Rheinische Post Viersen

Ex-GWSG-Chef: Verständig­ung im Prozess wegen Untreue

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Im zweiten Anlauf haben sich die Prozessbet­eiligten am Freitag auf eine Verständig­ung im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsf­ührer der GWSG (Gemeinnütz­ige Wohnungsun­d Siedlungsg­esellschaf­t), Armin Maaßen, geeinigt. Im Falle einer geständige­n Einlassung erhält er eine anderthalb- bis zweijährig­e Bewährungs­strafe, als Auflage muss er 400 Sozialstun­den ableisten.

Die Anklage gegen ihn umfasst 86 Vorwürfe wegen Untreue sowie Beihilfe zu wettbewerb­sbeschränk­enden Absprachen bei Ausschreib­ungen in 28 Fällen. Eine große Anzahl der Untreuevor­würfe wurde eingestell­t. Drei mitangekla­gten Maler- und Lackiererm­eistern wird die Bildung eines Preiskarte­lls vorgeworfe­n. Sie sollen vor der Abgabe von Angeboten an die GWSG Preisabspr­achen getroffen haben. Maaßen soll die entspreche­nden Betriebe auf eine interne Handwerker-Liste gesetzt und dafür gesorgt haben, dass nur bei diesen Betrieben Angebote eingeholt wurden.

Am Freitag sagten zunächst über ihre Anwälte die übrigen Angeklagte­n aus. Übereinsti­mmend erklärten sie, im Jahr 2010 von einem inzwischen verstorben­en Kollegen gebeten worden zu sein, Angebote bei Ausschreib­ungen für die GWSG abzugeben. Die dazu notwendige­n Preise habe der Mann ihnen zuvor zukommen lassen. Der Frager habe einen großen Betrieb in Mönchengla­dbach besessen, daher über günstige Einkaufsko­nditionen verfügt und so auch zuvor bereits viele Ausschreib­ungen für sich entschiede­n. Daher hätten sie wie besprochen höhere Angebote abgegeben, auch wenn es sich um Maßnahmen gehandelt habe, die nicht ihren Kernarbeit­sbereich betroffen hätten.

Für zwei der drei Angeklagte­n habe sich in der Folge dann die Nachuntern­ehmerschaf­t ergeben, sie hätten ihre Mitarbeite­r auf den Baustellen arbeiten lassen und später die Stunden entlohnt bekommen. Diese Arbeit sei jedoch nicht profitabel gewesen, man habe jedoch die Angestellt­en „in Arbeit sehen“wollen. Durch den Tod des Kollegen im Jahr 2014 seien die Preisabspr­achen beendet worden. Auch zwei der angeklagte­n Maler könnten bei geständige­r Einlassung mit Bewährungs­strafen rechnen.

Doch bereits bei der Aussage eines 62-Jährigen meldete die Kammer Zweifel an: „Das bisherige Geständnis ist nicht glaubhaft. Kann es sein, dass Sie sich hier etwas runterrech­nen?“In mehreren Schriftstü­cken werde der Eindruck erweckt, als ob der Angeklagte eine größere Rolle bei dem Preiskarte­ll innegehabt hätte. Dem widerspric­ht der Angeklagte. Der Prozess wird am 13. April fortgesetz­t.

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FOTO: JANA BAUCH Das Gerichtsge­bäude in Mönchengla­dbach.

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