Sieg für suspendierte Polizistin
Gericht wertete ein Hitler-Bild als Parodie und nicht als rechtsradikales Gedankengut.
DÜSSELDORF (epd/kib) In der Affäre um ein mutmaßlich rechtsextremistisches Netzwerk bei der nordrhein-westfälischen Polizei hat eine Polizeibeamtin erfolgreich gegen ihre Suspendierung durch das Land geklagt. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die vom zuständigen Landesamt verfügte Freistellung der Frau vom Dienst rechtswidrig war. (Az.: 2 L 1910/20).
Die Beamtin soll Mitglied einer von mehreren Whatsapp-Chatgruppen gewesen sein, in der rechtsextremistische Nachrichten ausgetauscht worden sein sollen. Gegen mehr als 30 Polizisten wird in diesem Zusammenhang ermittelt.
Die Polizistin war im September suspendiert worden. Dies war dem Gericht zufolge schon deshalb nicht zulässig, weil die Begründung des Landesamts mit Rechtsfehlern behaftet war. Der konkrete Einzelfall sei nicht in den Blick genommen worden, die Begründung sei zu pauschal: „So wird bereits das der Antragstellerin
konkret vorgeworfene Fehlverhalten in dem gesamten Bescheid mit keinem Wort näher umrissen.“Das der Polizistin vorgeworfene Fehlverhalten – eine bereits im Oktober 2013 per Chat erhaltene Bilddatei, die eine Parodie auf Adolf Hitler zeigt – sei nicht weiter beschrieben worden. Auch sei nicht nachgewiesen, dass die Polizistin von dem Bild überhaupt Kenntnis hatte. Zwingende dienstliche Gründe für die Suspendierung der Beamtin lägen daher bisher nicht vor.
Darüber hinaus zeige die Datei kein rechtsradikales Gedankengut: Die abgebildete Person sei offensichtlich nicht Adolf Hitler, sondern jemand, der mittels einer Parodie Hitler verspotte und überzeichne. Die vom Landesamt getroffene Einschätzung, der Besitz dieser Bilddatei stelle ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“und einen „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“dar, könne deshalb nicht geteilt werden.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte unserer Redaktion: „Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu respektieren.“In allen Verfahren gelte die Unschuldsvermutung: „Trotzdem sollte niemand Zweifel an meiner grundsätzlichen Entschlossenheit haben: Ich werde meine Null-Toleranz-Linie im Kampf gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen weiter konsequent fortsetzen.“Gegen den Gerichtsbeschluss kann das dem Innenministerium unterstehende Landesamt Beschwerde einlegen.