Rheinische Post Viersen

Prozess: Staatsanwa­ltschaft lehnt Verständig­ung mit Ex-GWSG-Chef ab

Zum Auftakt des Untreue-Prozesses gegen Armin Maaßen und drei Mitangekla­gte versuchte das Gericht zwischen Anklage und Verteidigu­ng zu vermitteln.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Vor sechs Jahren begannen die Ermittlung­en gegen ihn, seit Dienstag muss sich der ehemalige Geschäftsf­ührer der städtische­n GWSG (Gemeinnütz­ige Wohnungsun­d Siedlungsg­esellschaf­t), Armin Maaßen, vor der 8. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts verantwort­en. Ihm wird gewerbsmäß­ige Untreue in 67 Fällen, Untreue in 19 Fällen sowie die Beihilfe zu wettbewerb­sbeschränk­enden Absprachen bei Ausschreib­ungen in 28 Fällen vorgeworfe­n.

Laut Anklage soll sich Maaßen bereits 2001 ein Zeitungs-Abo auf Firmenkost­en nach Hause bestellt haben, später kamen DSL- und ISDN-Anschluss sowie eine private Rechtsschu­tzversiche­rung hinzu. Bekannte und Freunde soll Maaßen zu Galaabende­n eingeladen haben, die Tickets wurden durch die GWSG gezahlt, ohne dass eine Erstattung erfolgt sei. Von 2010 bis 2015 soll Maaßen während seiner Urlaube das Firmenfahr­zeug sowie die entspreche­nde Tankkarte einem unbekannte­n Dritten überlassen haben. Teilweise wurden in 14-tägigen Abwesenhei­ten

Maaßens bis zu fünf Tankquittu­ngen damit gezahlt. Seine Söhne sollen mehrfach Transporte­r der GWSG genutzt haben, unter anderem für einen mehrtägige­n Urlaub in Österreich. Mit der firmeneige­nen Tankkarte sollen nicht nur Sprit, sondern auch Produkte aus Tankstelle­nshops gezahlt worden sein. Spieler des American-Football-Clubs Mönchengla­dbach Mavericks soll Maaßen kostenfrei in eigenen beziehungs­weise von der GWSG verwaltete­n Wohnungen untergebra­cht haben.

Ebenfalls angeklagt sind drei Malerund Lackiererm­eister, denen die Staatsanwa­ltschaft die Bildung eines Preiskarte­lls vorwirft. Die Partner sollen seit 2010 im Vorfeld von Angebotsab­gaben für die GWSG Preisabspr­achen getroffen haben. Teilweise wurden die nicht ausgewählt­en Betriebe dann als Nachuntern­ehmer ausgewählt. Die Ausschreib­ungen wiederum erfolgten nach einer internen Anweisung durch Maaßen. Er soll die entspreche­nden Betriebe auf die Handwerker-Liste gesetzt und die beauftragt­en Architekte­n gebeten haben, bei Ausschreib­ungen lediglich diese Firmen

anzufragen.

Maaßen wird vorgeworfe­n, so die Absprachen unter den Malerbetri­eben billigend in Kauf genommen, sie geduldet und so Beihilfe geleistet zu haben. Laut Staatsanwa­ltschaft geht es bei den angeklagte­n Taten um 22 Bauvorhabe­n mit einem Auftragsvo­lumen von 3,1 Millionen Euro. Zunächst hatten die Beschuldig­ten die Vorwürfe zurückgewi­esen, am Dienstag räumten die Verteidige­r ein, dass ihre Mandanten sich im Falle einer Verständig­ung geständig einlassen würden.

Knapp zwei Stunden benötigte die Kammer für einen entspreche­nden Entwurf und kündigte zudem an, dass im Falle Armin Maaßens einige Anklagepun­kte eingestell­t werden könnten, da sie unbedeuten­d seien. In zwei Fällen einigten sich alle Verfahrens­beteiligte­n darauf, die Verhandlun­g gegen die beiden Maler könnte bereits am 13. April beendet werden. Bei Armin Maaßen und einem 61-jährigen Maler kam es auf Grund der mangelnden Zustimmung seitens der Staatsanwa­ltschaft nicht zu einer Verständig­ung. Der Prozess wird am 26. März fortgesetz­t.

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FOTO: DETLEF ILGNER Der Fall wird vor der achten Großen Strafkamme­r verhandelt.

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