Vier Jahre und acht Monate Haft für Drogen-Kurierfahrt
Der 47-jährige Angeklagte hatte fast acht Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden geschmuggelt. Der Drogensüchtige muss einen Entzug machen.
NETTETAL/KREFELD Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, fiel jetzt das Urteil gegen einen mehrfach vorbestraften 47-jährigen Mann aus Solingen, der derzeit in Untersuchungshaft ist. Der Beschuldigte erhielt wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen eine Freiheitsstrafe
in Höhe von vier Jahren und acht Monaten. Zudem ordnete die Kammer die Unterbringung des 47-Jährigen in eine Entziehungsanstalt an.
Konkret reiste der Angeklagte im April dieses Jahres aus den Niederlanden mit einem Auto in das Bundesgebiet ein. An der Ausfahrt Nettetal wurde er von zwei Polizeibeamten angehalten. Beim Durchsuchen des Wagens entdeckten die Beamten im Kofferraum, verborgen in einem Hohlraum, fast acht Kilomgramm Marihuana mit recht hohen Wirkstoffgehalt, verpackt in mehreren Folienbeuteln.
Der Beschuldigte hatte sich von Anfang an geständig gezeigt. Es sei eine Kurierfahrt gewesen, die er unternommen habe, um seine hohen Spielschulden begleichen zu können. Eine Sachverständige erklärte, dass der Solinger eindeutig einen Hang zu Rauschmitteln aufweise.
Neben Kokain und Cannabis habe er seit vielen Jahren regelmäßig Alkohol konsumiert. Nach eigenen Angaben spiele der 47-Jährige zudem, unter anderem Poker. Und vor solchen Spielen, bei denen es teilweise um viel Geld ging, habe er zuvor Kokain eingenommen. Bis 2017 seien so rund 15.000 Euro Schulden zustande gekommen.
Eine Psychose läge nicht vor, eine Persönlichkeitsstörung sei ebenfalls nicht erkennbar. Derzeit leide der Mann nicht an Depressionen, wobei diese vor einigen Jahren allerdings aufgetreten seien und einen Suizidversuch zur Folge gehabt hätten.
Der Vorsitzende Richter erläuterte in seiner Urteilsbegründung, dass er das umfangreiche Geständnis des Solingers positiv werte. Er verwies aber auch darauf, dass der 47-Jährige einschlägig vorbestraft sei. Zudem habe er bei jener Kurierfahrt, auf die er sich eingelassen habe, um seine Schulden zu tilgen, eine erhebliche Menge Marihuana mit sich geführt.
Da der 47-Jährige einen Hang zum übermäßigen Drogenkonsum habe und „Tat und Hang im Zusammenhang stehen“, hielt die 2. Große Strafkammer - neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für angemessen.