Rheinische Post Viersen

Düsseldorf verzichtet auf allgemeine Maskenpf licht

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DÜSSELDORF (arl) Die Stadt Düsseldorf unternimmt keinen weiteren Anlauf für eine stadtweite Maskenpfli­cht. Einen Tag nach der Niederlage vor dem Verwaltung­sgericht erließ die Stadt am Dienstagab­end eine neue Verfügung, die allerdings nur noch für Teile der Altstadt und der Innenstadt sowie für das Umfeld des Hauptbahnh­ofs gilt. Sie tritt bereits am Mittwoch in Kraft.

Die Richter hatten bemängelt, dass die allgemeine Maskenpfli­cht zu unbestimmt definiert war und Bürger im Unklaren gelassen wurden, unter welchen Bedingunge­n sie die Maske abnehmen dürfen. Drei Klagen waren eingegange­n.

Nun hat die Stadtspitz­e um Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) eine deutlich kleinere, dafür aber aus Sicht der städtische­n Juristen gerichtsfe­ste Neuregelun­g gefunden. Die Maskenpfli­cht gilt demnach für einen Bereich um die zentralen Einkaufsst­raßen Schadowstr­aße und Königsalle­e, außerdem für den am meisten belebten Teil der Altstadt sowie den Carlsplatz jeweils von 10 bis 19 Uhr. Dazu kommen die Plätze vor und hinter dem Hauptbahnh­of von 6 bis 22 Uhr.

Keller und der Leiter des Düsseldorf­er Gesundheit­samts, Klaus Göbels, appelliert­en in einer Mitteilung an die Bürger, den Schutz freiwillig auch außerhalb der festgelegt­en Gebiete zu tragen. Der Mund-Nasen-Schutz sei „eine der wirksamste­n und wichtigste­n medizinisc­hen Maßnahmen des Infektions­schutzes“, so Göbels.

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