Ex-GWSG-Chef: Verständigung im Prozess wegen Untreue
MÖNCHENGLADBACH Im zweiten Anlauf haben sich die Prozessbeteiligten am Freitag auf eine Verständigung im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der GWSG (Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft), Armin Maaßen, geeinigt. Im Falle einer geständigen Einlassung erhält er eine anderthalb- bis zweijährige Bewährungsstrafe, als Auflage muss er 400 Sozialstunden ableisten.
Die Anklage gegen ihn umfasst 86 Vorwürfe wegen Untreue sowie Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in 28 Fällen. Eine große Anzahl der Untreuevorwürfe wurde eingestellt. Drei mitangeklagten Maler- und Lackierermeistern wird die Bildung eines Preiskartells vorgeworfen. Sie sollen vor der Abgabe von Angeboten an die GWSG Preisabsprachen getroffen haben. Maaßen soll die entsprechenden Betriebe auf eine interne Handwerker-Liste gesetzt und dafür gesorgt haben, dass nur bei diesen Betrieben Angebote eingeholt wurden.
Am Freitag sagten zunächst über ihre Anwälte die übrigen Angeklagten aus. Übereinstimmend erklärten sie, im Jahr 2010 von einem inzwischen verstorbenen Kollegen gebeten worden zu sein, Angebote bei Ausschreibungen für die GWSG abzugeben. Die dazu notwendigen Preise habe der Mann ihnen zuvor zukommen lassen. Der Frager habe einen großen Betrieb in Mönchengladbach besessen, daher über günstige Einkaufskonditionen verfügt und so auch zuvor bereits viele Ausschreibungen für sich entschieden. Daher hätten sie wie besprochen höhere Angebote abgegeben, auch wenn es sich um Maßnahmen gehandelt habe, die nicht ihren Kernarbeitsbereich betroffen hätten.
Für zwei der drei Angeklagten habe sich in der Folge dann die Nachunternehmerschaft ergeben, sie hätten ihre Mitarbeiter auf den Baustellen arbeiten lassen und später die Stunden entlohnt bekommen. Diese Arbeit sei jedoch nicht profitabel gewesen, man habe jedoch die Angestellten „in Arbeit sehen“wollen. Durch den Tod des Kollegen im Jahr 2014 seien die Preisabsprachen beendet worden. Auch zwei der angeklagten Maler könnten bei geständiger Einlassung mit Bewährungsstrafen rechnen.
Doch bereits bei der Aussage eines 62-Jährigen meldete die Kammer Zweifel an: „Das bisherige Geständnis ist nicht glaubhaft. Kann es sein, dass Sie sich hier etwas runterrechnen?“In mehreren Schriftstücken werde der Eindruck erweckt, als ob der Angeklagte eine größere Rolle bei dem Preiskartell innegehabt hätte. Dem widerspricht der Angeklagte. Der Prozess wird am 13. April fortgesetzt.