Prüfung nicht mehr nötig
Das Land NRW hat die bislang vorgeschriebene Funktionsprüfung alter privater Abwasseranlagen bis Ende des Jahres aufgehoben. (rps) Bislang mussten Besitzer Wurden Abwasserleitungen von Sanden von Eigenheimen ihre privaten für Eigenheime vor 1965 und Erden, Ausspülungen von Abwasserkanäle, die errichtet und befindet sich das Scherben, Ausspülungen von innerhalb von Wasserschutzgebieten Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, weiteren Fremdstoffen, die auf liegen und ab dem 1. musste die Prüfung eine Undichtigkeit des Kanals Januar 1965 errichtet wurden, bis 31. Dezember 2015 schließen lassen, oder Ablagerungen bis zum Ende des Jahres 2020 durchgeführt werden. Die untere von solchem Material auf ihre Dichtigkeit hin prüfen Wasserschutzbehörde und am Einlaufbereich des häuslichen lassen.Durch eine seit dem 13. in bestimmten Fällen auch der Anschlusskanals in den
August geltende Änderung der Stadtentwässerungsbetrieb kommunalen Kanal. Selbstüberwachungsverordnung können den Nachweis der Prüfung Die Prüfpflicht besteht auch, Abwasser NRW ist diese für diese Abwasserleitungen wenn Absackungen im Grundstücksbereich Verpflichtung aufgehoben. weiterhin einfordern. oder im Bürgersteigbereich „Damit entfällt die Funktionsprüfung Aufgenommen in die Neuordnung oberhalb des für diese privaten Abwasseranlagen. wurde die Pflicht zur Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals Darüber hinaus Prüfung privater Abwasserleitungen festgestellt wurden, wurde auch die bisher in Wasserschutzgebieten die auf eine Ausschwemmung erforderliche Wiederholungsprüfung für Fälle, in denen ein von Sanden und Erden für Grundstücke in begründeter Verdacht bei einem schließen lassen. Zudem muss Wasserschutzgebieten, auf denen Grundstückseigentümer geprüft werden, wenn mehrere häusliches Abwasser anfällt, auf Undichtigkeit des häuslichen Verstopfungen des Kanals abgeschafft“, nennt die Kanals besteht – und in kurzer Zeit an den Stadtentwässerungsbetrieb Verbraucherzentrale NRW die zwar dann, wenn bei der Überprüfung gemeldet wichtigsten Neuregelungen. des kommunalen Kanalnetzes werden. Wer ein neues
Prüfpflicht im Wasserschutzgebiet eines der folgenden Haus baut oder etwa zusätzliche bleibt in folgenden Fällen: Dinge festgestellt wurden: Ausschwemmungen Anschlüsse an die bestehende Entwässerungsanlage verlegt, muss den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasserkanäle unmittelbar nach Fertigstellung auch weiterhin überprüfen lassen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Errichtung beziehungsweise wesentliche Änderung von Leitungen in oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes erfolgen.
Ferner gilt: Bislang musste bei allen geprüften Abwasserkanälen nach jeweils 30 Jahren eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Diese Nachprüfung ist nun ersatzlos gestrichen. Die Zustands- und Funktionsprüfung darf weiterhin nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt und bescheinigt werden. Eine entsprechende Liste ist online abrufbar unter www.sadipa. it.nrw.de/Sadipa.