Mutmaßlicher Brandstifter vor Gericht
Patrick H. aus Viersen wird versuchter Mord in Tateinheit mit mehreren anderen Vergehen vorgeworfen.
MÖNCHENGLADBACH (ala) Patrick H. aus Viersen werden im Landgericht Mönchengladbach gleich mehrere schwere Vergehen zur Last gelegt: versuchter Mord, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, versuchte schwere Brandstiftung, Betrug. All diese Straftaten soll der 33-jährige Angeklagte, der jetzt nervös und mit hängenden Schultern neben seinem Pflichtverteidiger sitzt, vor sieben Jahren, im Juni 2014, begangen haben.
Der Tathergang soll sich laut Staatsanwaltschaft dabei so ereignet haben: Zur Mittagszeit habe Patrick H. in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Viersen an seinem Küchenradio Papierstücke angebracht, die er angezündet haben soll. Im Anschluss soll er die Wohnung verlassen haben. Neben dem Radio soll er zuvor noch eine Kartusche mit Feuerzeugflüssiggas platziert haben, diese soll durch das entstandene Feuer am Radio explodiert sein. Drei Personen hätten sich in den angrenzenden Wohnungen neben und unter der Wohnung von Patrick H. befunden. Eine davon habe die Detonation des Flüssiggases gehört und die Feuerwehr alarmiert. Diese konnte den Brand löschen, bevor er wesentliche Teile der Wohnung erfassen konnte.
Doch damit nicht genug. Dem Viersener wird weiterhin zur Last gelegt, Versicherungsbetrug begangen zu haben, indem er den in seiner Wohnung entstandenen Schaden seiner zwei Monate zuvor abgeschlossenen Hausratsversicherung gemeldet und als Unfall dargestellt haben soll. Den Schaden soll der Angeklagte auf 25.000 Euro beziffert haben, ausgezahlt wurden ihm davon schließlich 8.300 Euro.
Ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle, fragt der Vorsitzende Richter am Landgericht, Lothar Beckers. Ja, heute würde er gerne etwas sagen, sagt Patrick H.
Er gibt auf Wunsch des Richters zunächst Auskunft zu seiner Person. Geboren und aufgewachsen ist Patrick H. in Düsseldorf. Seine weiteren Aussagen beschreiben ein unstetes Leben mit vielen Problemen, den Wechsel an die Hauptschule, die aus gesundheitlichen Gründen abgebrochene Ausbildung zum Gebäudereiniger und die anschließende Arbeitslosigkeit, die sich nur mit wenigen Unterbrechungen bis heute durchzieht.
Zwei Jahre saß er im Gefängnis, um eine Jugendstrafe zu verbüßen – wegen Brandstiftung. Mit einem damaligen Freund hatte er ein leerstehendes Bürogebäude im Düsseldorfer Hafen angezündet. Damals war er 17 Jahre alt. „Im Anschluss an die Haft habe ich eine Drogentherapie gemacht“, sagt der 33-Jährige. „Die ich nach neun Monaten auch erfolgreich abgeschlossen habe.“Er habe Cannabis und gelegentlich auch Amphetamine konsumiert. Harte Drogen? Nie, sagt Patrick H.
Welches Motiv er damals für die Brandstiftung gehabt habe, fragt der Richter. Da kommt der Angeklagte erstmals ins Stocken, spricht mit immer leiserer Stimme, bis er kaum noch zu verstehen ist. Recht erklären scheint er es nicht zu können.
„Sehen Sie es gerne brennen?“, fragt der Richter schließlich. Da wird Patrick H. schnell wieder bestimmter. „Ich weiß, worauf Sie hinaus wollen, ich bin kein Pyromane“, sagt er. „Das war der Drogenkonsum, das war jugendlicher Leichtsinn.“Und die Brandstiftung 2014? „Das war ich natürlich nicht“, sagt der Angeklagte.
Die Tatsachen sprechen gegen ihn. Seit er in das besagte Wohnhaus in Viersen gezogen ist, hat es dort laut Aussage zweier geladener Zeugen mehrmals gebrannt. Zweimal war es wahrscheinlich sein Kellerabteil, in dem es gebrannt hatte. 2017 mussten die Bewohner sogar in einer Turnhalle evakuiert werden. Ein Zeuge, der Jugendfreund, mit dem er damals das Bürogebäude angezündet und mit dem er auch in Regionalzügen gezündelt hatte, wie dann herauskommt, belastet ihn schwer. Eine solche Straftat wie sie 2014 geschehen ist, würde zu Patrick H. passen, sagt der Zeuge Daniel S.
Nach mehr als drei Stunden wird die Verhandlung beendet. Zuvor fragt Richter Lothar Beckers den Angeklagten noch, ob er bereit wäre, mit einem psychiatrischem Sachverständigen zu sprechen. Der möchte das lieber erst mit seinem Anwalt besprechen.
Eine Fortsetzung der Gerichtsverhandlung ist für den 22. April anberaumt.