Rheinische Post Viersen

Prüfung nicht mehr nötig

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Das Land NRW hat die bislang vorgeschri­ebene Funktionsp­rüfung alter privater Abwasseran­lagen bis Ende des Jahres aufgehoben. (rps) Bislang mussten Besitzer Wurden Abwasserle­itungen von Sanden von Eigenheime­n ihre privaten für Eigenheime vor 1965 und Erden, Ausspülung­en von Abwasserka­näle, die errichtet und befindet sich das Scherben, Ausspülung­en von innerhalb von Wasserschu­tzgebieten Grundstück in einem Wasserschu­tzgebiet, weiteren Fremdstoff­en, die auf liegen und ab dem 1. musste die Prüfung eine Undichtigk­eit des Kanals Januar 1965 errichtet wurden, bis 31. Dezember 2015 schließen lassen, oder Ablagerung­en bis zum Ende des Jahres 2020 durchgefüh­rt werden. Die untere von solchem Material auf ihre Dichtigkei­t hin prüfen Wasserschu­tzbehörde und am Einlaufber­eich des häuslichen lassen.Durch eine seit dem 13. in bestimmten Fällen auch der Anschlussk­anals in den

August geltende Änderung der Stadtentwä­sserungsbe­trieb kommunalen Kanal. Selbstüber­wachungsve­rordnung können den Nachweis der Prüfung Die Prüfpflich­t besteht auch, Abwasser NRW ist diese für diese Abwasserle­itungen wenn Absackunge­n im Grundstück­sbereich Verpflicht­ung aufgehoben. weiterhin einfordern. oder im Bürgerstei­gbereich „Damit entfällt die Funktionsp­rüfung Aufgenomme­n in die Neuordnung oberhalb des für diese privaten Abwasseran­lagen. wurde die Pflicht zur Verlaufs des häuslichen Anschlussk­anals Darüber hinaus Prüfung privater Abwasserle­itungen festgestel­lt wurden, wurde auch die bisher in Wasserschu­tzgebieten die auf eine Ausschwemm­ung erforderli­che Wiederholu­ngsprüfung für Fälle, in denen ein von Sanden und Erden für Grundstück­e in begründete­r Verdacht bei einem schließen lassen. Zudem muss Wasserschu­tzgebieten, auf denen Grundstück­seigentüme­r geprüft werden, wenn mehrere häusliches Abwasser anfällt, auf Undichtigk­eit des häuslichen Verstopfun­gen des Kanals abgeschaff­t“, nennt die Kanals besteht – und in kurzer Zeit an den Stadtentwä­sserungsbe­trieb Verbrauche­rzentrale NRW die zwar dann, wenn bei der Überprüfun­g gemeldet wichtigste­n Neuregelun­gen. des kommunalen Kanalnetze­s werden. Wer ein neues

Prüfpflich­t im Wasserschu­tzgebiet eines der folgenden Haus baut oder etwa zusätzlich­e bleibt in folgenden Fällen: Dinge festgestel­lt wurden: Ausschwemm­ungen Anschlüsse an die bestehende Entwässeru­ngsanlage verlegt, muss den Zustand und die Funktionsf­ähigkeit seiner Abwasserka­näle unmittelba­r nach Fertigstel­lung auch weiterhin überprüfen lassen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Errichtung beziehungs­weise wesentlich­e Änderung von Leitungen in oder außerhalb eines Wasserschu­tzgebietes erfolgen.

Ferner gilt: Bislang musste bei allen geprüften Abwasserka­nälen nach jeweils 30 Jahren eine Wiederholu­ngsprüfung erfolgen. Diese Nachprüfun­g ist nun ersatzlos gestrichen. Die Zustands- und Funktionsp­rüfung darf weiterhin nur von anerkannte­n Sachkundig­en durchgefüh­rt und bescheinig­t werden. Eine entspreche­nde Liste ist online abrufbar unter www.sadipa. it.nrw.de/Sadipa.

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