angaben gemacht, hieß es.

„Eine islamistis­che Tat kann nicht ausgeschlo­ssen werden“Generalsta­atsanwalts­chaft Dresden

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