Verwirrung um Formulare und Impftermin
Auch 78-Jährige können nun Termine erhalten. Warum ein Anwärter trotz einer Zusage weggeschickt wurde.
MÖNCHENGLADBACH Die Nachricht wird einige Tausend Senioren in der Stadt freuen: „Ab sofort können alle, die in diesem Jahr 78 Jahre alt werden oder älter sind (ab Jahrgang 1943 und älter) einen Termin für eine Covid-19-Schutzimpfung buchen – für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner kann unabhängig vom Alter direkt ein Termin mitgebucht werden“, teilte die für die Terminvergabe zuständige Kassenärztliche Vereinigung jetzt mit.
Gefreut hatte sich auch schon ein Mönchengladbacher, der über das KVNO-Buchungsportal einen Termin für eine Impfung mit Astrazeneca am 7. April bekommen hatte. Im Impfzentum hieß es dann allerdings: „Sie sind nicht impfberechtigt, weil erst 59 Jahre alt.“Was bezüglich des Geburtsdatums des Impf-Aspiranten zwar richtig ist. Die Entscheidung im Impfzentrum sei dennoch falsch gewesen, sagte ein Sprecher der KVNO auf Anfrage unserer Redaktion. Wie das?
Der Mönchengladbacher, der anonym bleiben will, hatte seinen Termin im KVNO-Portal für eine Impfung mit Astrazeneca gebucht und schriftlich bestätigt bekommen. Astrazeneca
war verfügbar, nachdem das Land für NRW 450.000 Dosen dieses Vakzins zur Impfung von Personen ab 60 Jahren freigegeben hatte. Allein: Der Mönchengladbacher ist in der ersten Hälfte des Mai 1961 geboren, steht also wenigen Wochen vor dem 60. Sein Geburtsdatum hatte der Mann auch bei der Registrierung im Internetportal korrekt angegeben – und den Impftermin trotzdem erhalten.
Das müsse ein Systemfehler sein, wegen seines Alters könne man ihn nicht impfen, habe man ihm am Anmeldeschalter zu einer Impfstraße erklärt, berichtet der 59-Jährige. Damit wollte er sich nicht so schnell zufrieden geben. Denn er hatte gehört: Auch Menschen, die kurz vor dem 60. Geburtstag stehen, könnten geimpft werden. Als sich der 59-Jährige weigerte, die Anmeldung zu verlassen, sei ihm von einem Sicherheitsdienst-Mitarbeiter der Stuhl unterm Hintern weggezogen worden, berichtet er. Nach einem Gerangel habe er das Zentrum verlassen müssen.
Laut KVNO war es kein Fehler im Buchungssystem. Das sei so eingestellt, dass es auch für Impflinge kurz vor der Altersgrenze Buchungen zulasse. „Unser System hat derzeit eine Karenzzeit von zwei Monaten zum Impftermin, daher konnte der Herr seinen Termin online buchen“, teilte ein KVNO-Sprecher mit. An den Registrierungs-Schaltern sitzen laut Stadtverwaltung KV-Mitarbeiter. Doch bis dahin scheint die Karenzzeit-Regelung nicht durchgedrungen zu sein. „Mir ist diese Regelung nicht bekannt“, sagte auch Bernd Randerath, einer der leitenden Impfärzte im Zentrum, auf Anfrage.
Die Stadt nannte nun unter Berufung auf das Land am Freitag exakte Daten für den neuen Personenkreis, der jetzt ebenfalls Termine bei der KVNO buchen kann: „alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen dem 1. Januar 1942 und dem 31. Dezember 1943 geboren sind“. Deren Lebenspartner sind laut KVNO auch impfberechtigt. Die von der Stadt genannten Geburtsdaten seien „die Stichtage, die so im Erlass das Ministeriums stehen“, sagte ein Stadtsprecher. „Alle Menschen, die darunter fallen, erhalten von uns ein Schreiben.“Eine Karenzzeit von zwei Monaten gebe es dabei nicht, es gelten die von Stadt genannten Daten, bestätigte die KVNO.
Am Impfzentrum komme es zu Wartezeiten, da die von der KVNO versendeten Aufklärungsbögen in vielen Fällen nicht mehr aktuellen Vorgaben entsprechen, so die Stadt am Freitag. Im Zentrum müssten nun neue Bögen verteilt werden. Die Wartezeiten seien „sowohl für die Impfberechtigten als auch für uns als Betreiber des Impfzentrums ärgerlich“, sagte Feuerwehr-Chef Dirk Schattka. „Wir vor Ort können das leider nicht steuern.“Laut KVNO können Impflinge aktuelle Unterlagen schon vor dem Besuch im Zentrum unter coronaimpfung.nrw/ patienten herunterladen.