Polizei verspricht Zurückhaltung
Das Infektionsschutzgesetz soll am Mittwoch final im Bundestag beraten werden.
BERLIN (dpa/mün) Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz klargestellt, dass sie keine Wohnungen ohne einen Anlass kontrollieren wird. „Die restriktiven Ausgangsbeschränkungen stellen für die Polizei einen hohen personellen Aufwand dar. Das eingesetzte Personal wird die Auflagen mit Augenmaß durchsetzen, wir appellieren aber an die Bevölkerung, diese mitzutragen und sich rücksichtsvoll zu verhalten“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff unserer Redaktion. „Eine Inspektion von Wohnungen ohne Anlass wird es von der Polizei nicht geben, es wird nicht an jeder Tür geklingelt. Wir werden diese Pandemie nur mit hoher gesellschaftlicher Solidarität bewältigen können.“
Die Mehrheit der Bevölkerung halte sich die ganze Zeit schon an die Maßnahmen und sei der Polizei wohlgesonnen. Die Schwelle der Aggressivität bei denen, die sich nicht an die Corona-Maßnahmen halten, sei allerdings leider gesunken, sagte der GdP-Bundesvize. „Da sind unsere Kolleginnen und Kollegen teils heftiger verbaler Aggression und teilweise auch körperlicher Gewalt ausgesetzt, etwa wenn sie Wohnungen betreten, bei denen es Hinweise auf Corona-Partys gibt. Hier ist oft Alkohol im Spiel“, betonte er.
Die Bundesregierung will angesichts weiter steigender Corona-Zahlen trotz anhaltender Kritik an der einheitlichen „Notbremse“festhalten. Mehrere Minister verteidigten am Wochenende auch die besonders umstrittenen Pläne für Ausgangsbeschränkungen abends und in der Nacht. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, man wolle sich das Vorhaben nicht wieder „zerreden“lassen. Bundestag und Bundesrat wollen in den nächsten Tagen darüber entscheiden. Kritiker drohen bereits mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Nachdem es keine Einigung zwischen Bund und Ländern gegeben hatte, hatte die Bundesregierung Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Künftig soll es bundeseinheitliche Regelungen geben: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Zudem sollen zwischen 21 und 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten. Baden-Württemberg, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen damit schon an diesem Montag beginnen.
Die Gespräche zwischen den Experten von CDU/CSU und SPD über Änderungen am Gesetzentwurf liefen auch am Sonntag weiter. Am Montag wollen beide Fraktionen in Videokonferenzen beraten. Die Verabschiedung im Bundestag ist dann für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen.
„Es wird nicht an jeder Tür geklingelt“Dietmar Schilff stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei