Rheinische Post Viersen

Tennis-Verbände wollen Ausnahme

Vertreter in NRW hoffen auf die Erlaubnis, spielen zu dürfen.

- VON TINO HERMANNS

DÜSSELDORF Tennis ist ein weltweit betriebene­r Sport, der global innerhalb eines festgelegt­en Regelwerks im Sommer im Freien im Winter unter Hallendäch­ern ausgeübt wird. So ist der Platz überall auf der Welt 23,78 Meter lang und inklusive der Doppel-Markierung­en 10,97 Meter breit. Dazu kommen noch 5,5 Meter Auslaufzon­en hinter den Grundlinie­n und gut drei Meter an jeder Seite. So umfasst ein Tenniscour­t also mindestens 590 Quadratmet­er. Den Corona-Schutzvero­rdnern in Nordrhein-Westfalen reicht das aber nicht, um Tennis als Einzel unterm Hallendach für die Allgemeinh­eit zuzulassen. „In einem Supermarkt mit der Größe eines Tennisplat­zes dürfen sich aktuell 59 Personen aufhalten. Jeder Person müssen zehn Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Aber zwei Tennisspie­ler dürfen in einer Halle nicht zeitgleich auf knapp 600 Quadratmet­ern spielen. Das verstehe ich und die anderen Tennisspie­ler nicht“, erklärt der Präsident des Tennisverb­ands Niederrhei­n (TVN) Dietloff von Arnim. „Dazu kommt ja noch, dass man in elf der 16 Bundesländ­er Einzel in der Halle spielen darf, aber in NRW, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bayern nicht.“

Also schmiedete von Arnim ein Bündnis mit den Präsidente­n des Westfälisc­hen Tennisverb­ands, Robert Hampe, und dem Vorsitzend­en des Tennisverb­ands Mittelrhei­n, Utz Uecker, ein Bündnis, um die NRW-Regierung davon zu überzeugen, dass Tennis-Einzel in der Halle im bevölkerun­gsreichste­n Bundesland doch bitteschön wieder erlaubt werde. Unterstütz­ung bekam das NRW-Trio, das mehr als 300.000 Tennisspie­ler vertritt, vom Präsidente­n des Deutschen Tennis Bundes, Ulrich Klaus. Briefe wurden an NRW-Sportstaat­ssekretäri­n Andrea Milz und den Landesmini­ster für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, dessen

Haus die Coronarege­lungen in NRW verantwort­et, geschriebe­n. „Ich halte die NRW-Regelung für unverhältn­ismäßig“, ärgert sich Hampe. „Man sollte doch die sportartsp­ezifischen Bedingunge­n würdigen. Im Tennis ist es sehr leicht möglich, alle Abstandsre­geln und Hygienebes­timmungen einzuhalte­n, egal ob unter freiem Himmel oder in der Halle.“

Kein Wunder also, dass die NRW-Tennispräs­identen folgendes in ihrem Laumann-Brief formuliert­en: „Auch als Hallen-Tennis in den Wintermona­ten betrieben hat Tennis gegenüber vielen anderen Sportarten unter Bewertung aller Umstände signifikan­te Alleinstel­lungsmerkm­ale, die es dazu prädestini­eren, in Corona-Zeiten mit der gebotenen Vorsicht ermöglicht zu werden. Und das mit allen Vorteilen für und positiven Effekten auf die Gesundheit, die die Ausübung von Sport gerade angesichts der Pandemie-Situation bringt, ohne gleichzeit­ig die Gefahr einer Ansteckung in die Höhe zu treiben.“

Die drei Tennisverb­ände initiierte­n und unterstütz­ten auch eine Klage eines Tennistrai­ners und Hallenbetr­eibers vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster. Die Richter sind nur Recht und Gesetz verpflicht­et. Emotionale Implikatio­nen dürfen für sie keine Bedeutung haben.

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FOTO: ANDREAS BRETZ TVN-Präsident Dietloff von Arnim.

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