Rheinische Post Viersen

Wegschauen verbietet sich

Kampfdrohn­en

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Mich wundert sehr, wie versteckt die Diskussion um die von Annegret Kramp-Karrenbaue­r obsessiv geforderte Anschaffun­g von Kampfdrohn­en geführt wird. Seit dem von Deutschlan­d verschulde­ten Weltkrieg verbietet sich Wegschauen bei diesem existenzie­llen Thema. Der Einsatz solcher Waffen dürfte zumindest einige der Hauptkateg­orien von Mord erfüllen: Heimtücke bei Arg- und Wehrlosigk­eit des Opfers, Vorsatz und niedere Beweggründ­e; denn die Inkaufnahm­e ziviler Opfer lässt sich ethisch nicht einfach aufrechnen gegen den „Vorteil“, dass Angriffe mit Drohnen eigene Verluste vermeiden. Folgt man Gutachter Andreas Zimmermann, sei eine gezielte Tötung „in ganz engen Grenzen“völkerrech­tlich zulässig. Dies müsste unbedingt bis ins Detail geklärt werden. Andernfall­s würden sich die Bundeswehr und der sie tragende Staat dem Verdacht aussetzen, dass ihr Handeln mit terroristi­schen Anschlägen verwechsel­t werden kann. Ich wünsche mir eine nicht länger so durchschau­bar einseitig geführte ethische Debatte.

Dr. Dirk Richerdt Mönchengla­dbach im Januar in ein Pflegeheim eingewiese­n. Dort darf ich seitdem jeden Monat 2350,83 Euro zum Pflegegeld (Stufe 4) dazuzahlen. Das Ersparte, das eigentlich für andere Sachen gedacht war, ist aufgebrauc­ht. Jetzt ist das Haus an der Reihe. Meine Schwiegere­ltern waren Heimatvert­riebene aus Oberschles­ien. Sie haben 1953 dieses Haus selbst so billig wie möglich auf Kirchenlan­d gebaut, danach richtet sich auch der heutige Wert. Ich bin 84 Jahre alt und war 48 Jahre berufstäti­g. Wieso werde ich in einem von einer christlich­en Partei regierten Land so ausgenomme­n? Nur weil meine Frau krank ist. Ich habe einen Wirbelsäul­enschaden (verursacht durch meine frühere Arbeit) und kann sie nicht mehr pflegen. Ist eine Alterskran­kheit ein Verbrechen, weil ich so büßen muss? Ich weiß nicht mehr weiter.

Werner Baues Korschenbr­oich

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