Verdacht auf Islamismus
Nach dem Mord an einem Krefelder in Dresden ist ein Tatverdächtiger in Haft.
DRESDEN/KREFELD (dpa/jis) Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober in Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 20 Jahre alten Syrer aufgenommen, der am Dienstagabend gefasst worden war.
Es stehe eine terroristisch motivierte Tat im Raum, teilte die zuständige Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit. „Eine islamistische Tat kann nicht ausgeschlossen werden“, erklärte die Generalstaatswaltschaft Dresden gegenüber unserer Redaktion.
Bei einem Besuch der Dresdner Altstadt war am 4. Oktober ein 55 Jahre alter Tourist aus Krefeld angegriffen und zunächst schwer verletzt worden. Der Mann starb kurze Zeit später im Krankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hat die Attacke überlebt. Die Polizei vor Ort hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen „Schloßstraße“in der Dresdner Innenstadt eine
Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.
Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der junge Mann, der seit 2015 in Deutschland geduldet wird, ist nach Angaben der ermittelnden Behörden erheblich vorbestraft. So war er bereits im November 2018 vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Hinzu kam, dass er sich nachweislich Anleitungen zur „Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“beschafft hatte, so die Staatsanwaltschaft weiter. Wegen dieser Taten sowie Körperverletzung und Bedrohung war er zu einer Gesamt-Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde im Jahr 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Der Beschuldigte musste diese Jugendstrafe vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden – und damit nur wenige Tage bevor er in Dresden wieder gewalttätig wurde. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.
Der Beschuldigte war am Dienstagabend festgenommen worden. Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter bislang keine Angaben gemacht, hieß es.
„Eine islamistische Tat kann nicht ausgeschlossen werden“Generalstaatsanwaltschaft Dresden