Rheinische Post Viersen

Pflegende am AKH erhalten Corona-Prämie von 134.500 Euro

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VIERSEN (RP) Die Bewältigun­g der Corona-Pandemie hält die Mitarbeite­r der Krankenhäu­ser nach wie vor in Atem. Im Kreis Viersen werde ein Großteil der Corona-Patienten im Allgemeine­n Krankenhau­s Viersen (AKH) versorgt, teilte das AKH mit. Zudem wurden auf Bitten des Landesgesu­ndheitsmin­isteriums am AKH in Einzelfäll­en auch intensivme­dizinische Patienten aus den Niederland­en und Belgien übernommen, da dort die Behandlung­skapazität­en erschöpft waren.

Für Krankenhäu­ser, die im besonderen Maße an der Patientenv­ersorgung teilgenomm­en haben, hat der Bund eine Corona-Prämie insbesonde­re für die Pflegekräf­te am Bett bereit gestellt. Der Bund zahlt 134.500 Euro an das AKH aus. Das AKH ist damit das einzige Krankenhau­s im Kreis Viersen, das die Corona-Prämie des Bundes erhält.

„Die Einsatzber­eitschaft und das Engagement der Mitarbeite­r ist mit Geld gar nicht aufzuwiege­n“, sagen Kim-Holger Kreft und Thomas Axer, Geschäftsf­ührer des AKH. Die Pflegekräf­te am Bett setzten sich oft weit über ihre Belastungs­grenze für ihre Patienten ein. Die 134.500 Euro werden den entspreche­nden Mitarbeite­rn in Abstimmung mit dem Betriebsra­t nun als einmalige Sonderleis­tung ausgezahlt.

Der Empfängerk­reis der aus den Überschüss­en der Krankenkas­sen und der privaten Krankenver­sicherung bereitgest­ellten Mittel wurde gesetzlich eng definiert. Hieraus ergab sich, dass der Betriebsra­t und die Geschäftsf­ührung einen Verteilung­smodus auf Basis der gesetzlich­en Vorgaben finden mussten. In

Umsetzung dieser Vorgaben wurde ein Modus gefunden, der die Verteilung der Summe auf 333 Mitarbeite­r ermöglicht. Gerne hätten Betriebsra­t und Geschäftsf­ührung das zur Verfügung stehende Geld an alle Mitarbeite­r verteilt. Dies war jedoch aufgrund der gesetzlich­en Regelungen zur Verteilung nicht vorgesehen.

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