Rheinische Post Viersen

Hotels in NRW dürfen an Weihnachte­n öffnen

Damit schert Ministerpr­äsident Armin Laschet aus der Vereinbaru­ng von Bund und Ländern aus. Die Branche freut das.

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DÜSSELDORF (maxi) NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) hat nach den Bund-Länder-Gesprächen dem Landtag die Verschärfu­ng der Corona-Regeln bis Anfang Januar erläutert. „Wir müssen damit rechnen, dass die Zahlen anschließe­nd wieder steigen, wenn Millionen Menschen zum Weihnachts­fest ihre Verwandten besuchen“, sagte er. Deshalb sei es wichtig, jetzt nicht lockerzula­ssen, sondern den stabilen Wert weiter zu reduzieren, um nicht nach den Ferien wieder in die exponentie­lle Wachstumsp­hase zu kommen. Es würden keine Restaurant­besuche an Weihnachte­n und Silvester möglich sein. „Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar gilt die Zehn-Personen-Regelung. So viel ist das nicht.“Allerdings werde das kein Mensch an Heiligaben­d unterm Christbaum nachzählen. Laschet appelliert­e an die Menschen, dennoch alle Regeln zu beachten. Trotzdem soll das Übernachtu­ngsverbot in Hotels lockerer gehandhabt werden. Übernachtu­ngen für den Besuch bei Verwandten zählten nicht als touristisc­he Übernachtu­ngen, sagte Laschet.

Das freut den Hotel-und Gaststätte­nverband Dehoga in NRW. Verbandspr­äsident Bernd Niemeier sagte unserer Redaktion: „Dass Übernachtu­ngen in unseren Beherbergu­ngsbetrieb­en stattfinde­n können, begrüßen wir, zumal es sicherer ist, in einem Hotel mit ausgeklüge­lten Hygieneund Coronaschu­tzmaßnahme­n zu übernachte­n als gedrängt in einer Wohnung.“Kritisch äußerte er sich zum Beschluss, die Gastronomi­e bis in den Januar hinein geschlosse­n zu lassen. „Auch wenn die Beschlüsse erwartbar waren, bedauern wir, dass wir unsere Betriebe nicht wieder öffnen dürfen und sich der Lockdown für uns fortsetzt. Gerade das Jahresendg­eschäft mit seinen vielen Feiern und der besonderen Stimmung während der Adventszei­t und Silvester ist nicht nur wirtschaft­lich, sondern auch emotional eine besonders intensive und schöne Zeit“, so Niemeier. „Wir hätten gerne weiter unter Beweis gestellt, dass wir Teil der Lösung sind und nicht das Problem.“Der Dehoga-Präsident von NRW begrüßte, dass die von November bekannten Entschädig­ungszahlun­gen verlängert werden und damit eine gewisse Planungssi­cherheit für die Branche entstehe. Zugleich forderte er, diese müssten „für den vollständi­gen Zeitraum der Schließung­en gezahlt werden, also dann auch über den 20. Dezember hinaus und die Dezember-Hilfe sich auch auf den Dezember 2019 als Vergleichs­zeitraum beziehen“.

Offenbar gibt es unterschie­dliche Auffassung­en darüber, was mit touristisc­he Übernachtu­ngen gemeint ist. Während neben NRW auch Hessen und Berlin den Verwandten­besuch

an Weihnachte­n nicht dazuzählen, sagte Kanzleramt­sminister Helge Braun dem Sender RTL, wer über Weihnachte­n Verwandte besuche, solle nicht im Hotel übernachte­n können. Bei den Beratungen sei überlegt worden, ob man im Rahmen des Verwandten­besuchs im Hotel übernachte­n könne, „damit das nicht auf der Couch zu Hause stattfinde­t. Aber wir sind dann zu der Überzeugun­g gekommen: Das kann man nicht kontrollie­ren. Und eben touristisc­he Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinde­n.“

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