Gründlich prüfen statt einfach zugreifen
Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich dieVerträge enorm und bedürfen genauer Prüfung.
Dabei muss billig nicht schlecht sein, betonen die Vermittler des Bezirks Mönchengladbach im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahlt oder Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“am Steuer saß. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten können sich also Versicherungslücken verstecken.
Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung
nach Unfall mit jeder Art von Tieren.
Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den „alten“Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflichtund Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn in der Regel gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. „Billig, billig“kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer. Das gilt insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die mit Schnäppchenangeboten werben. Viele Kunden wissen beispielsweise nicht, dass ihre „alten“Verträge etwa noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter als die neuen haben. Fast alle Versicherungskaufleute können mehrere Vertragsvarianten bieten, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnen die Berater. Ende November muss die Kündigung beim Kfz-Versicherer eingegangen sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei die Kenntnis der Entschädigungslücken. Die sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.