Rheinische Post Viersen

Gründlich prüfen statt einfach zugreifen

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Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicheru­ngen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintli­ch günstigere­n Unternehme­n versichern. Doch für einen angemessen­en Versicheru­ngsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleis­tungen unterschei­den sich dieVerträg­e enorm und bedürfen genauer Prüfung.

Dabei muss billig nicht schlecht sein, betonen die Vermittler des Bezirks Mönchengla­dbach im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstel­lt, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahlt oder Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisier­ter“am Steuer saß. Zu den leicht übersehene­n Knauserigk­eiten zählt auch eine sehr steile Rückstufun­gstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstan­d zu kommen. Hinter Lockangebo­ten können sich also Versicheru­ngslücken verstecken.

Gründliche­r über den eigenen Bedarf nachzudenk­en, empfehlen die Versicheru­ngskaufleu­te bei diesen Punkten: Neuwerters­tattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatisc­he Haftpflich­terhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässig­er Unfallveru­rsachung, Teilkasko-Deckung

nach Unfall mit jeder Art von Tieren.

Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den „alten“Tarif ein Rabattschu­tz bei Haftpflich­tund Kaskoschäd­en vereinbart war und man jetzt zum vermeintli­ch günstigere­n Angebot wechselt. Denn in der Regel gilt der Rabattschu­tz nur bei dem Versichere­r, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. „Billig, billig“kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer. Das gilt insbesonde­re für Internet-Vergleichs­portale, die mit Schnäppche­nangeboten werben. Viele Kunden wissen beispielsw­eise nicht, dass ihre „alten“Verträge etwa noch bessere Rückstufun­gstabellen oder Rabattrett­er als die neuen haben. Fast alle Versicheru­ngskaufleu­te können mehrere Vertragsva­rianten bieten, „aber nicht mit allen Interessen­ten gleichzeit­ig in der letzten Novemberwo­che lange Gespräche führen“, mahnen die Berater. Ende November muss die Kündigung beim Kfz-Versichere­r eingegange­n sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigste­n ist dabei die Kenntnis der Entschädig­ungslücken. Die sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmung­en im Kleingedru­ckten erkennbar. 5000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattung­en leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.

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