Prozess: Staatsanwaltschaft lehnt Verständigung mit Ex-GWSG-Chef ab
Zum Auftakt des Untreue-Prozesses gegen Armin Maaßen und drei Mitangeklagte versuchte das Gericht zwischen Anklage und Verteidigung zu vermitteln.
MÖNCHENGLADBACH Vor sechs Jahren begannen die Ermittlungen gegen ihn, seit Dienstag muss sich der ehemalige Geschäftsführer der städtischen GWSG (Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft), Armin Maaßen, vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Ihm wird gewerbsmäßige Untreue in 67 Fällen, Untreue in 19 Fällen sowie die Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in 28 Fällen vorgeworfen.
Laut Anklage soll sich Maaßen bereits 2001 ein Zeitungs-Abo auf Firmenkosten nach Hause bestellt haben, später kamen DSL- und ISDN-Anschluss sowie eine private Rechtsschutzversicherung hinzu. Bekannte und Freunde soll Maaßen zu Galaabenden eingeladen haben, die Tickets wurden durch die GWSG gezahlt, ohne dass eine Erstattung erfolgt sei. Von 2010 bis 2015 soll Maaßen während seiner Urlaube das Firmenfahrzeug sowie die entsprechende Tankkarte einem unbekannten Dritten überlassen haben. Teilweise wurden in 14-tägigen Abwesenheiten
Maaßens bis zu fünf Tankquittungen damit gezahlt. Seine Söhne sollen mehrfach Transporter der GWSG genutzt haben, unter anderem für einen mehrtägigen Urlaub in Österreich. Mit der firmeneigenen Tankkarte sollen nicht nur Sprit, sondern auch Produkte aus Tankstellenshops gezahlt worden sein. Spieler des American-Football-Clubs Mönchengladbach Mavericks soll Maaßen kostenfrei in eigenen beziehungsweise von der GWSG verwalteten Wohnungen untergebracht haben.
Ebenfalls angeklagt sind drei Malerund Lackierermeister, denen die Staatsanwaltschaft die Bildung eines Preiskartells vorwirft. Die Partner sollen seit 2010 im Vorfeld von Angebotsabgaben für die GWSG Preisabsprachen getroffen haben. Teilweise wurden die nicht ausgewählten Betriebe dann als Nachunternehmer ausgewählt. Die Ausschreibungen wiederum erfolgten nach einer internen Anweisung durch Maaßen. Er soll die entsprechenden Betriebe auf die Handwerker-Liste gesetzt und die beauftragten Architekten gebeten haben, bei Ausschreibungen lediglich diese Firmen
anzufragen.
Maaßen wird vorgeworfen, so die Absprachen unter den Malerbetrieben billigend in Kauf genommen, sie geduldet und so Beihilfe geleistet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft geht es bei den angeklagten Taten um 22 Bauvorhaben mit einem Auftragsvolumen von 3,1 Millionen Euro. Zunächst hatten die Beschuldigten die Vorwürfe zurückgewiesen, am Dienstag räumten die Verteidiger ein, dass ihre Mandanten sich im Falle einer Verständigung geständig einlassen würden.
Knapp zwei Stunden benötigte die Kammer für einen entsprechenden Entwurf und kündigte zudem an, dass im Falle Armin Maaßens einige Anklagepunkte eingestellt werden könnten, da sie unbedeutend seien. In zwei Fällen einigten sich alle Verfahrensbeteiligten darauf, die Verhandlung gegen die beiden Maler könnte bereits am 13. April beendet werden. Bei Armin Maaßen und einem 61-jährigen Maler kam es auf Grund der mangelnden Zustimmung seitens der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Verständigung. Der Prozess wird am 26. März fortgesetzt.