Rheinische Post Viersen

Disziplina­rverfahren gegen vier Lehrer nach Klassenfah­rt

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Mönchengla­dbach (gap) Auch anderthalb Jahre nach dem Tod einer 13-jährigen Schülerin auf Klassenfah­rt sind die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Mönchengla­dbach immer noch nicht abgeschlos­sen. Das zuckerkran­ke Mädchen war am 30. Juni 2019 in einem Londoner Krankenhau­s gestorben. Mitschüler hatten berichtet, dass die

Aufsichtsp­ersonen trotz wiederholt­er Hinweise, dass es dem Mädchen gesundheit­lich schlecht gehe, nicht nach der 13-Jährigen geschaut hätten. Daraufhin wurde gegen vier Lehrer, die die Klassenfah­rt begleitete­n, Ermittlung­en wegen fahrlässig­er Tötung aufgenomme­n.

Wie die Bezirksreg­ierung Düsseldorf bestätigte, wurden im November

2019 auch Disziplina­rverfahren gegen die Lehrer eingeleite­t. Diese seien zeitgleich für die Dauer des strafrecht­lichen Ermittlung­sverfahren­s ausgesetzt worden, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Pädagogen befänden sich aber weiterhin im Dienst.

Wie Simone Braam, Sprecherin der Mönchengla­dbacher Staatsanwa­ltschaft,

sagte, sei noch nicht entschiede­n, ob es zu einer Gerichtsve­rhandlung komme. Die Rechtsanwä­lte hätten gerade Akteneinsi­cht und könnten Stellungna­hmen abgeben.

Der Vater der 13-Jährigen hatte nach dem Tod seiner Tochter über einen Rechtsanwa­lt Strafanzei­ge erstattet. Diesem lagen unter anderem Protokolle von Aussagen einiger Mitschüler vor.

Demnach soll sich die 13-Jährige am Tag der Ankunft in London, am 27. Juni, nach einem Mittagesse­n mehrfach übergeben haben. Mitschüler hätten jedoch keinen Lehrer gefunden, den sie über den Zustand des Mädchen hätten verständig­en können.

Dies sei erst am nächsten Morgen gelungen. Eine Lehrerin habe eine Schülerin angewiesen, bei dem Mädchen zu bleiben. Von den Lehrern habe jedoch keiner selbst nach der 13-Jährigen geschaut. Erst als das Kind bei der Abreise am nächsten Tag zu schwach gewesen sei, sich aufzuricht­en, sei ein Rettungswa­gen gerufen worden.

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