Streit um Brandruine vor Gericht
Ein Teil der Trümmer an der Alsstraße ist entsorgt. Der Mags reicht das aber nicht.
EICKEN Rostige Metallteile, Schutt, Mauerreste, Schilder mit dem Warnhinwies „Asbestfasern“an einem Zaun – auf den ersten Blick macht die Brandruine an der Ecke Künkelstraße / Alsstraße noch so ziemlich den gleichen Eindruck wie nach dem Großfeuer, das im Juni vergangenen Jahres einen Gewerbekomplex auf dem Gelände zerstört hat. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Es hat sich zwischenzeitlich offenbar etwas getan auf dem Gelände. Teile der Grundfläche sind freigeräumt, in Seitenbereichen türmen sich augenscheinlich sortierte Haufen von Steinen, Holz und anderem Material. Auch große Müll-Container sind hinter dem Zaun zu sehen. „Inzwischen sind mehr als die Hälfte der Abfälle ordnungsgemäß entsorgt worden“, bestätigt die Mags, die in ihrer Eigenschaft als Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Entsorgung der Abfälle auf dem Gelände überwacht. Indes: Zufrieden ist sie mit dem Stand der Räumung nicht. Sie liegt darüber in einem Streit mit dem Eigentümer des Areals.
„Aufgrund der großen Abfallmengen wurde dem Eigentümer auf Antrag
eine Fristverlängerung für die Räumung und Beseitigung der Abfälle bis Ende September 2020 eingeräumt. Diese Frist ist ohne das gewünschte Ergebnis verstrichen. Aktuell hat Mags Zwangsmittel angedroht. Hiergegen hat der Grundstückseigentümer geklagt“, teilte die Mags auf Anfrage mit. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in dieser Angelegenheit stehe noch aus, lautete ihre Auskunft am Donnerstag. Und weiter: Zwangsmittel könnten beispielsweise Geldstrafen oder eine Ersatzvornahme sein. Letzteres würde bedeuten: Die Mags beauftragt selbst ein Unternehmen mit der Räumung und der Entsorgung der Trümmer und stellt die Kosten dem Eigentümer in Rechnung.
Nach dem Brand wurden Wasserkanonen auf dem Gelände aufgestellt. Sie sollten die Trümmer berieseln und so verhindern, dass Asbestfasern vom Wind in die Umgebung geweht werden. Durch die Entsorgung eines großen Teils des Materials sei die Gefahr schon gemindert, meinte eine Mags-Sprecherin. Gleichwohl: „Die Pflicht zur Bewässerung besteht abhängig von der Wetterlage weiterhin. Alle Kosten hat der Eigentümer zu tragen.“