Verletzte Wildtiere bleiben ohne Hilfe
Dass die Nettetaler Organisation „Fell und Federn“keine Hilfe mehr leisten darf, hat massive Auswirkungen.
NETTETAL Sabine Mattern kann nicht nachvollziehen, was derzeit im Kreis Viersen mit verletzten Wildtieren passiert, nachdem die Wildtierorganisation „Fell und Federn“in Nettetal laut Kreisverordnung nicht mehr in den Einsatz gehen darf. Mattern wohnt in Nähe des Hariksees und geht dort täglich mit ihrem Hund spazieren. „Ich selber habe dort schon etliche verletzte Tiere gefunden und Hilfe durch ´Fell und Federn´ erfahren. Viele Leute sprechen mich zudem an, wenn ihnen wiederum ein verletztes Tier auffällt, weil sie meine Verbindung zu der Wildtierorganisation kennen“, sagt Mattern.
Am 15. März sah Mattern ein stark humpelndes Blesshuhn. Sie griff zum Telefon und wählte die Nummer des Artenschutzbeauftragten im Kreis Viersen, Philippe Niebling. „Weder auf Festnetz noch auf dem Handy habe ich ihn erreicht. Ich habe auf die Mailbox gesprochen und um Rückruf gebeten“, berichtet Mattern. Doch der Rückruf erfolgte nicht. Mattern drehte mit dem Smartphone ein Video, welches sie an Anna Pilz von „Fell und Federn“schickte und um Rat fragte. Pilz, die derzeit laut Verordnung des Kreises Viersen keine Tiere aufnehmen darf, verwies an die Feuerwehr. Laut einer Aussage des Artenschutzbeauftragten Niebling sollten Bürger sich dort melden.
Mattern wählte die entsprechende Nummer und kam in der Kreisleitstelle aus. „Der Herr am Telefon teilte mir mit, dass ich die Untere Naturschutzbehörde anrufen sollte. Ohne Absprache mit denen würde nichts passieren und niemand käme raus“, erzählt Mattern. Sie versuchte es weiter bei der Unteren Naturschutzbehörde und erreichte letztendlich Monika Deventer. Diese teilte ihr mit, dass es sich bei einem Blesshuhn um kein artengeschütztes Tier handeln und man dementsprechend der Natur seinen Lauf lassen würde. Im Umkehrschluss bedeutet das, das Tier stirbt elendig. Mattern war geschockt.
Einen Tag später informierten zwei Frauen sie, dass sie eine verletzte Graugans gesehen hätten. Erneut wandte sich Mattern an die Untere Naturschutzbehörde und teilte es dieser entsprechend mit. Diesmal hieß es, der Artenschutzbeauftragte Niebling würde sich kümmern. Die Woche verging und täglich meldeten sich Bürger bei Mattern, die das offensichtlich am Flügel verletzte Tier ebenfalls sahen.
„Wir haben Videos und Fotos von der Gans gemacht und der Unteren Naturschutzbehörde zukommen lassen. Zudem haben wir Herrn Niebling mitgeteilt, dass die Gans noch auf dem See ist und gefragt, an welchen Verein wir uns wenden können, um Hilfe zu erhalten“, berichtet Mattern. Nichts geschah, bis es dann am Freitag zu einem Fangversuch auf dem Hariksee kam. Laut beobachtender Spaziergänger misslang dieser Versuch aber. Am Sonntag saß indes ein Schwan auf der Straße am Hariksee, mit dem ganz offensichtlich ebenfalls etwas nicht in Ordnung war. „Nach der Information an die Untere Naturschutzbehörde, war das Tier dann auf einmal weg. Auf Nachfragen erfuhren wir, dem Schwan hätte nichts gefehlt. Er wäre zum See gebracht worden“, sagt Mattern.
Die Gans war derweil immer noch da. Über eine Woche nach der Meldung wurde die Gans letztendlich erschossen. Nicht nur Mattern fragt sich, was das soll. Eine Frage, die ihr Niebling, den sie zu erreichen versuchte, nicht beantwortete. „Ich verstehe nicht, warum jungen Menschen wie von ´Fell und Federn´, die Tieren helfen wollen, Steine in den Weg gelegt werden, anstatt man zusammen mit dem Kreis Viersen schaut, wie man zum Wohl der Tiere gemeinsam agieren kann. Ich habe das Gefühl, Herr Niebling nutzt seine Macht aus. Wir wollen Ansprechpartner, die rauskommen, sich informieren sowie entsprechend sichern und helfen. Das war bei ´Fell und Federn´ immer der Fall“, sagt Mattern.
Beim Kreis Viersen teilte die dortige Pressestelle auf Nachfragen der RP lediglich folgendes mit: „Die Feuerwehr leitet Anrufe in Fällen von
Wildtieren in der Regel an sieben Tagen und 24 Stunden am Tag an die Untere Naturschutzbehörde weiter. Von dort würden weitere Maßnahmen mit allen Beteiligten abgestimmt. Im Falle erforderlicher technischer Einsätze werden diese oft von der Naturschutzbehörde begleitet.“
Weiter informierte der Kreis darüber, dass Graugänse dem Jagdrecht unterliegen würden und die „Entnahme des Tieres“eine gemeinsame Entscheidung gewesen wäre. „Im Falle des Blesshuhns am Hariksee war die Untere Naturschutzbehörde ebenfalls vor Ort - konnte das Tier aber nicht entdecken“, heißt es zum Thema humpelndes Blesshuhn.