Impf-Hotline des Kreises ist ausgelastet
KREIS VIERSEN (biro) Die Impf-Hotline des Kreises Viersen ist derzeit ausgelastet. Wie der Kreis am Freitag mitteilte, gehen täglich mehrere hundert Anrufe ein. Auf die dringendsten Fragen der Anrufer gibt eine Sprecherin des Kreises Antworten.
Wer ist zurzeit impfberechtigt? Impfberechtigt sind Menschen, die in entsprechenden Erlassen des Landes NRW als impfberechtigt ausgewiesen werden. Das sind momentan nur Personen der Jahrgänge 1942 und 1943 oder älter. Außerdem impfberechtigt sind Menschen mit Vorerkrankungen nach Paragraph 3 der Coronavirus-Impfverordnung.
Warum erhalten nicht alle Impfberechtigten einen Termin im Impfzentrum? Der Kreis erhält nur für die oben genannten Personengruppen Impfstoff. Zusätzlich dazu dürfen übriggebliebene Dosen an andere
Anspruchsberechtigte, vorrangig Erkrankte, verimpft werden.
Warum können Personen, die aus beruflichen Gründen priorisiert sind, derzeit keine Termine vereinbaren, warum funktioniert der vom Kreis an sie verschickte Anmelde-Link nicht mehr? Aufgrund des Impfstopps des Vakzins von Astrazeneca für unter 60-Jährige steht derzeit nicht genügend Impfstoff für beruflich priorisierte Personengruppen bereit. Eine
Terminvergabe ist deshalb zurzeit nicht möglich.
Wo können Impfberechtigte Termine vereinbaren? Menschen des Jahrgangs 1943 und älter können ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Termine vereinbaren – telefonisch unter 0800 116 117 01 oder online über www.116117.de. Dies gilt auch für die in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, unabhängig vom Alter.
Beide können zusammen einen Termin vereinbaren. Personen mit Vorerkrankungen nach Paragraph 3 der Coronavirus-Impfverordnung können sich an ihren Hausarzt wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, auf die Warteliste des Impfzentrums aufgenommen zu werden. Hierfür wird ein Attest sowie die Handynummer per E-Mail an impfen@ kreis-viersen.de gesendet. Dies gilt auch für bis zu zwei benannte Angehörige
der Personen mit Pflegestufe 4 und 5 sowie maximal zwei Kontaktpersonen von Schwangeren.
Wer kann auf die Warteliste des Impfzentrums aufgenommen werden? In erster Linie Personen mit Vorerkrankungen nach Paragraph 3. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt der Arzt ein Attest aus. Diese schicken die betroffenen Personen per E-Mail an das Impfzentrum Viersen.