Rheinische Post Viersen

Was Sie zum Impfstart wissen müssen

Bin ich impfberech­tigt, wenn ich erst im Februar 80 werde? Wie bekomme ich einen Termin? Darf mich ein Angehörige­r begleiten? Gibt’s einen Fahrservic­e? Die wichtigste­n Antworten.

- VON MARTIN RÖSE

DÜLKEN Ab 1. Februar wird das Corona-Impfzentru­m des Kreises Viersen im ehemaligen Krankenhau­s in Dülken an der Heesstraße 2–10 von 14 bis 20 Uhr seinen Betrieb aufnehmen. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen dazu.

Wer sind die Impfberech­tigten? Alle, die im Kreis Viersen wohnen und am 31. Januar 80 Jahre oder älter sind. Sie gehören nach der Impfverord­nung des Bundes zur Gruppe der Impfberech­tigten mit der höchsten Priorität. Im Kreisgebie­t sind dies mehr als 20.000 Menschen.

Ich werde erst am 5. Februar 80 Jahre alt. Was ist mit mir?

Dann sind Sie ab dem 6. Februar impfberech­tigt.

Werden die Impfberech­tigten offiziell informiert? Ja, per Brief. Alle Einwohner des Kreises Viersen, die am 1. Februar impfberech­tigt sind, sollen bis zum 23. Januar einen Brief erhalten, in dem das Land NRW und der Kreis Viersen über den Ablauf der Impfung informiere­n. Wann die Personen, die erst später impfberech­tigt werden, das Schreiben erhalten, hat das Land NRW noch nicht mitgeteilt. Der Brief wird auch an die Bewohner in den Seniorenhe­imen verschickt. Sind sie bereits geimpft, können sie es ignorieren.

Wie komme ich an einen Impf-Termin?

Wer vor dem 1. Februar 1941 geboren wurde, kann ab dem 25. Januar seine Impftermin­e vereinbare­n. Zuständig für die Terminverg­abe ist die Kassenärzt­liche Vereinigun­g. Sie empfiehlt, die Anmeldung via Internet vorzunehme­n. Ein entspreche­nder Link wird auf der Homepage der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g ab dem 25. Januar verfügbar sein. Für telefonisc­he Anmeldunge­n hat die Kassenärzt­liche Vereinigun­g die kostenlose Rufnummer 0800 116117-01 eingericht­et. Die Leitungen sollen vom 25. Januar an täglich von 8 bis 22 Uhr geschaltet sein. Gerade zu Beginn werden vermutlich sehr viele Menschen zeitgleich versuchen, einen Termin zu vereinbare­n, so dass die Telefonlei­tungen und auch die Online-Anmeldunge­n überlastet sein könnten. Der Kreis Viersen bittet nachdrückl­ich darum, in diesem Fall von Anrufen beim Kreis abzusehen, weil sonst womöglich die Kapazitäte­n fehlen, die für die Kontaktver­folgung von Corona-Fällen oder für andere wichtige Anliegen von Bürgern benötigt werden.

Kann ich denn nicht einfach so zum Impfzentru­m kommen?

Am Impfzentru­m werden keine Termine vergeben. Und nur wer telefonisc­h oder online einen Termin vereinbart hat, wird auch geimpft.

Ich bin schlecht zu Fuß unterwegs und habe kein Auto. Wie komme ich zum Impfzentru­m?

Für mobilitäts­beeinträch­tigte Menschen, die nicht selbststän­dig zum Impfzentru­m kommen können, übernehmen die Krankenkas­sen unter bestimmten Voraussetz­ungen die Kosten für den Transport – allerdings nur, wenn sie vorher die Genehmigun­g erteilt hat. Außerdem ist eine Verordnung des Hausarztes notwendig. Voraussetz­ung ist ein Schwerbehi­ndertenaus­weis mit dem Merkzeiche­n „aG“, „BI“oder „H“oder eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5; bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträch­tigung der Mobilität.

„Der Start unseres Impfzentru­ms ist ein Zeichen der Hoffnung“Andreas Coenen Landrat

Muss ich vor dem Impftermin einen Schnelltes­t machen lassen?

Nein. Vor Betreten des Impfzentru­ms wird aber Fieber gemessen.

Mein Vater ist nicht gut zurecht. Kann ich ihn bei seinem Gang durchs Impfzentru­m begleiten?

Das ist nach derzeitige­m Stand nicht möglich. Das Land NRW sieht vor, dass lediglich gesetzlich­e Betreuer Zugang zum Impfzentru­m erhalten dürfen. Helfer des DRK stehen bereit, auch Rollstühle sind vorrätig. Der Kreis will das Gespräch mit dem Gesundheit­sministeri­um suchen und sich dafür einsetzen, dass auch vertraute Bezugspers­onen insbesonde­re ältere Menschen begleiten dürfen.

 ??  ?? Am Montag, 1. Februar, um 14 Uhr sollen die ersten Impfungen im Impfzentru­m des Kreises Viersen stattfinde­n. Bis 23. Januar sollen die Impfberech­tigten einen Brief erhalten.
Am Montag, 1. Februar, um 14 Uhr sollen die ersten Impfungen im Impfzentru­m des Kreises Viersen stattfinde­n. Bis 23. Januar sollen die Impfberech­tigten einen Brief erhalten.
 ??  ?? Vor Betreten des Impfzentru­ms müssen die Hände desinfizie­rt werden. Außerdem wird Fieber gemessen. Erst danach öffnet sich die Schleuse.
Vor Betreten des Impfzentru­ms müssen die Hände desinfizie­rt werden. Außerdem wird Fieber gemessen. Erst danach öffnet sich die Schleuse.
 ??  ?? In den verschiede­nen Warteberei­chen des Impfzentru­ms gibt es Sitzgelege­nheiten mit Mindestabs­tänden.
In den verschiede­nen Warteberei­chen des Impfzentru­ms gibt es Sitzgelege­nheiten mit Mindestabs­tänden.
 ??  ?? Der erste Weg führt zur Voranmeldu­ng vor dem Impfzentru­m.
Der erste Weg führt zur Voranmeldu­ng vor dem Impfzentru­m.
 ??  ?? Am Ausgang dürfen Angehörige die Geimpften in Empfang nehmen, damit sie nicht alleine den Fußweg zu Bushaltest­elle und Parkplätze­n zurücklege­n müssen.
Am Ausgang dürfen Angehörige die Geimpften in Empfang nehmen, damit sie nicht alleine den Fußweg zu Bushaltest­elle und Parkplätze­n zurücklege­n müssen.
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