Tierschützer appellieren an Bürgermeister
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland im Kreis Viersen hat alle Bürgermeister im Kreis, den Landrat und die Bezirksregierung angeschrieben. Gefordert wird ein Umdenken im Umgang mit ehrenamtlichen Tierhelfern.
NETTETAL/KREIS VIERSEN Die Fälle mehren sich: Die nach mehreren Tagen des Leidens erschossene Graugans, das Blesshuhn, das keine Hilfe erhielt. Eine weitere Graugans, bei der der Finder über eine Stunde wartete, nachdem er das verletzte Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen gemeldet hatte und niemand vor Ort erschien. Das hatte letztendlich zur Folge, dass das Tier in dieser Zeit starb.
Zu den Menschen, die ein verletztes Wildtier gefunden haben, gehören jetzt auch Corinna und Jörg Wilps. Das Ehepaar aus Wankum war am Ostersamstag nach Lobberich unterwegs. Als das Ehepaar die Landstraße in Höhe der alten Weberei in Grefrath befuhr, fiel ihnen ein Schwan auf, der auf einem Feld lag. „Er bewegte sich irgendwie ganz komisch, kam aber nicht weg. Wir waren unsicher, wie wir uns verhalten sollten, da wir uns mit Schwänen nicht auskennen“, sagt Corinna Wilps. Das Ehepaar, das nur kurz in Lobberich einkaufen wollte, beschloss auf dem Rückweg nach dem Schwan zu schauen. Die Leitstelle habe ihnen aber mitgeteilt, dass die Feuerwehr nicht zuständig sei. Und die Untere Naturschutzbehörde? „Wir haben nirgendwo jemanden erreicht. Eine Hilfsorganisation teilte uns mit, dass sie gerne helfen kommen würde, aber nicht dürfte“, berichtet die Wankumerin von den erfolglosen Anrufen. Es handelte sich um die Wildtierorganisation „Fell und Federn“. Für die Wilps war diese Antwort unvorstellbar. Der Schwan versuchte indes immer wieder einige Schritte zu laufen und fiel dann ins Gras zurück. Dabei flatterte er immer nur mit einem Flügel. „Wir haben selber Tiere aus dem Tierschutz, aber wir haben uns nicht an den Schwan herangetraut. Da hätten wir jemanden gebraucht, der weiß, wie man mit einem solchen Tier umgeht“, sagt Corinna
Wilps. Schweren Herzens ließen sie den Schwan auf dem Feld zurück. Was aus ihm geworden ist, wissen sie nicht.
Bei einem Schwan handelt es sich um jagdbares Wild, das primär dem Jagdrecht unterliegt, teilte der Kreis auf Anfrage mit. Daher sei in solchen Fällen der Jagdausübungsberechtigte zu informieren. Dieser könne über die Leitstelle der Feuerwehr oder die Polizei in Erfahrung gebracht werden. Die untere Naturschutzbehörde
ist ausschließlich für die besonders und streng geschützten Arten zuständig, hat aber in der Vergangenheit auch bei Wildtieren, die nicht hierunter fallen, schon mal unterstützt. Ein Bereitschaftsdienst besteht offiziell nicht.
Wenn Anna Pilz von „Fell und Federn“an diesen Schwan denkt, wird ihr das Herz schwer. Die junge Frau aus Nettetal würde gerne in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde für die Tiere in den
Einsatz gehen. Sie versteht die gesamte Vorgehensweise des Kreises Viersen nicht, angefangen von der Hausdurchsuchung bei ihr bis hin zur Auflage, keine Tiere anzunehmen und sich um diese zu kümmern. Pilz kann nicht nachvollziehen, was man ihr konkret vorwirft.
Der Bund Kreis und Stadt Viersen hat derweil alle neun Bürgermeister in den Gemeinden und Städten im Kreis Viersen angeschrieben und darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die bisher erfolgreiche Praxis durch Wildtierschutz-Organisationen beibehalten wird. Künftig sei beim Kreis vor einer Rettung eine Genehmigung einzuholen, der dann entscheidet, welches Tier gerettet wird oder nicht. Der Bund kritisiert die aktuelle Vorgehensweise aufs Schärfste und hofft auf ein Umdenken. Kreis Viersen und ehrenamtliche Tierschützer sollten wieder Hand in Hand arbeiten.