Rheinische Post Viersen

Inzidenz-Wert bei 36: Was ab Freitag gilt

Im Kreis Viersen ist der Schwellen-Inzidenzwe­rt am Mittwoch auf 36 gestiegen. Damit gilt ab Freitag die Gefährdung­sstufe 1 der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes. Was Sie jetzt wissen müssen.

- VON DANIELA BUSCHKAMP

KREIS VIERSEN Von 34,7 auf 36 am Mittwoch ist die Zahl der neuen bestätigte­n Corona-Infektions­fälle in den vergangene­n sieben Tagen pro 100.000 Einwohner im Kreis Viersen gestiegen. Damit ist der Schwellenw­ert von 35 Infektione­n pro 100.000 Einwohnern überschrit­ten. Das hat Folgen für den Alltag der Menschen im Kreisgebie­t.

Welche Schritte laufen jetzt ab?

Zunächst muss der Kreis Viersen, dann müssen die Kommunen handeln. Der Kreis muss die Regeln der seit 17. Oktober geltenden Corona-Schutzvero­dnung des Landes per Allgemeinv­erfügung erlassen und im Amtsblatt bekanntmac­hen. „Dies wird voraussich­tlich am Freitag geschehen“, kündigt Benedikt Giesbers vom Presseamt des Kreises Viersen an. Etwa für die Mitarbeite­r der Ordnungsäm­ter in den Kommunen heißt das: Sie können erst nach der Bekanntmac­hung im Amtsblatt Bußgelder verhängen, die bei Gefährdung­sstufe 1 möglich sind.

Warum gelten die neuen Regeln erst ab Freitag?

Die zeitliche Verzögerun­g entsteht durch das Melde- und Veröffentl­ichungsver­fahren. Beim Gesundheit­samt des Kreises Viersen werden jeden Tag die aktuellen Corona-Infektione­n aufgenomme­n. „Diese leiten wir an das Landeszent­rum Gesundheit (LZG) weiter“, erläutert Benedikt Giesbers. Sobald beim LZG ein Inzidenzwe­rt über 35 gemeldet wird und das Amt diesen Wert veröffentl­icht, erhält der Kreis Viersen wiederum eine Meldung.

„Sobald das LZG ebenfalls einen Wert über 35 mitteilt, können wir handeln“, so Giesbers. Das Gesundheit­samt des Kreises Viersen hat am Mittwoch einen Inzidenzwe­rt von 36 festgestel­lt, das LZG aktualisie­rt diesen Wert (meist gegen Mitternach­t) und schickt eine Meldung an den Kreis. „Diese liegt uns voraussich­tlich am Donnerstag­morgen vor“, so Giesbers. „Danach können wir die Veröffentl­ichung im Amtsblatt vorbereite­n.“

Welche Regeln gelten ab Freitag?

Die Maskenpfli­cht wird ausgeweite­t: Sie gilt am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführung­en, Veranstalt­ungen und Versammlun­gen in geschlosse­nen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveran­staltungen. „Die Maskenpfli­cht gilt auch in regelmäßig stark frequentie­rten Außenberei­chen wie Fußgängerz­onen, in denen der Mindestabs­tand kaum einzuhalte­n ist“, heißt es in der Verordnung. „Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis in Absprache mit den Städten und Gemeinden ausdrückli­ch fest“, erklärt Landrat Andreas Coenen (CDU). „Die Abstimmung­en hierzu laufen aktuell.“

An Festen mit herausrage­ndem Anlass wie etwa Hochzeiten, Taufen, Jubiläen oder Abschlussf­eiern außerhalb einer Wohnung dürfen maximal 25 Menschen teilnehmen.

Veranstalt­ungen, Versammlun­gen und Kongresse mit mehr als tausend Teilnehmer­n sind unzulässig.

Zudem können die Kommunen in Abstimmung mit dem Landeszent­rum Gesundheit, dem Gesundheit­sministeri­um und der Bezirksreg­ierung weitere Schutzmaßn­ahmen wie etwa eine Sperrstund­e für die Gastronomi­e anordnen.

Wie ist die aktuelle Entwicklun­g im Kreis Viersen?

Aktuell sind 116 Menschen infiziert, 1111 sind genesen, 37 gestorben; 489 Kontaktper­sonen wurden unter Quarantäne gestellt. In Nettetal-Lobberich musste nach der Infektion eines Kindes eine Kita-Gruppe geschlosse­n werden.

Nach bisherigem Ermittlung­sstand gelten drei Erzieher und 20 Kinder als direkte Kontaktper­sonen. Auch eine Mitarbeite­rin der LVR-Klinik wurde positiv getestet. Seit Beginn der Pandemie gibt es im Kreis Viersen 1264 bekannte Fälle. In Brüggen gibt es 35 bestätigte Fälle, zwei Menschen sind aktuell infiziert, 33 genesen, es gab keine Toten. In Nettetal sind 143 Fälle gemeldet, aktuell sind 31 Menschen infiziert, 110 sind genesen, zwei sind gestorben. In Niederkrüc­hten gibt es 113 bestätigte Fälle, drei aktuelle, 99 genesene Patienten und elf Todesopfer, in Schwalmtal gibt es 59 bestätigte Infektione­n, fünf aktuelle Fälle, 52 genesene und zwei Todesopfer, in Viersen gibt es 284 bestätigte Infektione­n, aktuell 38, 241 Genesene und fünf Todesopfer.

Warum veröffentl­icht das Robert-Koch-Institut andere Inzidenzwe­rte als der Kreis Viersen?

„Das liegt an der zeitlichen Verzögerun­g bei der Übermittlu­ng der Daten“, erläutert Susanne Glasmacher, Pressespre­cherin des Instituts. Deshalb sei es möglich, dass der Inzidenzwe­rt des Instituts niedriger liege.

Was passiert, wenn der Inzidenzwe­rt weiter steigt?

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 greifen die strikteren Schutzrege­ln der Gefährdung­sstufe 2.

Wann kann die Gefährdung­sstufe wieder zurückgeno­mmen werden?

Die Regeln gelten solange, bis der Schwellenw­ert der Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten wird.

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FOTO: DPA Im Kreis Viersen ist der Inzidenzwe­rt am Mittwoch auf 36 gestiegen. Das hat Folgen für den Alltag der Menschen.

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