Nach Tod in Kita: Anklage ist zugestellt
VIERSEN (naf) Der Fall der getöteten dreijährigen Greta aus Viersen hat im April landesweit hohe Wellen geschlagen – bald könnte nun am Landgericht Mönchengladbach das Verfahren gegen die angeklagte 25-jährige Erzieherin beginnen. Am 22. September hatte die Staatsanwaltschaft bei Gericht Anklage erhoben, jetzt gilt sie auch als zugestellt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch informierte. Wie unsere Redaktion bereits berichtete, wirft die Staatsanwaltschaft der 25-Jährigen Mord sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen in neun Fällen vor. Als Nebenkläger treten laut Anklage Gretas Mutter sowie zwei der geschädigten Kinder auf.
Eine psychiatrische Untersuchung der Angeklagten sei bereits im Ermittlungsverfahren veranlasst worden, ein Ergebnis habe aber bei Anklageerhebung noch nicht vorgelegen, teilte der Gerichtssprecher jetzt mit. Der Angeklagten werden vier Misshandlungen in einer Krefelder Kita, vier Misshandlungen in einer Kita in Kempen, eine Misshandlung in einer Kita in Tönisvorst und ein Mord in einer Kita in Viersen zu Last gelegt.
Am 21. April soll die Erzieherin für die Betreuung von Greta zuständig gewesen sein. Laut Anklage habe sie während des Mittagsschlafes dem Mädchen – wie in den Fällen in den anderen Kitas – den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt. Greta starb am 5. Mai. Die Erzieherin sitzt seit Ende Mai in Untersuchungshaft. Nun muss das Schwurgericht über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Sollte das Verfahren eröffnet werden, sei damit zu rechnen, dass die Termine für die Verhandlung bis zum 19. November bekanntgegeben würden, erläutert der Gerichtssprecher.