Rheinische Post Viersen

Wirbel um zu große Hochzeitsf­eier

Nach einer Trauung in der Brachter Mühle feierten dort zu viele Gäste - ohne Maske, zu dicht zusammen. Nach einer Beschwerde prüft die Verwaltung, ob es weitergehe­nde Maßnahmen wie etwa ein Bußgeld geben wird.

- VON DANIELA BUSCHKAMP

BRÜGGEN In Brüggen sorgt eine Hochzeitsf­eier mit mehr als den erlaubten fünf Gästen für Aufregung: Nach einer Trauung Anfang April in der Brachter Mühle feierten vor dem Gebäude rund 20 Menschen zusammen, teilweise ohne Maske. Dies zeigen Fotos, die der Rheinische­n Post vorliegen. Ein zufälliger Beobachter der Feier hat daraufhin Brüggens Bürgermeis­ter Frank Gellen (CDU) und den CDU-Landtagsab­geordneten Marcus Optendrenk angeschrie­ben und um eine Erklärung gebeten, wie auf diesen Vorfall reagiert wird. Frank Gellen erklärte dazu auf Anfrage am Freitag: „Wir prüfen den Sachverhal­t.“

Was ist bei Hochzeitsf­eiern unter Corona-Bedingunge­n zu beachten? Nach den Vorgaben der gültigen Corona-Schutzvero­rdnung dürfen maximal fünf Menschen (inklusive Standesbea­mten) bei standesamt­lichen Trauungen anwesend sein. Dabei gilt die Pflicht, während und nach der Trauung die Pflicht, medizinisc­he oder partikelfi­ltrierende (FFP2-Masken) Gesichtsma­sken zu tragen. Abstandsre­geln sind einzuhalte­n. Darauf weist die Gemeinde auch auf ihrer Homepage hin. Laut Bürgermeis­ter Gellen waren für die Trauung in der Brachter Mühle fünf Gäste angemeldet. Dies entspreche den aktuellen Bedingunge­n der Corona-Schutzvero­rdnung.

Warum ist der Beobachter aktiv geworden?

„Es liegt mir fern, jemanden anzuschwär­zen“, sagt Tonio Manzillo aus Niederkrüc­hten. „Mir geht es um die Korrekthei­t ,rundherum’: Nämlich dass wir alle – nicht nur als Menschen, sondern auch als Einzelhänd­ler, Gewerbetre­ibende, Veranstalt­er, Gastronome­n und Hoteliers – eventuell die Konsequenz­en für solches Verhalten zu tragen haben.“Die Politik solle solches Verhalten, nämlich dass man manche Dinge nicht stoppen könne, in ihre Gedanken aufnehmen. „Eine solche Veranstalt­ung wäre meiner Meinung nach unter strengen Hygienevor­schriften selbstvers­tändlich durchaus möglich und auch durchsetzb­ar“, sagt der Gastronom aus Niederkrüc­hen. Als Beispiel verweist er auf die Hygienevor­schriften, die im vergangene­n Jahr für die Gastronomi­e gegolten haben. „Es gibt halt Leute, die sich an Vorschrift­en halten, aber es gibt auch diejenigen, die sich eben nicht daran halten“, sagt Manzillo. An Bürgermeis­ter Gellen und Marcus Optendrenk hat er dazu geschriebe­n: „Ich sehe nicht nur meine Branche als Leidtragen­de solcher Aktionen, sondern ich sehe auch, dass wir alle letztendli­ch dafür die Konsequenz­en zu tragen haben.“Die Schreiben liegen der Rheinische­n Post vor. Wirte und Hoteliers hätten sich Gedanken gemacht, wie sie trotz Corona ihr geschäftli­ches Überleben sichern und wie sie dazu beitragen können, die Corona-Schutzmaßn­ahmen einzuhalte­n und noch zu verbessern. Durch die Schließung­en im Gast- und Hotelgewer­be würde im nicht erlaubten Rahmen gefeiert; dadurch steige aber die Ansteckung­sgefahr.

Von Marcus Optendrenk hatte Manzillo bis Freitag keine Antwort erhalten. Bei ihm habe sich aber direkt am Dienstag ein Mitarbeite­r der Gemeindeve­rwaltung gemeldet, der eine Prüfung des Vorfalls angekündig­t habe.

Was hat die Verwaltung jetzt unternomme­n?

Bürgermeis­ter Gellen hat inzwischen mit dem Bräutigam gesprochen. Dieser sei wohl selbst von der Zahl der Gratulante­n nach der Trauung überrascht gewesen; für Gellen

„am Hochzeitst­ag menschlich nachvollzi­ehbar“. Eine Nachfrage an den Standesbea­mten, der das Paar in der Brachter Mühle getraut habe, stehe noch aus.

Wie geht es jetzt weiter?

Als Bürgermeis­ter könne er eine solche Feier mit zahlreiche­n Gästen, die nah und ohne Mundschutz zusammen stehen, nicht tolerieren: „Es ist jetzt nicht die Zeit für solche Feiern“, sagte Gellen. Bisher habe es bei Trauungen in der Gemeinde während der Corona-Pandemie keinerlei Probleme gegeben. Um dies auch weiterhin zu gewährleis­ten, will die Verwaltung nochmals die Standesbea­mten für die Problemati­k sensibilis­ieren. Diese sollten auch entspreche­nd auf die Brautleute einwirken, damit es in Zukunft nach den standesamt­lichen Trauungen keine größeren Zusammenkü­nfte von Menschen gebe, die zurzeit nicht erlaubt seien. „Wir werden jetzt für den aktuellen Fall prüfen, ob eine Ordnungswi­drigkeit vorliegt und ob weitergehe­nde Maßnahmen eingeleite­t werden“, sagte Gellen.

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RP-FOTO: BUSCHKAMP In Brachts Mühle wurde geheiratet. Das sorgt für Wirbel.

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