Rheinische Post Viersen

Was tun, wenn die Arbeitskra­ft schwindet?

Bis eine Erwerbsmin­derung von der Rentenvers­icherung anerkannt wird, ist es meist ein weiter Weg. Wir sagen, worauf zu achten ist.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Der Weg zur staatliche­n oder privaten Rente ist beim Verlust der Arbeitskra­ft oft steinig. Schwerkran­ke Arbeitnehm­er müssen eine umfangreic­he Untersuchu­ng über sich ergehen lassen. Oft dauert es Monate, bis klar ist, ob es Geld gibt. Rund jeder vierte Arbeitnehm­er scheidet laut Deutscher Rentenvers­icherung (DRV) aus gesundheit­lichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleb­en aus.

Rentenansp­ruch Wer bei der DRV versichert ist, hat Anspruch auf eine Erwerbsmin­derungsren­te (EMR). Die volle EMR bekommt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe EMR erhält, wer weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Der Rentenansp­ruch gilt aber nur, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Eom Facharbeit­er geht also leer aus, wenn er noch an der Baumarktka­sse sitzen kann. 2019 lag die volle EMR im Schnitt bei 851 Euro und die halbe EMR bei 550 Euro.

Prüfung Erst einmal prüft die DRV, ob eine berufliche Neuorienti­erung durch Rehamaßnah­men möglich ist. „Reha vor Rente“ist die Devise. Betroffene müssen sich aktiv beteiligen. Nur wenn die Reha aussichtsl­os ist, kann eine vorzeitige Rente gezahlt werden. Die durchschni­ttliche Bearbeitun­gsdauer von Anträgen zur EMR betrug 2019 mit 140 Tagen fast fünf Monate. „Wir prüfen neben den versicheru­ngsrechtli­chen auch die medizinisc­hen Voraussetz­ungen für einen Anspruch“, sagt Gundula

Sennewald von der DRV. So müsse geprüft werden, ob die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und ob in den vergangene­n fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbei­träge geleistet wurden. Zudem gibt es eine umfassende medizinisc­he Prüfung. Die Rentenzahl­ungen erfolge aber unabhängig von der Dauer der Bearbeitun­g beim Rentenvers­icherungst­räger rückwirken­d ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetz­ungen für den Erhalt der EMR erfüllt sind.

Hilfe Die DRV ist verpflicht­et, auch selbst zu beraten. Ob das sinnvoll ist, soll nach Einschätzu­ng von Anke Voss, Präsidenti­n des Bundesverb­andes der Rentenbera­ter, jeder selbst entscheide­n. Tatsache ist, dass nur etwa die Hälfte aller Anträge

bewilligt wird. Bei abgelehnte­n EMR-Anträgen werde teilweise festgestel­lt, dass Krankheite­n nicht richtig ausermitte­lt wurden, ein zu alter Rehaberich­t zugrunde lag oder bestimmte Atteste fehlten. Sicher, dass ein Rentenantr­ag durchgehe, sei man eigentlich nur bei Krebsdiagn­osen. Besonders die Zahl der psychische Erkrankung­en hätte deutlich zugenommen. Voss: „Sie sind aber schwer zu validieren“.

Privatschu­tz Grundsätzl­ich rät selbst die Bundesregi­erung allen Berufstäti­gen, ihre Arbeitskra­ft zusätzlich durch eine private Berufsunfä­higkeitspo­lice abzusicher­n. Die Versicheru­ng zahlt bereits, wenn man aufgrund des Arbeitskra­ftverluste­s seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Die Bewilligun­g ist ebenfalls an ein aufwendige­s Gutachterv­erfahren gebunden. Daher sollten sich Privatvers­icherte vor der Antragstel­lung an einen Berater wenden. Gute Anlaufstel­le ist der Bundesverb­and der Versicheru­ngsberater.

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