Wirbel um zu große Hochzeitsfeier
Nach einer Trauung in der Brachter Mühle feierten dort zu viele Gäste - ohne Maske, zu dicht zusammen. Nach einer Beschwerde prüft die Verwaltung, ob es weitergehende Maßnahmen wie etwa ein Bußgeld geben wird.
BRÜGGEN In Brüggen sorgt eine Hochzeitsfeier mit mehr als den erlaubten fünf Gästen für Aufregung: Nach einer Trauung Anfang April in der Brachter Mühle feierten vor dem Gebäude rund 20 Menschen zusammen, teilweise ohne Maske. Dies zeigen Fotos, die der Rheinischen Post vorliegen. Ein zufälliger Beobachter der Feier hat daraufhin Brüggens Bürgermeister Frank Gellen (CDU) und den CDU-Landtagsabgeordneten Marcus Optendrenk angeschrieben und um eine Erklärung gebeten, wie auf diesen Vorfall reagiert wird. Frank Gellen erklärte dazu auf Anfrage am Freitag: „Wir prüfen den Sachverhalt.“
Was ist bei Hochzeitsfeiern unter Corona-Bedingungen zu beachten? Nach den Vorgaben der gültigen Corona-Schutzverordnung dürfen maximal fünf Menschen (inklusive Standesbeamten) bei standesamtlichen Trauungen anwesend sein. Dabei gilt die Pflicht, während und nach der Trauung die Pflicht, medizinische oder partikelfiltrierende (FFP2-Masken) Gesichtsmasken zu tragen. Abstandsregeln sind einzuhalten. Darauf weist die Gemeinde auch auf ihrer Homepage hin. Laut Bürgermeister Gellen waren für die Trauung in der Brachter Mühle fünf Gäste angemeldet. Dies entspreche den aktuellen Bedingungen der Corona-Schutzverordnung.
Warum ist der Beobachter aktiv geworden?
„Es liegt mir fern, jemanden anzuschwärzen“, sagt Tonio Manzillo aus Niederkrüchten. „Mir geht es um die Korrektheit ,rundherum’: Nämlich dass wir alle – nicht nur als Menschen, sondern auch als Einzelhändler, Gewerbetreibende, Veranstalter, Gastronomen und Hoteliers – eventuell die Konsequenzen für solches Verhalten zu tragen haben.“Die Politik solle solches Verhalten, nämlich dass man manche Dinge nicht stoppen könne, in ihre Gedanken aufnehmen. „Eine solche Veranstaltung wäre meiner Meinung nach unter strengen Hygienevorschriften selbstverständlich durchaus möglich und auch durchsetzbar“, sagt der Gastronom aus Niederkrüchen. Als Beispiel verweist er auf die Hygienevorschriften, die im vergangenen Jahr für die Gastronomie gegolten haben. „Es gibt halt Leute, die sich an Vorschriften halten, aber es gibt auch diejenigen, die sich eben nicht daran halten“, sagt Manzillo. An Bürgermeister Gellen und Marcus Optendrenk hat er dazu geschrieben: „Ich sehe nicht nur meine Branche als Leidtragende solcher Aktionen, sondern ich sehe auch, dass wir alle letztendlich dafür die Konsequenzen zu tragen haben.“Die Schreiben liegen der Rheinischen Post vor. Wirte und Hoteliers hätten sich Gedanken gemacht, wie sie trotz Corona ihr geschäftliches Überleben sichern und wie sie dazu beitragen können, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten und noch zu verbessern. Durch die Schließungen im Gast- und Hotelgewerbe würde im nicht erlaubten Rahmen gefeiert; dadurch steige aber die Ansteckungsgefahr.
Von Marcus Optendrenk hatte Manzillo bis Freitag keine Antwort erhalten. Bei ihm habe sich aber direkt am Dienstag ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gemeldet, der eine Prüfung des Vorfalls angekündigt habe.
Was hat die Verwaltung jetzt unternommen?
Bürgermeister Gellen hat inzwischen mit dem Bräutigam gesprochen. Dieser sei wohl selbst von der Zahl der Gratulanten nach der Trauung überrascht gewesen; für Gellen
„am Hochzeitstag menschlich nachvollziehbar“. Eine Nachfrage an den Standesbeamten, der das Paar in der Brachter Mühle getraut habe, stehe noch aus.
Wie geht es jetzt weiter?
Als Bürgermeister könne er eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, die nah und ohne Mundschutz zusammen stehen, nicht tolerieren: „Es ist jetzt nicht die Zeit für solche Feiern“, sagte Gellen. Bisher habe es bei Trauungen in der Gemeinde während der Corona-Pandemie keinerlei Probleme gegeben. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, will die Verwaltung nochmals die Standesbeamten für die Problematik sensibilisieren. Diese sollten auch entsprechend auf die Brautleute einwirken, damit es in Zukunft nach den standesamtlichen Trauungen keine größeren Zusammenkünfte von Menschen gebe, die zurzeit nicht erlaubt seien. „Wir werden jetzt für den aktuellen Fall prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden“, sagte Gellen.