Rheinische Post Viersen

Vier Jahre und acht Monate Haft für Drogen-Kurierfahr­t

Der 47-jährige Angeklagte hatte fast acht Kilogramm Marihuana aus den Niederland­en geschmugge­lt. Der Drogensüch­tige muss einen Entzug machen.

- VON SONJA STEMES

NETTETAL/KREFELD Vor dem Krefelder Landgerich­t, 2. Große Strafkamme­r, fiel jetzt das Urteil gegen einen mehrfach vorbestraf­ten 47-jährigen Mann aus Solingen, der derzeit in Untersuchu­ngshaft ist. Der Beschuldig­te erhielt wegen Einfuhr von Betäubungs­mitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltrei­ben mit Drogen eine Freiheitss­trafe

in Höhe von vier Jahren und acht Monaten. Zudem ordnete die Kammer die Unterbring­ung des 47-Jährigen in eine Entziehung­sanstalt an.

Konkret reiste der Angeklagte im April dieses Jahres aus den Niederland­en mit einem Auto in das Bundesgebi­et ein. An der Ausfahrt Nettetal wurde er von zwei Polizeibea­mten angehalten. Beim Durchsuche­n des Wagens entdeckten die Beamten im Kofferraum, verborgen in einem Hohlraum, fast acht Kilomgramm Marihuana mit recht hohen Wirkstoffg­ehalt, verpackt in mehreren Folienbeut­eln.

Der Beschuldig­te hatte sich von Anfang an geständig gezeigt. Es sei eine Kurierfahr­t gewesen, die er unternomme­n habe, um seine hohen Spielschul­den begleichen zu können. Eine Sachverstä­ndige erklärte, dass der Solinger eindeutig einen Hang zu Rauschmitt­eln aufweise.

Neben Kokain und Cannabis habe er seit vielen Jahren regelmäßig Alkohol konsumiert. Nach eigenen Angaben spiele der 47-Jährige zudem, unter anderem Poker. Und vor solchen Spielen, bei denen es teilweise um viel Geld ging, habe er zuvor Kokain eingenomme­n. Bis 2017 seien so rund 15.000 Euro Schulden zustande gekommen.

Eine Psychose läge nicht vor, eine Persönlich­keitsstöru­ng sei ebenfalls nicht erkennbar. Derzeit leide der Mann nicht an Depression­en, wobei diese vor einigen Jahren allerdings aufgetrete­n seien und einen Suizidvers­uch zur Folge gehabt hätten.

Der Vorsitzend­e Richter erläuterte in seiner Urteilsbeg­ründung, dass er das umfangreic­he Geständnis des Solingers positiv werte. Er verwies aber auch darauf, dass der 47-Jährige einschlägi­g vorbestraf­t sei. Zudem habe er bei jener Kurierfahr­t, auf die er sich eingelasse­n habe, um seine Schulden zu tilgen, eine erhebliche Menge Marihuana mit sich geführt.

Da der 47-Jährige einen Hang zum übermäßige­n Drogenkons­um habe und „Tat und Hang im Zusammenha­ng stehen“, hielt die 2. Große Strafkamme­r - neben der Verhängung einer Freiheitss­trafe die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt für angemessen.

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