Tennis-Verbände wollen Ausnahme
Vertreter in NRW hoffen auf die Erlaubnis, spielen zu dürfen.
DÜSSELDORF Tennis ist ein weltweit betriebener Sport, der global innerhalb eines festgelegten Regelwerks im Sommer im Freien im Winter unter Hallendächern ausgeübt wird. So ist der Platz überall auf der Welt 23,78 Meter lang und inklusive der Doppel-Markierungen 10,97 Meter breit. Dazu kommen noch 5,5 Meter Auslaufzonen hinter den Grundlinien und gut drei Meter an jeder Seite. So umfasst ein Tenniscourt also mindestens 590 Quadratmeter. Den Corona-Schutzverordnern in Nordrhein-Westfalen reicht das aber nicht, um Tennis als Einzel unterm Hallendach für die Allgemeinheit zuzulassen. „In einem Supermarkt mit der Größe eines Tennisplatzes dürfen sich aktuell 59 Personen aufhalten. Jeder Person müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Aber zwei Tennisspieler dürfen in einer Halle nicht zeitgleich auf knapp 600 Quadratmetern spielen. Das verstehe ich und die anderen Tennisspieler nicht“, erklärt der Präsident des Tennisverbands Niederrhein (TVN) Dietloff von Arnim. „Dazu kommt ja noch, dass man in elf der 16 Bundesländer Einzel in der Halle spielen darf, aber in NRW, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bayern nicht.“
Also schmiedete von Arnim ein Bündnis mit den Präsidenten des Westfälischen Tennisverbands, Robert Hampe, und dem Vorsitzenden des Tennisverbands Mittelrhein, Utz Uecker, ein Bündnis, um die NRW-Regierung davon zu überzeugen, dass Tennis-Einzel in der Halle im bevölkerungsreichsten Bundesland doch bitteschön wieder erlaubt werde. Unterstützung bekam das NRW-Trio, das mehr als 300.000 Tennisspieler vertritt, vom Präsidenten des Deutschen Tennis Bundes, Ulrich Klaus. Briefe wurden an NRW-Sportstaatssekretärin Andrea Milz und den Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, dessen
Haus die Coronaregelungen in NRW verantwortet, geschrieben. „Ich halte die NRW-Regelung für unverhältnismäßig“, ärgert sich Hampe. „Man sollte doch die sportartspezifischen Bedingungen würdigen. Im Tennis ist es sehr leicht möglich, alle Abstandsregeln und Hygienebestimmungen einzuhalten, egal ob unter freiem Himmel oder in der Halle.“
Kein Wunder also, dass die NRW-Tennispräsidenten folgendes in ihrem Laumann-Brief formulierten: „Auch als Hallen-Tennis in den Wintermonaten betrieben hat Tennis gegenüber vielen anderen Sportarten unter Bewertung aller Umstände signifikante Alleinstellungsmerkmale, die es dazu prädestinieren, in Corona-Zeiten mit der gebotenen Vorsicht ermöglicht zu werden. Und das mit allen Vorteilen für und positiven Effekten auf die Gesundheit, die die Ausübung von Sport gerade angesichts der Pandemie-Situation bringt, ohne gleichzeitig die Gefahr einer Ansteckung in die Höhe zu treiben.“
Die drei Tennisverbände initiierten und unterstützten auch eine Klage eines Tennistrainers und Hallenbetreibers vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Richter sind nur Recht und Gesetz verpflichtet. Emotionale Implikationen dürfen für sie keine Bedeutung haben.