Schulhof-Eiche: Schulleiter äußert sich zu Vorwürfen
Der BUND Viersen will mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Kommunalaufsichtsbeschwerde die Fällung verhindern.
SÜCHTELN (naf)DerBUNDViersen setzt sich weiter für den Erhalt einer Eiche auf dem Pausenhof der Brüder-Grimm-Schule in Süchteln ein. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde solle von der Schulbehörde geklärt werden, „ob der Schulleiter dieser Schule durch eine falsche Tatsachendarstellung den Umweltausschuss der Stadt Viersen veranlasst hat, für die Fällung dieses Baumes zu stimmen“, erklärt die BUND-Vorsitzende Almut Grytzmann-Meister.
Der Schulhof wird zeitnah umgestaltet, die Baumfällung ist Teil des Konzepts. Der BUND warf Schulleiter
Oliver Bossmanns zuletzt vor, er habe behauptet, man könne auf dem Schulhof aus Platzmangel das alle vier Jahre stattfindende Zirkusprojekt nur durchführen, wenn die dort stehende Eiche gefällt würde. Bossmanns erklärt auf Anfrage: „Der Prozess zur Umgestaltung des Schulhofs ist über drei Jahre demokratisch korrekt verlaufen. Von Beginn an haben alle beteiligten Akteure – schulinterne Gremien, der Förderverein, die Politik und alle zuständigen Fachbereiche der Stadt Viersen – kooperativ und in stetigem Konsens gehandelt.“Bei der Umgestaltung
spielten vor allem pädagogische Konzepte, sportliche Belange, optische Verschönerungen sowie nutzungsbedingte Veränderungen eine Rolle. „Um das Zirkusprojekt geht es dabei nur ganz am Rande. Gerne hätte ich mich persönlich mit den Vertretern des BUND ausgetauscht, eine Gesprächseinladung wurde jedoch kurzfristig abgesagt.“
Grytzmann-Meister bestätigt, dass es neben Kontakt per E-Mail eine Gesprächseinladung gab, die sie kurzfristig habe absagen müssen. Sie berichtet auch, der BUND habe eine Kommunalaufsichtsbeschwerde
gegen die Stadt gestellt. Diese habe sich geweigert, einen Bürgerantrag des BUND zu behandeln, weil er „keinerlei neue Aspekte“beinhalte. Der BUND wollte erreichen, dass der Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz neu über die geplante Baumfällung berät.
Eine Stadtsprecherin erläutert, ein Bürgerantrag sei nur zulässig, wenn er zu einer Sache einen neuen Sachvortrag enthalte. Es sei aber im Ausschuss bereits ein anderer Bürgerantrag zu der geplanten Baumfällung behandelt worden.