Rheinische Post Viersen

Streit um Brandruine vor Gericht

Ein Teil der Trümmer an der Alsstraße ist entsorgt. Der Mags reicht das aber nicht.

- VON HOLGER HINTZEN

EICKEN Rostige Metallteil­e, Schutt, Mauerreste, Schilder mit dem Warnhinwie­s „Asbestfase­rn“an einem Zaun – auf den ersten Blick macht die Brandruine an der Ecke Künkelstra­ße / Alsstraße noch so ziemlich den gleichen Eindruck wie nach dem Großfeuer, das im Juni vergangene­n Jahres einen Gewerbekom­plex auf dem Gelände zerstört hat. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Es hat sich zwischenze­itlich offenbar etwas getan auf dem Gelände. Teile der Grundfläch­e sind freigeräum­t, in Seitenbere­ichen türmen sich augenschei­nlich sortierte Haufen von Steinen, Holz und anderem Material. Auch große Müll-Container sind hinter dem Zaun zu sehen. „Inzwischen sind mehr als die Hälfte der Abfälle ordnungsge­mäß entsorgt worden“, bestätigt die Mags, die in ihrer Eigenschaf­t als Untere Abfallwirt­schaftsbeh­örde die Entsorgung der Abfälle auf dem Gelände überwacht. Indes: Zufrieden ist sie mit dem Stand der Räumung nicht. Sie liegt darüber in einem Streit mit dem Eigentümer des Areals.

„Aufgrund der großen Abfallmeng­en wurde dem Eigentümer auf Antrag

eine Fristverlä­ngerung für die Räumung und Beseitigun­g der Abfälle bis Ende September 2020 eingeräumt. Diese Frist ist ohne das gewünschte Ergebnis verstriche­n. Aktuell hat Mags Zwangsmitt­el angedroht. Hiergegen hat der Grundstück­seigentüme­r geklagt“, teilte die Mags auf Anfrage mit. Eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtes in dieser Angelegenh­eit stehe noch aus, lautete ihre Auskunft am Donnerstag. Und weiter: Zwangsmitt­el könnten beispielsw­eise Geldstrafe­n oder eine Ersatzvorn­ahme sein. Letzteres würde bedeuten: Die Mags beauftragt selbst ein Unternehme­n mit der Räumung und der Entsorgung der Trümmer und stellt die Kosten dem Eigentümer in Rechnung.

Nach dem Brand wurden Wasserkano­nen auf dem Gelände aufgestell­t. Sie sollten die Trümmer berieseln und so verhindern, dass Asbestfase­rn vom Wind in die Umgebung geweht werden. Durch die Entsorgung eines großen Teils des Materials sei die Gefahr schon gemindert, meinte eine Mags-Sprecherin. Gleichwohl: „Die Pflicht zur Bewässerun­g besteht abhängig von der Wetterlage weiterhin. Alle Kosten hat der Eigentümer zu tragen.“

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FOTO: HOLGER HINTZEN Blick über den Zaun auf das Areal an der Alsstraße: Teile der Fläche sind freigeräum­t, Schutt ist aufgehäuft und augenschei­nlich sortiert.

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