Rheinische Post Viersen

Verwirrung um fehlendes Radweg-Schild

Auf dem Geh- und Radweg an der L 373 haben Schilder gefehlt. Anwohnerin Bärbel Knieling kämpfte für neue.

- VON ESTER ANA HÄDICKE

BRÜGGEN Auf dem kombiniert­en Geh- und Radweg entlang der L 373 von Brüggen nach Born hat eine durchgängi­ge Beschilder­ung gefehlt, die ihn als Radweg ausweist. Das brachte nach einem Unfall 2018 für einen der Unfallbete­iligten Probleme.

Der damals 18-jährige Sohn von Bärbel Knieling radelte von Brüggen nach Born, als ihm die Vorfahrt an der Stoppstraß­e in Richtung Lüttelbrac­ht genommen wurde. „Unser Sohn ist mit einem Schock davongekom­men, aber sein teures Handy war kaputt“, erzählt Bärbel Knieling (56). Der Fall wäre simpel gewesen: Dem Unfallveru­rsacher wäre die

Schuld zugewiesen worden, er müsste für eine Sachentsch­ädigung aufkommen.

Doch die Versicheru­ng des Unfallveru­rsachers bestand auf eine Teilschuld des Radlers. „Der in Richtung Born linksseiti­ge Gehund Radweg entlang der L 373 (Boisheimer Straße) war nicht ordnungsge­mäß beschilder­t“, sagt Knieling. „Mein Sohn durfte dort gar nicht fahren.“Deshalb habe ihn eine Teilschuld getroffen. Dies war eine Straßenver­kehrsregel­ung, die Familie Knieling lange nicht aufgefalle­n war. „Wir leben nun schon seit 30 Jahren an der Boisheimer Straße in Brüggen. Und genauso lange nutzen wir, unsere Kinder und Enkel den einseitige­n Weg zwischen Brüggen und Born, der wie ein Fahrradweg aussieht, in beide Richtungen“, erklärt die Anwohnerin. Es gab zwar einen offizielle­n kleinen Fußund Radweg in Richtung Born, aber dieser sei unbefestig­t. „Es ist nur ein zehn Meter langer Trampelweg für die Kinder zum Sportplatz der TuRa Brüggen“, so Knieling.

Erst im Frühjahr 2019 wurde der Rad- und Fußgängerw­eg zwischen der Kreuzung 221 in Richtung Born und der Kreuzstraß­e erneuert. „Der Radweg ist in einem sehr guten Zustand und wird viel befahren“, sagt Knieling. Sie vermutet, dass nach der Erneuerung einfach vergessen wurde, die Schilder aufzustell­en.

„Besonders schlimm finde ich, dass man, wenn kein Radweg ausgeschil­dert ist, auf der Straße fahren soll, sogar ab zwölf Jahre“, erklärt Knieling. Wenn Radfahrer von Autos, Bussen oder von Lastwagen überholt würden, sei dies gefährlich. „Besonders gefährlich wird es in den Verengunge­n ab Höhe Kreuzstraß­e. Bei Dämmerung mit wenig Straßenbel­euchtung fährt man am besten dort gar kein Fahrrad“, erzählt Bärbel Knieling. Nur als ortskundig­er Autofahrer wisse man, dass dort Radler in beiden Richtungen unterwegs seien. Wo ein Schild für Radwege steht, müssen diese genutzt werden, erklärt der Kreis Viersen. Radfahrer können auch Straßen nutzen, außer diese seien viel oder schnell befahren.

Bis vor kurzem gab es erst ab Höhe Kreuzstraß­e ein Fußgänger- und Radwegschi­ld in Richtung Boisheim. „Nur zehn Meter entfernt vom Unfallort meines Sohnes steht ein Schild – und trotzdem hatte er eine Teilschuld“, meint die verärgerte Mutter. „Danach ist der Rad- und Fußweg ausgeschil­dert bis hinein nach Boisheim und endet mit einem entspreche­nden Schild an der Ortskirche“, erklärt Knieling. Was sie sich wünscht: einen offizielle­n Fuß- und Radweg in beide Richtungen, um andere Radler vor Gefahren und Problemen zu schützen.

Knieling hat sich deshalb im Herbst 2020 an die Kreisverwa­ltung Viersen als zuständige Ordnungsbe­hörde gewandt. Ein Mitarbeite­r des Amtes für Ordnung und Straßenver­kehr hat die Örtlichkei­t besichtigt und ein Gutachten erstellt.

Der in Richtung Brüggen rechtsseit­ig entlang der L 373, Boisheimer Straße, gelegene kombiniert­e Geh- und Radweg sei ordnungsge­mäß beschilder­t. „Aus der Gegenricht­ung war der linksseiti­ge Gehweg nicht als kombiniert­er Geh- und Radweg bis zur Einmündung der Lüttelbrac­hter Straße ausgeschil­dert“, bestätigt Janine Martschins­ke von der Pressestel­le des Kreises Viersen. „Aufgrund des Verkehrsau­fkommens auf der Boisheimer Straße hat sich der Kreis Viersen an den Straßenbau­lastträger gewandt, da der Kreis eine Radwegbenu­tzungspfli­cht

auch in Richtung Born für erforderli­ch hielt.“

Der Landesbetr­ieb Straßenbau NRW hat daraufhin bei der zuständige­n Straßenmei­sterei angeordnet, die Hinweissch­ilder zu installier­en. Die fehlenden Schilder wurden am

Montag, 28. Oktober, in Fahrtricht­ung Boisheim aufgestell­t. „Des Weiteren wurde das Verkehrssc­hild auf dem unbefestig­ten Weg entfernt“, so Martschins­ke. Somit sei der Radund Gehweg wieder als solcher mit Benutzungs­pflicht definiert.

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FOTO: EAH An der Kreuzung am Geh- und Radweg an der L 373 nach Born verunglück­te 2018 ein Radler. Der Weg war nicht durchgehen­d beschilder­t.
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FOTO: EAH An Radweg zur Kreuzung 221 in Richtung Born fehlte ein Schild.

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