Disziplinarverfahren gegen vier Lehrer nach Klassenfahrt
Mönchengladbach (gap) Auch anderthalb Jahre nach dem Tod einer 13-jährigen Schülerin auf Klassenfahrt sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach immer noch nicht abgeschlossen. Das zuckerkranke Mädchen war am 30. Juni 2019 in einem Londoner Krankenhaus gestorben. Mitschüler hatten berichtet, dass die
Aufsichtspersonen trotz wiederholter Hinweise, dass es dem Mädchen gesundheitlich schlecht gehe, nicht nach der 13-Jährigen geschaut hätten. Daraufhin wurde gegen vier Lehrer, die die Klassenfahrt begleiteten, Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.
Wie die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigte, wurden im November
2019 auch Disziplinarverfahren gegen die Lehrer eingeleitet. Diese seien zeitgleich für die Dauer des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt worden, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Pädagogen befänden sich aber weiterhin im Dienst.
Wie Simone Braam, Sprecherin der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft,
sagte, sei noch nicht entschieden, ob es zu einer Gerichtsverhandlung komme. Die Rechtsanwälte hätten gerade Akteneinsicht und könnten Stellungnahmen abgeben.
Der Vater der 13-Jährigen hatte nach dem Tod seiner Tochter über einen Rechtsanwalt Strafanzeige erstattet. Diesem lagen unter anderem Protokolle von Aussagen einiger Mitschüler vor.
Demnach soll sich die 13-Jährige am Tag der Ankunft in London, am 27. Juni, nach einem Mittagessen mehrfach übergeben haben. Mitschüler hätten jedoch keinen Lehrer gefunden, den sie über den Zustand des Mädchen hätten verständigen können.
Dies sei erst am nächsten Morgen gelungen. Eine Lehrerin habe eine Schülerin angewiesen, bei dem Mädchen zu bleiben. Von den Lehrern habe jedoch keiner selbst nach der 13-Jährigen geschaut. Erst als das Kind bei der Abreise am nächsten Tag zu schwach gewesen sei, sich aufzurichten, sei ein Rettungswagen gerufen worden.