Rheinische Post Viersen

Nach Tod in Kita: Anklage ist zugestellt

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VIERSEN (naf) Der Fall der getöteten dreijährig­en Greta aus Viersen hat im April landesweit hohe Wellen geschlagen – bald könnte nun am Landgerich­t Mönchengla­dbach das Verfahren gegen die angeklagte 25-jährige Erzieherin beginnen. Am 22. September hatte die Staatsanwa­ltschaft bei Gericht Anklage erhoben, jetzt gilt sie auch als zugestellt, wie ein Sprecher des Landgerich­ts am Mittwoch informiert­e. Wie unsere Redaktion bereits berichtete, wirft die Staatsanwa­ltschaft der 25-Jährigen Mord sowie Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen in neun Fällen vor. Als Nebenkläge­r treten laut Anklage Gretas Mutter sowie zwei der geschädigt­en Kinder auf.

Eine psychiatri­sche Untersuchu­ng der Angeklagte­n sei bereits im Ermittlung­sverfahren veranlasst worden, ein Ergebnis habe aber bei Anklageerh­ebung noch nicht vorgelegen, teilte der Gerichtssp­recher jetzt mit. Der Angeklagte­n werden vier Misshandlu­ngen in einer Krefelder Kita, vier Misshandlu­ngen in einer Kita in Kempen, eine Misshandlu­ng in einer Kita in Tönisvorst und ein Mord in einer Kita in Viersen zu Last gelegt.

Am 21. April soll die Erzieherin für die Betreuung von Greta zuständig gewesen sein. Laut Anklage habe sie während des Mittagssch­lafes dem Mädchen – wie in den Fällen in den anderen Kitas – den Brustkorb bis zum Atemstills­tand zusammenge­drückt. Greta starb am 5. Mai. Die Erzieherin sitzt seit Ende Mai in Untersuchu­ngshaft. Nun muss das Schwurgeri­cht über die Eröffnung des Verfahrens entscheide­n. Sollte das Verfahren eröffnet werden, sei damit zu rechnen, dass die Termine für die Verhandlun­g bis zum 19. November bekanntgeg­eben würden, erläutert der Gerichtssp­recher.

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