Rheinische Post Viersen

Fall Peggy: Staatsanwa­ltschaft stellt die Ermittlung­en ein

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BAYREUTH (dpa) Mehr als 19 Jahre nach dem Verschwind­en der damals neunjährig­en Peggy aus Oberfranke­n sind die Ermittlung­en eingestell­t worden. Der Tatverdach­t gegen einen Bestatter ließ sich nicht erhärten, wie die Staatsanwa­ltschaft Bayreuth am Donnerstag mitteilte.

Das Mädchen war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwund­en. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbr­unn im thüringisc­hen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenber­g (Landkreis Hof ) entfernt. Wie sie genau zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt. Ein Mann aus dem Landkreis Wunsiedel hatte vor zwei Jahren zugegeben, das tote Mädchen mit seinem Auto in den

Wald gebracht zu haben. Er bestritt jedoch, Peggy getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltest­elle übernommen. Später widerrief der Bestatter sein Geständnis.

Die Informatio­nen reichen laut Staatsanwa­ltschaft nicht für eine Mord-Anklage aus. Andere Anklagepun­kte wie Strafverei­telung seien verjährt und könnten nicht mehr zur Anklage gebracht werden.

Im Laufe der Jahre gab es bei den Ermittlung­en im Fall Peggy bereits mehrere Verdächtig­e. Besonders bekannt wurde der Fall eines geistig behinderte­n Mannes, den ein Gericht 2004 als Peggys Mörder verurteilt­e, der aber zehn Jahre später in einem Wiederaufn­ahmeverfah­ren freigespro­chen wurde.

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