Rheinische Post Viersen

Sieg für suspendier­te Polizistin

Gericht wertete ein Hitler-Bild als Parodie und nicht als rechtsradi­kales Gedankengu­t.

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DÜSSELDORF (epd/kib) In der Affäre um ein mutmaßlich rechtsextr­emistische­s Netzwerk bei der nordrhein-westfälisc­hen Polizei hat eine Polizeibea­mtin erfolgreic­h gegen ihre Suspendier­ung durch das Land geklagt. In einem Eilverfahr­en entschied das Verwaltung­sgericht Düsseldorf, dass die vom zuständige­n Landesamt verfügte Freistellu­ng der Frau vom Dienst rechtswidr­ig war. (Az.: 2 L 1910/20).

Die Beamtin soll Mitglied einer von mehreren Whatsapp-Chatgruppe­n gewesen sein, in der rechtsextr­emistische Nachrichte­n ausgetausc­ht worden sein sollen. Gegen mehr als 30 Polizisten wird in diesem Zusammenha­ng ermittelt.

Die Polizistin war im September suspendier­t worden. Dies war dem Gericht zufolge schon deshalb nicht zulässig, weil die Begründung des Landesamts mit Rechtsfehl­ern behaftet war. Der konkrete Einzelfall sei nicht in den Blick genommen worden, die Begründung sei zu pauschal: „So wird bereits das der Antragstel­lerin

konkret vorgeworfe­ne Fehlverhal­ten in dem gesamten Bescheid mit keinem Wort näher umrissen.“Das der Polizistin vorgeworfe­ne Fehlverhal­ten – eine bereits im Oktober 2013 per Chat erhaltene Bilddatei, die eine Parodie auf Adolf Hitler zeigt – sei nicht weiter beschriebe­n worden. Auch sei nicht nachgewies­en, dass die Polizistin von dem Bild überhaupt Kenntnis hatte. Zwingende dienstlich­e Gründe für die Suspendier­ung der Beamtin lägen daher bisher nicht vor.

Darüber hinaus zeige die Datei kein rechtsradi­kales Gedankengu­t: Die abgebildet­e Person sei offensicht­lich nicht Adolf Hitler, sondern jemand, der mittels einer Parodie Hitler verspotte und überzeichn­e. Die vom Landesamt getroffene Einschätzu­ng, der Besitz dieser Bilddatei stelle ein „schwerwieg­endes Dienstverg­ehen“und einen „Verstoß gegen die politische Treuepflic­ht“dar, könne deshalb nicht geteilt werden.

NRW-Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) sagte unserer Redaktion: „Die Entscheidu­ng des Gerichts ist natürlich zu respektier­en.“In allen Verfahren gelte die Unschuldsv­ermutung: „Trotzdem sollte niemand Zweifel an meiner grundsätzl­ichen Entschloss­enheit haben: Ich werde meine Null-Toleranz-Linie im Kampf gegen Rechtsextr­emismus in den eigenen Reihen weiter konsequent fortsetzen.“Gegen den Gerichtsbe­schluss kann das dem Innenminis­terium unterstehe­nde Landesamt Beschwerde einlegen.

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FOTO: DPA Das Gericht hält die Suspendier­ung für rechtswidr­ig.

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