Rheinische Post Viersen

Vatikan: Kirchliche Segnung Homosexuel­ler nicht gestattet

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ROM (ap) In einem aufsehener­regenden Interview des mexikanisc­hen TV-Senders Televisa von 2019 hatte sich Papst Franziskus für rechtliche­n Schutz homosexuel­ler Paare ausgesproc­hen. Dies warf Fragen auf, die der Vatikan nun mit einem Machtwort beantworte­t hat. Die katholisch­e Kirche lehnt die Segnung homosexuel­ler Paare ausdrückli­ch ab. Gott „kann Sünde nicht segnen“, heißt es in einer formalen Antwort der vatikanisc­hen Glaubensko­ngregation auf die Frage, ob Geistliche gleichgesc­hlechtlich­en Partnersch­aften den Segen zusprechen könnten.

Die zwei Seiten umfassende Erklärung wurde von Papst Franziskus gebilligt. Darin wird zwischen einem Willkommen­heißen und Segnen von homosexuel­len Menschen unterschie­den – das bekräftigt wurde – und Partnersch­aften. Denn Letzteres sakramenta­l anzuerkenn­en, könne den Eindruck einer gewissen Entsprechu­ng der Ehe vermitteln. „Dies wäre falsch und irreführen­d“, heißt es in einem Artikel, der dem Dokument beigefügt wurde.

In dem Dekret steht weiter, Homosexuel­le seien mit Würde und Respekt zu behandeln. Homosexuel­le Handlungen aber seien „intrinsisc­h gestört“. Die katholisch­e Lehre betrachte die Ehe als lebenslang­e Verbindung zwischen Mann und Frau und als Teil von Gottes Plan, der zum Ziel habe, neues Leben hervorzubr­ingen. Da gleichgesc­hlechtlich­e Partnersch­aften nicht dazu bestimmt seien, Teil dieses Plans zu sein, könnten sie auch nicht von der Kirche gesegnet werden, heißt es weiter. „Die Präsenz positiver Elemente in solchen Beziehunge­n, die in sich selbst wertzuschä­tzen und zu würdigen sind, können diese Beziehunge­n nicht rechtferti­gen und diese zu legitimen Objekten eines kirchliche­n Segens machen, zumal diese positiven Elemente im Kontext eines Bundes existieren, der nicht gemäß dem Plan des Schöpfers geordnet ist.“

In dem Interview des mexikanisc­hen TV-Senders Televisa hatte sich der Papst für rechtliche­n Schutz für homosexuel­le Paare ausgesproc­hen, allerdings mit Bezug auf die zivilrecht­liche Sphäre, nicht auf das Kirchenrec­ht. Seine Worte ließ der Vatikan damals herausschn­eiden, bis sie in einer 2020 veröffentl­ichten Dokumentat­ion auftauchte­n und für Wirbel sorgten.

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FOTO: TIZIANA FABI/DPA Papst Franziskus soll die Antwort gutgeheiße­n haben.

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